Service-Anhang für Docusign eSignatur
Service Schedule Versionsdatum: 15. März 2022.
Sofern in diesem Service Schedule für Docusign eSignature (das „Service Schedule“) nicht anders definiert, haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die ihnen in der Vereinbarung zugewiesene Bedeutung.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
„Kundenverifizierung“ bezeichnet eine vom Kunden festgelegte Konfiguration für die Unterzeichneridentifikation, die:
von den Einstellungen abweicht, die vom IDV-Service oder den Identitätsanbietern festgelegt wurden; oder
die Identität eines Unterzeichners validiert, wenn der IDV-Service oder der Identitätsanbieter eine Unterzeichneridentifizierung abgelehnt hat.
„Docusign eSignature" bezeichnet den On-Demand-Service für elektronische Signaturen von Docusign, der Online-Anzeige, zertifizierte Zustellung, Bestätigung, elektronische Signatur und Speicherdienste für eDokumente über das Internet bereitstellt. Diese Begriffsbestimmung umfasst den Docusign On-Demand-Service für elektronische Signaturen, der zuvor als „Docusign Signature“, „Abonnementdienst“ oder „Gehostete Dienste“ bezeichnet wurde.
„Docusign ID Verification“ (oder der „IDV-Service“) bezeichnet den Docusign Service, der Identitätsüberprüfungsdienste für Parteien bereitstellt, die eDokumente mit Docusign eSignature ausfertigen. Der IDV-Service ermöglicht es einem Kunden, die Identität eines Unterzeichners zu überprüfen, bevor der Unterzeichner ein vom Kunden über Docusign eSignature gesendetes eDokument ausfertigt.
„Docusign Monitor“ bezeichnet die Zusatzfunktion des Docusign eSignature Service, die Online-Anzeige- und Alarmierungsdienste für verfügbare Docusign eSignature Service-Ereignisse auf der Grundlage der Nutzung des Docusign eSignature Service durch eine Organisation bereitstellt.
„Docusign Payments“ bezeichnet Funktionen, die in Docusign eSignature enthalten sein können und die es dem Kunden ermöglichen, Vereinbarungen, Rechnungen und andere Dokumente über Docusign eSignature an Unterzeichner zu übermitteln, um die Übermittlung von Zahlungsinformationen und -autorisierungen des Unterzeichners direkt an Zahlungsanwendungen, Gateways, Prozessoren und Service Provider zu ermöglichen, die Karteninhaberdaten als Teil der Autorisierung oder Abrechnung speichern, verarbeiten oder übermitteln („Docusign Payments“).
„Docusign Rooms“ bezeichnet den Docusign Service für die Verwaltung von Transaktionen, der die Online-Anzeige von Räumen, die Verwaltung von eDokumenten, Personen und Aufgaben sowie Speicherdienste für eDokumente über das Internet bereitstellt.
„Docusign Workspaces“ bezeichnet den Docusign Service, der das Hochladen, den Zugriff, die Speicherung und die gemeinsame Nutzung von Dateien, Daten und anderen Inhalten zwischen Parteien über das Internet ermöglicht.
„Umschlag“ bezeichnet einen elektronischen Datensatz, der ein oder mehrere eDokumente enthält, die aus einer einzelnen Seite oder einer Gruppe von Seiten mit in das System hochgeladenen Daten bestehen.
„Raum/Räume“ bezeichnet den Online-Arbeitsbereich für die Verwaltung von Transaktionen, wie er vom Kunden im Docusign Rooms Service erstellt wurde.
„Unterzeichner“ bezeichnet eine Person, die von einem Autorisierten Nutzer angewiesen wurde, auf die eDokumente zuzugreifen und/oder Handlungen in Bezug auf die eDokumente vorzunehmen, die dieser Person über Docusign eSignature zugesandt wurden, und im Falle von Docusign ID Verification die Person, die aufgefordert wird, ihre Identität durch den IDV-Service zu verifizieren, bevor sie ein eDokument elektronisch signiert.
