Firmierung
Was ist eine Firmierung und welche Bedeutung hat sie? Um diese Frage geht es in diesem Artikel. Informieren Sie sich jetzt!
- Was versteht man unter einer Firmierung?
- Was ist eine genaue Firmierung?
- Was sind Beispiele für eine vollständige Firmierung?
- Die rechtlichen Grundsätze der Firmierung
- Arten der Firmierung
- Was ist die Bedeutung von E.K. und UG bei einer firmierten Firmenbezeichnung?
- Was ist eine SE-Firmierung?
- Was muss ein Einzelunternehmer beim Firmenname beachten?
- Wie sollte man den Namen einer GmbH oder GBR wählen?
- Was bedeutet Firmierung auf Englisch?
- Starten Sie nach der Firmierung durch – mit Docusign
Inhaltsverzeichnis
- Was versteht man unter einer Firmierung?
- Was ist eine genaue Firmierung?
- Was sind Beispiele für eine vollständige Firmierung?
- Die rechtlichen Grundsätze der Firmierung
- Arten der Firmierung
- Was ist die Bedeutung von E.K. und UG bei einer firmierten Firmenbezeichnung?
- Was ist eine SE-Firmierung?
- Was muss ein Einzelunternehmer beim Firmenname beachten?
- Wie sollte man den Namen einer GmbH oder GBR wählen?
- Was bedeutet Firmierung auf Englisch?
- Starten Sie nach der Firmierung durch – mit Docusign

Ob kreativ, beschreibend oder persönlich – ein Firmenname ist das Aushängeschild für Ihr Unternehmen und meist das Erste, was Kundinnen und Kunden davon wahrnehmen. Entsprechend sollte die Wahl gut überlegt sein, um Ihr Business bestmöglich zu repräsentieren. Neben Ihren eigenen Präferenzen gibt es auch einige Grundsätze, die Sie beachten sollten. Doch was gehört alles zur Firmierung und wie kann ein Unternehmen firmieren? Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen gesammelt, mit denen Ihrer erfolgreichen Firmierung nichts mehr im Wege steht.
Was versteht man unter einer Firmierung?
Die Definition der Firmierung ist kurz gesagt die Benennung eines Unternehmens. Ein eindeutiger Firmenname hat den Vorteil, dass Sie mit Ihrem Geschäft schnell wiedererkannt werden und damit eine Marke aufbauen können. Der Kreativität sind jedoch ein paar Grenzen gesetzt: Bei der Firmierung gelten gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb mit dem Verbot der Irreführung.
Für Kaufleute, die im Handelsregister eingetragen sind, besteht eine Pflicht zur Firmierung. Dazu zählen Kapitalgesellschaften wie AGs (Aktiengesellschaft), GmbHs (Gemeinschaft mit beschränkter Haftung) und UGs (Unternehmergesellschaft) oder Personengesellschaften. Das bedeutet, dass Sie unter der Firmierung als Unternehmerin und Unternehmer im Rechtsverkehr auftreten. Einzelunternehmen und GbRs (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) können sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen. Für Freelancer ist keine Firmierung vorgesehen, sie müssen mit ihrem vollen Namen nach außen auftreten, können jedoch den Zusatz der Tätigkeitsbeschreibung hinzufügen (zum Beispiel Designerin Sabine Schön).
Was ist eine genaue Firmierung?
Eine präzise Firmierung schafft die rechtliche Grundlage für Ihren Geschäftserfolg. Der Unternehmensname muss dabei eindeutig identifizierbar und von anderen Marktteilnehmern unterscheidbar sein. Im Handelsregister werden spezifische Angaben wie die Rechtsform und gegebenenfalls der Unternehmenszweck festgehalten. Beim Eintrag Ihrer Firma prüft das Registergericht die Zulässigkeit der gewählten Bezeichnung. Die korrekte Firmierung bildet auch die Basis für Ihre digitale Geschäftskommunikation. Eine eindeutige Geschäftsbezeichnung stärkt nicht nur Ihr Wiedererkennungsmerkmal bei Kunden, sondern ermöglicht auch die rechtssichere Nutzung elektronischer Signaturen im Geschäftsverkehr.
