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Abschlagsrechnung: Definition und Pflichtangaben

Author Tobias S.
Tobias S.Sr. Demand & Content Marketing Manager
Zusammenfassung10 Min. Lesezeit

Abschlagsrechnung: Definition, Pflichtangaben und was man beachten sollte – erfahren Sie alles Wichtige in diesem Artikel.

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Ein großes Bauvorhaben oder ein komplexes IT-Projekt – manche Aufträge können sich über mehrere Monate oder sogar Jahre hinziehen. Entsprechend hohe Summen fallen für Material und Dienstleistung an. Damit die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer während des Projektverlaufs für bereits erbrachte Leistungen bezahlt werden und um das Risiko von Zahlungsausfällen zu mindern, vereinbaren viele Unternehmen Abschlagsrechnungen. Diese Art der Rechnung erlaubt es, für bereits erbrachte Leistungen während des Projektfortschritts in regelmäßigen Abständen Zahlungen zu erhalten. Doch wie funktioniert eine Abschlagsrechnung? Wann ist sie fällig, und wie unterscheidet sie sich von einer Anzahlungsrechnung? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um die Abschlagsrechnung.

Was ist die Bedeutung einer Abschlagsrechnung?

Eine Abschlagsrechnung (oft auch Akontorechnung genannt) ist eine Rechnung, die für bereits vollständig erbrachte Teilleistungen gestellt wird, noch bevor das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Es handelt sich dabei um eine Teilrechnung, die die bereits erbrachten und dokumentierten Leistungen aufzeigt. Im Gegensatz zu einer Anzahlungsrechnung, die in der Regel vor Beginn eines Projekts als Vorauszahlung erfolgt, wird eine Abschlagszahlung für Leistungen berechnet, die bereits erbracht wurden.

Besonders in Branchen, wo Projekte oft in Phasen verlaufen, werden Teilzahlungen eingesetzt. Abschlagsrechnungen im Bauwesen sind sehr üblich, ebenso wie im IT-Bereich. In den einzelnen Abschlagsrechnungen wird festgehalten, welche Arbeiten bereits abgeschlossen sind und wie viel dafür zu zahlen ist. Eine kumulative Abschlagsrechnung fasst alle bisherigen einzelnen Abschlagsrechnungen zusammen und zeigt die Gesamtsumme der bereits gestellten Rechnungen.

Sind Abschlagszahlungen verpflichtend?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, solche Teilrechnungen zu erstellen. Der Einsatz von Abschlagsrechnungen wird jedoch in vielen Verträgen vereinbart, insbesondere bei umfangreichen Projekten mit langer Laufzeit. Die gesetzlichen Regelungen legen fest, dass der Auftragnehmer nur dann eine Abschlagsrechnung stellen darf, wenn die entsprechenden Teilleistungen bereits erbracht wurden. In den meisten Fällen wird die Höhe der Abschlagszahlung durch den Wert der bisher erbrachten Leistungen bestimmt.

Muster und Pflichtangaben einer Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung unterscheidet sich nur geringfügig von einer normalen Rechnung. Sie muss wichtige Pflichtangaben enthalten sowie klar und vollständig sein, damit Missverständnisse vermieden werden. Folgende Angaben gehören in jede Abschlagsrechnung:

Fortlaufende Rechnungsnummer: Jede Rechnung, einschließlich der Abschlagsrechnung, muss eine fortlaufende Nummer haben.

Leistungsdatum und -zeitraum: Der genaue Leistungszeitpunkt bei Abschlagsrechnungen muss angegeben werden, um die erbrachten Teilleistungen zu dokumentieren.

Detaillierte Leistungen: Eine detaillierte Auflistung der bisher erbrachten Leistungen, Arbeitsstunden oder gelieferten Produkte.

Umsatzsteuer: Wie bei normalen Rechnungen muss die Umsatzsteuer (MwSt.) korrekt ausgewiesen werden.

Kumulierte Abschlagsrechnung: Wenn bereits frühere Abschlagsrechnungen gestellt wurden, sollten diese in der aktuellen Rechnung berücksichtigt werden, um die Gesamtsumme aufzuzeigen.

Ein Beispiel für den Text für eine Abschlagsrechnung könnte so lauten:

„Für die im Zeitraum vom [Leistungszeitraum] erbrachten Leistungen stellen wir Ihnen hiermit eine Abschlagszahlung in Höhe von [Betrag] in Rechnung. Dies ist die 1. Abschlagsrechnung im Rahmen des Projekts [Projektname]."

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Wann darf eine Abschlagsrechnung gestellt werden?