„Unterzeichner-Identifikation“ bezeichnet alle Daten zur Identifizierung eines Unterzeichners, die vom Kunden über den IDV-Service zum Zweck der Bestätigung der Identität eines solchen Unterzeichners erhoben werden. Solche Daten können eine staatlich ausgestellte Identifikation (z.B. ein Reisepass) oder eine Identifikation, die dem Unterzeichner von einer Bank oder einer nationalen Behörde ausgestellt wurde (z.B. eine elektronische ID), oder ein vom Unterzeichner gehaltenes Zertifikat (z.B. ein elektronischer Personalausweis oder ein von einer nationalen Behörde ausgestelltes Äquivalent) umfassen.
„Transaktionsdaten“ bezeichnet die mit einem Umschlag verbundenen Metadaten (wie z.B. Transaktionsverlauf, Bildhashwert, Methode und Zeitpunkt der Löschung des Umschlags, Absender- und Empfängernamen, E-Mail-Adressen und Signatur-IDs), die Docusign nutzen kann, um den von Docusign eSignature geforderten digitalen Audit-Trail zu erstellen und aufrechtzuerhalten.
„Workspace“ bezeichnet die Online-Umgebung, in der Autorisierte Nutzer Dateien und andere Inhalte über das Internet unter Verwendung von Docusign Workspaces hochladen, darauf zugreifen, sie aufbewahren und zwischen den Parteien austauschen können.
2. ZUSÄTZLICHE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
Die Bereitstellung von Docusign eSignature durch Docusign erfolgt unter der Bedingung, dass der Kunde die folgenden Punkte anerkennt und ihnen zustimmt:
(a) Nichts in diesem Service Schedule ist so auszulegen, dass Docusign eine Partei eines eDokuments wird, das durch Docusign eSignature, Docusign Rooms oder Docusign Workspaces verarbeitet wird, und Docusign gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich der Transaktionen, die durch ein eDokument durchgeführt werden sollen;
(b) Zwischen Docusign und dem Kunden hat der Kunde die ausschließliche Kontrolle über und die Verantwortung für den Inhalt, die Qualität und das Format jedes eDokuments sowie jede Transaktion, die durch Docusign Rooms oder Docusign Workspaces durchgeführt wird;
(c) Bestimmte Arten von Vereinbarungen und Dokumenten können von den Gesetzen über elektronische Signaturen ausgenommen sein (z.B. Testamente und familienrechtliche Verträge) oder sie können bestimmten Vorschriften unterliegen, die von verschiedenen Regierungsbehörden bezüglich elektronischer Signaturen und elektronischer Aufzeichnungen erlassen wurden. Docusign ist nicht dafür verantwortlich oder haftbar zu machen zu bestimmen, ob ein spezifisches eDokument einer Ausnahme von den anwendbaren Gesetzen für elektronische Signaturen unterliegt oder ob es bestimmten behördlichen Verordnungen unterliegt oder ob es rechtmäßig durch elektronische Signaturen geschlossen werden kann;
(d) Docusign ist nicht dafür verantwortlich zu bestimmen, wie lange Verträge, Dokumente und andere Aufzeichnungen gemäß anwendbaren Gesetzen, Vorschriften oder gesetzlichen oder behördlichen Verfahren aufbewahrt oder gespeichert werden müssen. Darüber hinaus ist Docusign nicht verantwortlich oder haftbar für die Vorlage von eDokumenten oder anderen Dokumenten des Kunden an Dritte;
(e) Bestimmte Verbraucherschutz- oder ähnliche Gesetze oder Verordnungen können besondere Anforderungen in Bezug auf elektronische Transaktionen auferlegen, an denen ein oder mehrere “Verbraucher“ beteiligt sind, wie z.B. (unter anderem) die Anforderung, dass der Verbraucher in die Art des Vertragsabschlusses einwilligt und/oder dass dem Verbraucher eine Kopie oder der Zugang zu einer Kopie einer Papier- oder anderen nicht elektronischen, schriftlichen Aufzeichnung der Transaktion zur Verfügung gestellt wird. Docusign ist nicht verantwortlich:
i. zu bestimmen, ob eine spezifische Transaktion einen “Verbraucher“ betrifft;
ii. solche Einwilligungen zu erteilen oder einzuholen oder festzustellen, ob solche Einwilligungen widerrufen worden sind;