Was sind Beispiele für eine vollständige Firmierung?
Die Praxis zeigt verschiedene bewährte Muster für die vollständige Firmierung. Bei Personengesellschaften wie der OHG erscheint der Name aller haftenden Gesellschafter: "Müller & Schmidt OHG". Kapitalgesellschaften kombinieren oft aussagekräftige Bezeichnungen mit dem Rechtsformzusatz: "Innovativ Digital Solutions GmbH".
Freiberufler nutzen ihren Namen mit Tätigkeitsbeschreibung: "Dr. med. Anna Weber - Fachärztin für Allgemeinmedizin". Bei einer Kommanditgesellschaft wird die Struktur transparent: "Logistik Partner Schmidt KG", wobei mindestens ein Komplementär voll haftet.
Eine besonders klare Abgrenzung zu der Konkurrenz bietet die Kombination aus Branche und Standort: "Münchener Werkzeugbau GmbH & Co. KG". Dabei dient der vollständige Firmenwortlaut als wichtiges Wiedererkennungsmerkmal für Kunden und Geschäftspartner.
Die rechtlichen Grundsätze der Firmierung
Geregelt sind diese Vorschriften zur Namensgebung in §18 Abs. 1 HGB und §30 Handelsgesetzbuch (HGB). Diese legen die Kennzeichnung und Unterscheidungskraft eines Unternehmens fest. Es muss sich innerhalb der Branche und des gleichen Bezirks von anderen Geschäften unterscheiden.
Die Bestandteile der Firmierung setzen sich aus einem Firmennamen und einem entsprechenden Zusatz zusammen, dem obligatorischen Rechtsformzusatz (z. B. GmbH & Co. KG). Zudem können mögliche irreführende Angaben Probleme bereiten, wenn sie nicht wahrheitsgemäß verwendet werden:
Personennamen (Erlaubt sind nur die Nachnamen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, die am Unternehmen beteiligt sind)
Herkunft (Deutsch, Berliner, europäisch)
Unternehmensgröße (Global, Industrie etc.)
Qualität (Manufaktur, Werkstatt etc.)
Tätigkeit (IT, Business Consulting etc.)
Trägerschaft (Akademie, Institut etc.)
Arten der Firmierung
Bei der Namensgebung gibt es vier verschiedene Möglichkeiten. Beispiele für die Firmierung könnten sein:
Personenfirma (z. B. Müller & Müller GmbH)
Sachfirma (Trödel An- und Verkauf UG)
Fantasiefirma (Hasenpfote GmbH)
Mischfirma (Schuhreparatur Schumann GmbH)
Jede Art der Firmierung hat ihre Vor- und Nachteile. Ändert sich das Angebot einer Sachfirma, könnte das zu unerfüllten Erwartungen Ihrer Kundinnen und Kunden führen. Möglicherweise wird dann eine neue Firmierung notwendig. Bei einer Namensfirma könnte durch Übergabe und Inhaberwechsel Veränderung bevorstehen. Ein Fantasiename kann spannend sein und Kunden neugierig machen, aber auch zu wenig über das Geschäft und die Produkte verraten. Wägen Sie hier also ab, welche Faktoren für Sie am wichtigsten sind, um sich noch lange mit Ihrer Firmierung zu identifizieren.
Was ist die Bedeutung von E.K. und UG bei einer firmierten Firmenbezeichnung?
Für Ihren geschäftlichen Erfolg spielen die Rechtsformzusätze als Unternehmer eine zentrale Rolle. Der Zusatz "e.K." kennzeichnet Sie als eingetragenen Kaufmann im Handelsregister und ermöglicht Ihnen, unter einem Fantasienamen am Markt aufzutreten.