Die Abschlagsrechnung darf gestellt werden, sobald ein Teil der jeweiligen Leistungen erbracht wurde. Das bedeutet, dass die Leistung physisch nachweisbar und im Vertrag festgelegt sein muss. Es ist nicht möglich, eine Abschlagszahlung für Leistungen zu verlangen, die noch nicht ausgeführt wurden.

Wann ist eine Abschlagsrechnung fällig bzw. wann muss sie bezahlt werden?

Die Fälligkeit einer Abschlagsrechnung richtet sich in der Regel nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. In der Praxis wird häufig eine Zahlungsfrist von 14 bis 30 Tagen nach Rechnungsstellung vereinbart.

Was sind die Unterschiede zwischen Abschlagsrechnung und Anzahlungsrechnung?

Der Hauptunterschied zwischen einer Abschlagsrechnung und einer Anzahlungsrechnung liegt im Zeitpunkt der Zahlung. Während eine Anzahlungsrechnung oft zu Beginn eines Projekts gestellt wird, bevor überhaupt eine Leistung erbracht wurde, handelt es sich bei der Abschlagsrechnung um eine Zahlung für bereits erbrachte Teilleistungen. Eine pauschale Abschlagsrechnung ist hierbei ebenfalls möglich, wenn vereinbart wurde, dass feste Beträge in regelmäßigen Abständen gezahlt werden sollen.

Was ist eine Akonto Rechnung?

Viele Unternehmen nutzen den Begriff Akontorechnung als Alternative zur Abschlagsrechnung. Diese Bezeichnung stammt aus dem Italienischen "a conto" und bedeutet "auf Rechnung". Der Leistungsempfänger erhält dabei prozentuale Anteile der Gesamtsumme für bereits erbrachte Teilleistungen.

Bei der digitalen Rechnungsstellung über Docusign lassen sich die vorherigen Abschlagsrechnungen automatisch erfassen. Dies minimiert Fehler bei der Erstellung und stellt sicher, dass alle geleisteten Zahlungen korrekt dokumentiert werden.

Der verbleibende Restbetrag wird in der Schlussrechnung transparent aufgeführt. Für die Rechnungsstellung ans Finanzamt enthält jeder Beleg die erforderlichen Informationen wie Steuernummer und Umsatzsteuer.

Was hat es mit einer Teilrechnung auf sich?

Bei laufenden Projekten ermöglicht eine Teilrechnung die präzise Abrechnung bereits vollständig erbrachter Leistungen. Anders als bei einer Abschlagsrechnung dokumentiert sie exakt definierte Teilleistungen wie etwa die Installation einer kompletten Gebäudeebene.

Der Rechnungsbetrag basiert dabei auf tatsächlich abgeschlossenen Projektphasen. Dies bietet dem Kunden maximale Transparenz über die erbrachten Leistungen und deren Wert. Besonders bei Projekten über einen langen Zeitraum hilft diese detaillierte Aufschlüsselung, die laufenden Kosten nachvollziehbar zu gestalten.

Tipp für die Praxis: Erstellen Sie für jede Teilleistung eine separate Rechnung und vermeiden Sie Überschneidungen mit vorherigen Abrechnungen. Dies vereinfacht nicht nur die Buchhaltung, sondern minimiert auch das Risiko von Unstimmigkeiten bei Zug-Geschäften.

Wie kumuliert man die Anzahlung der Abschlagsrechnung?

Bei der kumulierten Abrechnung werden sämtliche bereits geleisteten Zahlungen transparent aufgeführt. Ein Bauunternehmen vermerkt beispielsweise in der zweiten Abschlagsrechnung nicht nur die aktuellen Leistungen von 5.000 €, sondern auch die erste Abschlagszahlung von 3.000 €.

Die Gesamtsumme von 8.000 € gibt dem Auftraggeber einen klaren Überblick über den Projektfortschritt. Docusigns digitales Rechnungssystem berechnet diese Summen automatisch und markiert deutlich die Differenz zur vereinbarten Gesamtsumme.

Für die rechtssichere Dokumentation empfiehlt sich eine detaillierte Aufstellung: Datum der vorherigen Zahlungen, Rechnungsnummern und die jeweiligen Teilbeträge inklusive Mehrwertsteuer. Diese strukturierte Darstellung verhindert Missverständnisse und beschleunigt die Rechnungsprüfung.

Wie kann man eine Abschlagsrechnung buchen?

Mit der digitalen Buchhaltungslösung von Docusign gestalten Sie die Verbuchung von Abschlagsrechnungen besonders effizient. Das System erfasst automatisch den Gesamtbetrag der Ware und ordnet die Anzahlung korrekt zu.

Nutzen Sie die integrierte Funktion zur Rechnungsstellung, um Abschlagsrechnungen systematisch zu dokumentieren. Das Programm unterstützt Sie dabei, die Buchungen entsprechend der steuerlichen Vorgaben vorzunehmen und behält den Überblick über bereits geleistete Zahlungen.