iii. im Zusammenhang mit dem Versuch, solche Einwilligungen einzuholen, Informationen oder Auskünfte zu erteilen;
iv. Informationen oder Angaben, die gegenwärtig oder in der Vergangenheit erteilt wurden, rechtlich zu überprüfen, zu aktualisieren oder zu korrigieren;
v. solche Kopien oder Zugriffsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist in der Dokumentation für alle Transaktionen, ob gegenüber Verbrauchern oder anderen ausdrücklich vorgesehen; oder
vi. solche besonderen Anforderungen einzuhalten;
(f) Der Kunde hat festzustellen, ob ein “Verbraucher“ an einem von seinen Autorisierten Nutzern zur Bearbeitung vorgelegten eDokument beteiligt ist, und, falls dies der Fall ist, alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an solche eDokumente oder deren Erstellung einzuhalten;
(g) Für den Fall, dass der Kunde Docusign Monitor als Teil des Docusign eSignature Service nutzt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er allein dafür verantwortlich ist, seine eigenen Sicherheitskonfigurationen und Warnmeldungen innerhalb von Docusign Monitor festzulegen und durchzusetzen. Docusign Monitor kann dem Kunden mit Standardwarnungen zur Verfügung gestellt werden, jedoch bleibt der Kunde allein dafür verantwortlich zu bestimmen, ob seine Warnmeldungen den Anforderungen des Kunden entsprechen; und
(h) Für den Fall, dass der Kunde Docusign Rooms oder Docusign Workspaces als Teil des Docusign eSignature Service nutzt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, sich auf Inhalte, Ratschläge, Meinungen, Aussagen, Vorschläge oder andere Informationen („Inhalte von Dritten“) zu verlassen, die von Dritten angeboten und über Docusign Rooms oder Docusign Workspaces geteilt oder verbreitet werden. Derartige Inhalte von Dritten, die über Docusign Rooms oder Docusign Workspaces präsentiert oder verbreitet werden, stellen ausschließlich die Meinung des jeweiligen Autors oder Anbieters dieser Inhalte dar, der allein für die Richtigkeit oder Zuverlässigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist.
3. eDOKUMENT SPEICHERUNG UND LÖSCHUNG
3.1 Standardmäßige Speicherung. Standardmäßig speichert Docusign alle abgeschlossenen eDokumente (einschließlich aller in einem eDokument enthaltenen Kundendaten), die vom Kunden gesendet wurden, für die Dauer der Laufzeit oder bis der Kunde das eDokument löscht, je nachdem, was zuerst eintritt. Für den Fall, dass der Kunde einen anderen Aufbewahrungs-/Löschungszeitplan erfordert, hat er die Möglichkeit, über seinen Kontoadministrator seine Kontoeinstellungen so zu ändern, dass alle oder bestimmte eDokumente zu einem früheren Zeitpunkt oder in regelmäßigen Abständen gelöscht werden.
3.2 Abruf von eDokumenten. Während der Laufzeit kann der Kunde jederzeit elektronische Kopien seiner gespeicherten eDokumente ohne zusätzliche Kosten abrufen. Wenn der Kunde seine eDokumente (einschließlich der in einem eDokument enthaltenen Kundendaten) nicht vor Ablauf oder Beendigung des Service Schedule abruft, kann der Kunde spätestens neunzig (90) Tage nach Ablauf oder Beendigung des Service Schedule verlangen, dass Docusign Professional Services erbringt, um ihn beim Abrufen der noch im System verbliebenen eDokumente zu unterstützen; die Einzelheiten dieser Professional Services werden in einem SOW festgelegt. Wenn der Kunde Docusign nicht innerhalb dieser neunzig (90) Tage kontaktiert, um eine solche Wiederherstellung zu veranlassen, ist Docusign nach Ablauf dieser neunzig (90) Tage nicht verpflichtet, irgendwelche eDokumente (einschließlich der in dem eDokument enthaltenen Kundendaten) aufzubewahren oder zur Verfügung zu stellen, und Docusign hat das Recht, alle Kundenkonten und eDokumente (einschließlich der in den eDokumenten enthaltenen Kundendaten) im System oder anderweitig in Docusigns Besitz oder unter seiner Kontrolle zu löschen.
