Firmierung

Firmennamen eintragen – darauf sollten Sie achten

Ob kreativ, beschreibend oder persönlich – ein Firmenname ist das Aushängeschild für Ihr Unternehmen und meist das Erste, was Kundinnen und Kunden davon wahrnehmen. Entsprechend sollte die Wahl gut überlegt sein, um Ihr Business bestmöglich zu repräsentieren. Neben Ihren eigenen Präferenzen gibt es auch einige Grundsätze, die Sie beachten sollten. Doch was gehört alles zur Firmierung und wie kann ein Unternehmen firmieren? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen gesammelt, mit denen Ihrer erfolgreichen Firmierung nichts mehr im Wege steht.  

Was versteht man unter einer Firmierung? 

Die Definition der Firmierung ist kurz gesagt die Benennung eines Unternehmens. Ein eindeutiger Firmenname hat den Vorteil, dass Sie mit Ihrem Geschäft schnell wiedererkannt werden und damit eine Marke aufbauen können. Der Kreativität sind jedoch ein paar Grenzen gesetzt: Bei der Firmierung gelten gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb mit dem Verbot der Irreführung. 

Für Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, besteht eine Pflicht zur Firmierung. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie AGs (Aktiengesellschaft), GmbHs (Gemeinschaft mit beschränkter Haftung) und UGs (Unternehmergesellschaft) oder Personengesellschaften. Das bedeutet, dass Sie unter der Firmierung als Unternehmerin und Unternehmer im Rechtsverkehr auftreten. Einzelunternehmen und GbRs (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) können sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen. Für Freelancer ist keine Firmierung vorgesehen, sie müssen mit ihrem vollen Namen nach außen auftreten, können jedoch den Zusatz der Tätigkeitsbeschreibung hinzufügen (zum Beispiel Designerin Sabine Schön).

Die rechtlichen Grundsätze der Firmierung

Geregelt sind diese Vorschriften zur Namensgebung in §18 Abs. 1 HGB und §30 Handelsgesetzbuch (HGB). Diese legen die Kennzeichnung und Unterscheidungskraft eines Unternehmens fest. Es muss sich innerhalb der Branche und des gleichen Bezirks von anderen Geschäften unterscheiden. 

Die Bestandteile der Firmierung setzen sich aus einem Firmennamen und einem entsprechenden Zusatz zusammen, dem obligatorischen Rechtsformzusatz (z. B. GmbH & Co. KG). Zudem können mögliche irreführende Angaben Probleme bereiten, wenn sie nicht wahrheitsgemäß verwendet werden:

  • Personennamen (Erlaubt sind nur die Nachnamen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die am Unternehmen beteiligt sind)
  • Herkunft (Deutsch, Berliner, europäisch)
  • Unternehmensgröße (Global, Industrie etc.)
  • Qualität (Manufaktur, Werkstatt etc.)
  • Tätigkeit (IT, Business Consulting etc.)
  • Trägerschaft (Akademie, Institut etc.)

Arten der Firmierung

Bei der Namensgebung gibt es vier verschiedene Möglichkeiten. Beispiele für die Firmierung könnten sein:

  • Personenfirma (z. B. Müller & Müller GmbH)
  • Sachfirma (Trödel An- und Verkauf UG)
  • Fantasiefirma (Hasenpfote GmbH)
  • Mischfirma (Schuhreparatur Schumann GmbH)

Jede Art der Firmierung hat ihre Vor- und Nachteile. Ändert sich das Angebot einer Sachfirma, könnte das zu unerfüllten Erwartungen Ihrer Kundinnen und Kunden führen. Möglicherweise wird dann eine neue Firmierung notwendig. Bei einer Namensfirma könnte durch Übergabe und Inhaberwechsel Veränderung bevorstehen. Ein Fantasiename kann spannend sein und Kunden neugierig machen, aber auch zu wenig über das Geschäft und die Produkte verraten. Wägen Sie hier also ab, welche Faktoren für Sie am wichtigsten sind, um sich noch lange mit Ihrer Firmierung zu identifizieren.

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Docusign Contributor
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