Praktischer Mehrwert: Die Software verknüpft automatisch alle zugehörigen Dokumente und ermöglicht eine lückenlose Nachverfolgung der Zahlungsströme. Besonders von Vorteil sind Abschlagsrechnungen durch die übersichtliche Darstellung der Teilzahlungen im digitalen Dashboard.

Wofür steht die Abkürzung VOB bei Abschlagsrechnungen?

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) regelt als zentrales Regelwerk die Zahlungsmodalitäten bei Bauvorhaben. Sie schafft klare Strukturen für Abschlagszahlungen und deren Fälligkeiten.

Nach § 16 VOB/B haben Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für nachweisbar erbrachte Leistungen. Die Zahlungsfrist beträgt dabei 21 Tage nach Eingang der prüfbaren Aufstellung.

Mit Docusign erstellen Sie rechtskonforme Abschlagsrechnungen nach VOB-Standard und behalten den Überblick über Zahlungsfristen. Das System unterstützt Sie bei der korrekten Dokumentation der Leistungsnachweise und automatisiert die Nachverfolgung offener Forderungen.

Ein Beispiel: Abschlagsrechnung für einen Handwerker

Ein Sanitärbetrieb erhält den Auftrag, ein komplettes Badezimmer zu renovieren. Der Gesamtauftragswert beträgt 15.000 € zzgl. MwSt. Mit der digitalen Rechnungsstellung von Docusign lässt sich die Abrechnung optimal strukturieren:

  • Abschlagsrechnung (30%): Nach Demontage und Rohinstallation

  • Abschlagsrechnung (40%): Nach Einbau der Sanitärobjekte

  • Schlussrechnung (30%): Nach Fertigstellung aller Arbeiten

Die Abschlagsrechnungen dokumentieren den Projektfortschritt transparent. Mit Docusigns automatischer Erfassung behalten Sie den Überblick über geleistete Zahlungen und offene Beträge. Die Software verknüpft zudem alle relevanten Dokumente wie Auftragsbestätigung, Leistungsnachweise und Abnahmeprotokolle in einem zentralen digitalen Ordner.

Gibt es einen einfachen Abschlagsrechner?

Moderne Softwarelösungen vereinfachen die Berechnung von Abschlagszahlungen erheblich. Die integrierten Rechenfunktionen ermitteln den optimalen Abschlagsbetrag für jede Projektphase präzise und schnell.

Die intelligente Technologie berücksichtigt dabei alle relevanten Parameter:

  • Bereits erbrachte Leistungen und deren Wert

  • Vereinbarte Zahlungsziele und Projektmeilensteine

  • Steuerliche Aspekte und Vorschriften

Besonders praktisch: Das System passt die Berechnungen dynamisch an veränderte Projektbedingungen an und generiert rechtskonforme Dokumentationen. Die übersichtliche Benutzeroberfläche führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und speichert alle Berechnungen revisionssicher in Ihrem persönlichen Vertragsbereich.

Wie wird die Umsatzsteuer bei der Abschlagszahlung berücksichtigt?

Die digitale Rechnungsstellung von Docusign unterstützt Sie bei der korrekten Handhabung der Umsatzsteuer für Abschlagszahlungen. Das System weist automatisch die Steuer für jede Teilzahlung separat aus und führt sie zum richtigen Zeitpunkt ab.

Dabei gilt: Die Umsatzsteuer muss bereits bei Erhalt der Abschlagszahlung an das Finanzamt abgeführt werden, nicht erst mit der Schlussrechnung. Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuerschuld im jeweiligen Abrechnungszeitraum, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.

Die intelligente Software berücksichtigt in der Schlussrechnung automatisch alle vorherigen Abschlagszahlungen samt zugehöriger Umsatzsteuer. Dies verhindert eine versehentliche Doppelbesteuerung und gewährleistet die rechtskonforme Dokumentation für das Finanzamt.

Fazit: Darum sind Abschlagsrechnungen so wichtig

Besonders bei umfangreichen Projekten hilft die Abschlagsrechnung dabei, die Liquidität des Auftragnehmers und die finanzielle Stabilität des Auftraggebers zu sichern und Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden. Egal ob im Bauwesen, der IT oder anderen Bereichen – das Stellen von Abschlagsrechnungen ist eine bewährte Methode, um Projekte effizient und fair abzuwickeln.

Behalten Sie den Überblick über Ihre Vertragsunterlagen und deren Bedingungen: Mit Docusign CLM bringen Sie Ihr Vertragsmanagement auf das nächste Level. Erfahren Sie hier mehr!

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