3.3 Transaktionsdaten. Docusign ist berechtigt, Transaktionsdaten so lange aufzubewahren, wie dies aus Geschäftsgründen erforderlich ist, vorausgesetzt, dass Transaktionsdaten, die Vertrauliche Informationen des Kunden darstellen, diesen Status zu jeder Zeit beibehalten und Docusign seine Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß der Vereinbarung einzuhalten hat.
4. ABONNEMENTPLÄNE UND GEBÜHREN
Docusign eSignature wird auf der Grundlage eines im Voraus bezahlten Abonnements zur Verfügung gestellt, das den im entsprechenden Bestellformular festgelegten Einschränkungen unterliegt.
4.1 „Seat Allowance“ bezeichnet die maximale Anzahl von Autorisierten Nutzern („Seats“), die der Kunde in seinem Konto aktiv haben kann, wie vom Kontoadministrator des Kunden zugewiesen. Für die Zwecke der Bestimmung der Nutzung von Seats:
(a) Die Anzahl der genutzten Seats wird durch die Gesamtzahl der im Kundenkonto registrierten Autorisierten Nutzer bestimmt, die den Zugang zu Docusign eSignature zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Laufzeit haben.
(b) Es dürfen sich keine zwei Personen als derselbe Autorisierte Nutzer bei Docusign eSignature anmelden oder Docusign eSignature nutzen, aber der Kunde ist berechtigt, durch seinen Kontoadministrator Autorisierte Nutzer abzumelden oder zu deaktivieren und sie durch andere Autorisierte Nutzer zu ersetzen, ohne eine Strafe zahlen zu müssen, solange die Anzahl der aktiven Autorisierten Nutzer, die zu einem bestimmten Zeitpunkt registriert sind, die Anzahl der erworbenen Seats nicht überschreitet.
4.2 „Umschlag Allowance“ bezeichnet die kumulative Anzahl von Umschlägen, die von Autorisierten Nutzern, die im Kundenkonto registriert sind, verschickt werden können. Es besteht keine individuelle Begrenzung für die Anzahl der Umschläge, die von jedem Autorisierten Nutzer versendet werden können, solange das Gesamtvolumen, das von allen Autorisierten Nutzern versendet wird, die Umschlag Allowance nicht überschreitet. Zum Zweck der Berechnung der Nutzung von Umschlägen:
(a) Ein Umschlag gilt als verbraucht, wenn er von einem Autorisierten Nutzer gesendet wird, unabhängig davon, ob der Umschlag von einem Empfänger empfangen wurde oder ob ein Empfänger eine Aktion mit einem eDokument im Umschlag durchgeführt hat;
(b) Die Nutzung einer Powerform wird auf die Umschlag Allowance angerechnet. Eine Powerform gilt als verbraucht, sobald ein Nutzer darauf zugreift, unabhängig davon, ob in der Folge irgendwelche Aktionen innerhalb dieses Umschlags ausgeführt werden. „Powerform“ bezeichnet einen Umschlag, auf den über einen Hyperlink zugegriffen wird und der ausgefüllt werden kann (d.h. der nicht an jeden Empfänger einzeln gesendet werden muss); und
(c) Ein Umschlag, der über einen Massenversand oder einen automatisierten Stapelversand, einschließlich über eine Docusign-API, versendet wird, wird auf die Umschlag Allowance angerechnet.