Die Unternehmergesellschaft (UG) bietet dagegen einen kostengünstigen Einstieg in die Welt der Kapitalgesellschaften. Mit dem Zusatz "UG (haftungsbeschränkt)" signalisieren Sie Geschäftspartnern die klare Trennung zwischen Unternehmens- und Privatvermögen.
Beide Rechtsformen unterscheiden sich grundlegend in ihrer Haftungsstruktur: Während Sie als e.K. unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften, beschränkt sich die Haftung bei der UG auf das Gesellschaftsvermögen. Die UG können Sie bereits ab einem Euro Stammkapital gründen, müssen aber einen Teil des Gewinns als Rücklage ansparen.
Was ist eine SE-Firmierung?
Die Societas Europaea (SE) bietet Unternehmen eine moderne europäische Rechtsform für ihre Firmierung. Mit dem Zusatz "SE" signalisieren Sie Ihre internationale Ausrichtung und nutzen die Vorteile einer einheitlichen Unternehmensstruktur im europäischen Wirtschaftsraum.
Als europäische Aktiengesellschaft können Sie Ihren Firmensitz flexibel innerhalb der EU verlegen und grenzüberschreitende Geschäfte effizienter gestalten. Die SE-Firmierung ermöglicht zudem die Wahl zwischen verschiedenen Führungsmodellen - vom klassischen Vorstand mit Aufsichtsrat bis zum angloamerikanischen Board-System.
Mit einem Mindestkapital von 120.000 Euro und der Möglichkeit zur einheitlichen Vertragsgestaltung in allen EU-Ländern schafft die SE-Firmierung optimale Voraussetzungen für internationale Geschäftsbeziehungen.
Was muss ein Einzelunternehmer beim Firmenname beachten?
Bei der Wahl eines Firmennamens für Ihr Einzelunternehmen spielen rechtliche und praktische Aspekte eine zentrale Rolle. Als Kleingewerbetreibender Unternehmer müssen Sie Ihren bürgerlichen Namen verwenden, können diesen aber mit einer aussagekräftigen Geschäftsbezeichnung ergänzen.
Prüfen Sie vor der Namensregistrierung sorgfältig die Rechte Dritter und vermeiden Sie irreführende Bezeichnungen. Besonders der Handelsregistereintrag eröffnet Ihnen zusätzliche Möglichkeiten - als eingetragener Kaufmann können Sie auch Fantasienamen wählen.
Die gesetzlichen Regeln zur Firmenbildung untersagen die Verwendung von täuschenden Sonderzeichen oder Bezeichnungen, die eine falsche Unternehmensgröße suggerieren. Eine sorgfältige Prüfung zu Beginn verhindert später aufwändige rechtliche Konsequenzen wie eine Unterlassungserklärung im Firmenmissbrauchsverfahren.
Wie sollte man den Namen einer GmbH oder GBR wählen?
Die Namensgebung spielt eine entscheidende Rolle beim ersten Schritt bei der Gründung. Für eine GmbH haben Sie weitgehende Freiheiten bei der Wahl zwischen Personen-, Sach- oder Fantasienamen, solange Sie den Zusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder "GmbH" führen.
Anders verhält es sich bei der GBR - hier muss der Name des Inhabers erscheinen. Sie können jedoch kreative Ergänzungen wie "& Co. KG" hinzufügen, sofern diese den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
Besonders wichtig ist die Unterscheidbarkeit von anderen Unternehmen, etwa der Offenen Handelsgesellschaft. Der gewählte Begriff sollte einprägsam sein und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben erfüllen - nur dann können Sie ihn rechtssicher für Ihre Unterschrift im Geschäftsverkehr nutzen.
Was bedeutet Firmierung auf Englisch?
Im internationalen Geschäftsverkehr entspricht die deutsche Firmierung dem englischen Begriff "company name" oder "corporate name". Diese Bezeichnung umfasst den offiziellen Geschäftsnamen eines Unternehmens für alle rechtlichen und geschäftlichen Zwecke.
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