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Anhang zum ID-Check in Person für QES in Docusign Signatur

Revisionsdatum der Service-Anlage: 27. August 2018.

Dieser ID Check InPerson für QES Anhang für Docusign Signature ("Service-Anhang") legt die Bedingungen für den Service fest und ist Teil des Serviceplans für Docusign Signature. Die Bedingungen dieses Service-Zusatzes sind auf den Umfang des Dienstes beschränkt und gelten nicht für andere Servicepläne oder Docusign-Dienste. Sofern in dieser Servicevereinbarung nicht anders definiert, haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in der Vereinbarung gegeben wird.

1. DEFINITIONEN

"Docusign Signature" bezeichnet Docusigns On-Demand-Dienst für elektronische Signaturen, der Online-Anzeige, zertifizierte Zustellung, Bestätigung, elektronische Signatur und Speicherdienste für elektronische Dokumente über das Internet bietet.

"QES-Vereinbarung" bezeichnet die Dienstleistungsvereinbarung für ID Check In Person für QES zwischen dem Kunden und Docusign France SAS, einer Tochtergesellschaft von Docusign.

"ID Check InPerson für QES" (oder "Dienst") bezeichnet den Docusign ID Check InPerson für QES-Dienst, der (i) eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne der europäischen Verordnung 910/2014, (ii) eine RA-Online-Schnittstelle und (iii) Dienste zur Speicherung von Beweisen bietet. Der Dienst ist über Docusign Signature zugänglich.

2. DOCUSIGN ID PRÜFUNG In PERSON FÜR QES

2.1 Der Kunde muss vor der Nutzung des Dienstes eine QES-Vereinbarung abschließen, in der die für den QES-Dienst geltenden dienstleistungsspezifischen Bestimmungen und Bedingungen festgelegt sind.

2.2 Während der Laufzeit und vorbehaltlich (a) der Unterzeichnung einer QES-Vereinbarung und (b) der Einhaltung der Bedingungen dieser Servicevereinbarung und der QES-Vereinbarung hat der Kunde das begrenzte Recht, eDokumente an Unterzeichner zu senden, die mit dem QES-Service über Docusign Signature unterzeichnet werden sollen.