4.3 Berechnung der Umschlag Allowance für Seat Pläne. Sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist, wird die Umschlag Allowance für Seat Pläne für jeden Zwölf (12)-Monatszeitraum während der Bestelldauer berechnet, indem die Seat Allowance mit hundert (100) Umschlägen multipliziert wird. Zum Beispiel würde ein drei (3)-jähriges Abonnement für zehn (10) Seats in einer Umschlag Allowance von eintausend (1000) Umschlägen pro Jahr resultieren. Eine Umschlag Allowance kann durch den Kauf zusätzlicher Seats (von denen jeder zusätzliche hundert (100) Umschläge liefert, sofern im Bestellformular nichts anderes angegeben ist) oder zusätzlicher Umschlag-Pakete gemäß einem Bestellformular erhöht werden.
4.4 Überschreitung
(a) Seats. Wenn der Kunde über seinen Kontoadministrator mehr Autorisierte Nutzer hinzufügt als gemäß der Seat Allowance zulässig ist, stimmt der Kunde hiermit zu, dass zusätzliche Gebühren in Höhe von einem Seat pro zusätzlichem Autorisierten Nutzer für die verbleibende Laufzeit der Bestellung entsprechend berechnet werden. Zusätzliche Seats werden anteilig (berechnet auf der Grundlage der verbleibenden Zeit der Laufzeit der Bestellung) zu dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Listenpreis für Seats unter dem entsprechenden Abonnementtyp oder einem anderen im Bestellformular angegebenen Betrag berechnet und beinhalten eine anteilige Zuweisung von Umschlägen.
(b) Umschläge. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass für alle Umschläge, die während der Laufzeit über die Umschlag Allowance hinaus verschickt werden, eine Überschreitungsgebühr pro Umschlag in Höhe des auf dem aktuellen Bestellformular angegebenen Betrags bzw. in Höhe des aktuellen Listenpreises für den entsprechenden Abonnementtyp erhoben wird, sofern der Betrag nicht auf dem Bestellformular angegeben ist.
4.5 Optionale Funktionen, wie z.B. Authentifizierungsmaßnahmen oder Fax-Back-Dienste, können im Rahmen eines Abonnements oder pro Nutzung erworben werden, wie im Bestellformular festgelegt.
5. DOCUSIGN ESIGNATURE-GEWÄHRLEISTUNGEN
Zusätzlich zu allen anderen Gewährleistungen in der Vereinbarung gewährleistet Docusign, dass die ordnungsgemäße Nutzung der Docusign eSignatur durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Dokumentation und dem anwendbaren Recht ausreicht, um der Definition einer “elektronischen Signatur“ zu entsprechen, wie sie im Electronic Signatures in Global and National Commerce Act, 15 U.S.C. ch. 96 §§ 7001 et seq. (der „ESIGN Act“) und in der Verordnung 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (“eIDAS“) definiert ist.
6. DOCUSIGN PAYMENTS
6.1 Sofern der Kunde Docusign Payments nutzt, ist die Bereitstellung von Docusign Payments durch Docusign davon abhängig, dass der Kunde die folgenden Punkte anerkennt und ihnen zustimmt:
(a) Die durch Docusign Payments ermöglichte Zahlungsabwicklung erfolgt zwischen dem Kunden und einer Zahlungsanwendung oder einem anderen vom Kunden bestimmten Dritten und nicht mit Docusign. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ein Konto bei einer Zahlungsanwendung zu registrieren und zu unterhalten, um die Zahlungsabwicklung über Docusign Payments zu erleichtern, sowie für die Einhaltung aller Vereinbarungen, Nutzungsbedingungen oder anderer Bedingungen zwischen dem Kunden und dieser Zahlungsanwendung. Zahlungsanwendungen sind unabhängige Auftragnehmer und keine Vertreter, Angestellten oder Unterauftragnehmer von Docusign. Docusign kontrolliert weder die von den Zahlungsanwendungen über Docusign eSignature zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden (d.h. Kreditkarte, Debitkarte, ACH-Überweisung) noch die Produkte oder Dienstleistungen, die vom Kunden über Docusign Payments verkauft oder gekauft werden. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Docusign nicht sicherstellen kann, dass ein Unterzeichner der Zahlungsanwendung oder ein Dritter eine Zahlung abwickelt oder dass er dazu berechtigt ist.
(b) Der Kunde ermächtigt Docusign zur Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Kundendaten, soweit dies für eine Zahlungsanwendung erforderlich ist, um die Zahlungsabwicklung zwischen dem Kunden und einem vom Kunden bestimmten Dritten zu erleichtern. Docusign Payments wird die vom Kunden erhaltenen Informationen, wie z.B. Kontoinformationen für eine Zahlungsanwendung, vorübergehend speichern, ausschließlich um die Zahlungsabwicklung zu erleichtern.
(c) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung:
i. aller anwendbaren Standards, die von Zahlungsnetzwerken (wie Visa, Mastercard, American Express und anderen Kredit-, Debit- oder elektronischen Geldtransfernetzwerken) entwickelt und veröffentlicht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den aktuellen Payment Card Industry Data Security Standard („PCI DSS“); und
ii. aller Gesetze und Vorschriften, die auf die vom Kunden über Docusign Payments durchgeführte Zahlungsabwicklung anwendbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die auf den Kunden anwendbar sein können:
1. in Verbindung mit der Erhebung und Speicherung von Informationen, einschließlich der Zahlungsdaten von Unterzeichnern;
2. angemessene, klare und unübersehbare Angaben zur Speicherung und Verwendung der Zahlungsnachweise der Unterzeichner zu machen und
3. die Verwendung gespeicherter Zahlungsnachweise für den Einzug künftiger Zahlungen.
(d) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Streitigkeiten mit Zahlungsanwendungen oder Unterzeichnern im Zusammenhang mit einer Zahlungsabwicklung, die über Docusign Payments abgewickelt werden soll, einschließlich aber nicht beschränkt auf: (i) Rückbuchungen; (ii) nicht erhaltene Produkte oder Dienstleistungen; (iii) Rückgabe, verspätete Lieferung oder stornierte Produkte oder Dienstleistungen; (iv) stornierte Transaktionen; (v) doppelte Transaktionen oder Gebühren; (vi) elektronische Abbuchungen und Gutschriften unter Einbeziehung von Bankkonten, Debitkarten, Kreditkarten und Scheckausstellungen; und (vii) den Zeitaufwand für die Zahlungsabwicklung.
6.2 Soweit auf Docusign bei der Bereitstellung von Docusign Payments anwendbar, sichert Docusign zu, dass sie den aktuellen PCI DSS Standard einhält und dies auch in Zukunft einhalten wird. Docusign erkennt an, dass Kredit- und Debitkarten-Kontonummern oder damit zusammenhängende Daten, die über Docusign Payments verarbeitet werden, ausschließlich im Besitz des Kunden, der Kreditkartenaussteller, der relevanten Zahlungsnetzwerke und der Unternehmen sind, die für die Verarbeitung von Kredit- und Debitkartentransaktionen im Namen des Kunden lizenziert sind, und erkennt ferner an, dass diese Informationen von Docusign ausschließlich dazu verwendet werden dürfen, um die vorgenannten Parteien beider Durchführung der in der Vereinbarung beschriebenen Verarbeitungsaktivitäten zu unterstützen.
7. ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR DOCUSIGN ESIGNATURE-ZUSATZFUNKTIONEN
Sofern der Kunde eine der folgenden Docusign eSignature-Zusatzfunktionen erwirbt, gelten die folgenden Bedingungen für die Nutzung dieser Funktion durch den Kunden:
7.1 Docusign ID Verification. Die Bereitstellung des IDV-Service durch Docusign setzt voraus, dass der Kunde die folgenden Punkte anerkennt und ihnen zustimmt:
(a) Der IDV-Service erleichtert die Überprüfung der Identität des Unterzeichners als Teil einer Transaktion mit dem Kunden. Docusign gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen für die Gültigkeit oder Authentizität einer Unterzeichneridentifikation, die als Teil der Transaktion zwischen dem Unterzeichner und den Kunden unter Verwendung des IDV-Services verarbeitet wird;
(b) Der Kunde ist nur berechtigt, den IDV-Service ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Identität eines Unterzeichners im Rahmen der Ausfertigung von eDokumenten innerhalb von Docusign eSignature zu nutzen;
(c) Docusign ist berechtigt, die Nutzung des IDV-Service durch den Kunden zu auditieren, um die Einhaltung der Vertragsbedingungen sicherzustellen. Dieser Audit beschränkt sich auf die Vorlage von Dokumenten durch den Kunden bei Docusign. Falls erforderlich, hat der Kunde die von Docusign festgelegten angemessenen Abhilfemaßnahmen zu ergreifen;
(d) Der Kunde ist nicht berechtigt, den IDV-Service für pornografische Geschäfte, nicht regulierte Glücksspiele, illegale Aktivitäten, falsche Werbung oder für die Lieferung regulierter Produkte und/oder Services ohne die erforderlichen Lizenzen zu nutzen. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann dazu führen, dass Docusign die Nutzung des IDV-Service durch den Kunden beendet; und
(e) Der Kunde ist berechtigt, die Kundenverifizierung nutzen, um die Identität des Unterzeichners zu überprüfen. In jedem Fall, in dem der Kunde diese Funktion nutzt,
i. ist er allein für die Unterzeichneridentifikation und alle daraus resultierenden rechtlichen oder kommerziellen Verluste oder Verbindlichkeiten verantwortlich,
ii. sichert er ferner zu und gewährleistet, dass die von ihm durchgeführte Identifizierung alle einschlägigen Gesetzen und Vorschriften einhält, und
iii. ist er allein für die Konfiguration des Inhalts der Unterzeichner-Identifikationsdaten, die von Docusign gespeichert werden sollen, und für die Festlegung der Aufbewahrungsfrist für diese Daten verantwortlich.
7.2 Docusign Monitor
(a) Der Kunde erkennt an, dass die in Docusign Monitor angezeigten Ausgabedaten, wie in der Dokumentation beschrieben, geschützte Informationen von Docusign darstellen. Der Kunde ist berechtigt, solche Ausgabedaten ausschließlich in Verbindung mit seiner Nutzung von Docusign Monitor für interne Geschäftszwecke und nur während der Laufzeit zu nutzen. Nach Ablauf oder Beendigung der Docusign Monitor Abonnementdauer endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Ausgabedaten mit sofortiger Wirkung. Docusign ist nicht verpflichtet, die Ausgabedaten nach Beendigung oder Ablauf der Laufzeit aufrechtzuerhalten oder dem Kunden zur Verfügung zu stellen, und Docusign ist berechtigt, alle Ausgabedaten ohne Vorankündigung zu löschen.
(b) Sofern der Kunde über Splunkbase auf den Docusign Monitor zugreift, erkennt der Kunde an, dass Docusign Nutzerdaten erhalten kann, und erklärt sich damit einverstanden, dass Splunk Inc. und seine verbundenen Unternehmen nicht für den Datenschutz, die Sicherheit oder die Integrität der Nutzerdaten verantwortlich sind, die in der Anwendung des Docusign Monitors über Splunkbase gespeichert sind oder von dieser verarbeitet werden. „Nutzerdaten“ bezeichnen für die Zwecke dieser Ziffer 7.2 die Kontaktinformationen des Nutzers und die in den Systemen von Splunk Inc. und seinen verbundenen Unternehmen gespeicherten Informationen über die Konfiguration und Nutzung der Docusign Monitor in Splunkbase durch den Nutzer.
7.3 Docusign Workspaces. Während der Laufzeit und vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen der Vereinbarung haben der Kunde und seine Autorisierten Nutzer mit einem Docusign Workspaces-aktivierten Konto für Docusign eSignature das Recht:
(a) Docusign Workspaces innerhalb eines Kontos unter Verwendung der Docusign Workspaces API(s) zu erstellen und/oder zu verwalten; und
(b) bei Nutzung der Docusign Workspaces die Workspaces zu erstellen und zu löschen sowie Inhalte, Daten oder eDokumente, die in Docusign Workspaces gemeinsam genutzt werden, hochzuladen, zu entfernen und einzusehen.