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Wann gelten Verträge als Rechnungen?

Zusammenfassung4 Min. Lesezeit

Ein Vertrag als Rechnung ist eine Besonderheit, auf die wir in diesem Artikel eingehen möchten, um die wichtigsten Aspekte zu beleuchten. Jetzt mehr erfahren!

Inhaltsverzeichnis

Für gewöhnlich gilt, dass für jede erbrachte Leistung eine Rechnung ausgestellt werden muss. Ein Vertrag entsteht, indem sich zwei Parteien über den Gegenstand eines Geschäfts einig werden und diesen Handel einvernehmlich eingehen. Unter besonderen Umständen kann jedoch auch ein Vertrag als Rechnung dienen. Welche Bedingungen dabei vorliegen müssen, erfahren Sie hier!

Was sind Verträge als Rechnung und was muss ich beachten?

Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, wird mit einer Rechnung auf die fällige Zahlung des vereinbarten Leistungsgegenstandes hingewiesen. Gemeint ist damit ein professionelles Dokument, das bestimmte Pflichtangaben enthält, die in § 14 Abs. 4 UStG festgehalten sind. Hierzu gehören:

  • Vollständige Namen und Adressen von Unternehmen und Leistungsempfänger

  • Steuernummer oder USt.ID

  • Ausstellungsdatum

  • Fortlaufende Rechnungsnummer

  • Menge und Bezeichnung der Lieferung oder sonstige Leistung

  • Zeitraum der Ausführung der Leistung bzw. des Zeitpunkts der Leistung

  • Rechnungs- und Gesamtbetrag, Mehrwert-/Umsatzsteuerbetrag und -satz

  • Im voraus vereinbarte eventuelle Minderung des Preises

  • Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers, wenn es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt

Wird in Zusammenhang mit einem Grundstück eine sogenannte sonstige Leistung abgerechnet, wie in § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG definiert, oder eine Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1), gilt zudem die Verpflichtung, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung zu erstellen. Diese Pflicht besteht auch, wenn eine andere Leistung mit Umsatz an ein Unternehmen oder eine juristische Person erbracht wurde.

Die elektronische Rechnung als Vertrag

Im BMF Schreiben zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 wurde geregelt, dass elektronische Rechnungen auch dann umsatzsteuerlich gültig sind, wenn sie keine fortgeschrittene elektronische Signatur enthalten.

Wann gilt die Rechnung statt Kaufvertrag?

Doch unter welchen Umständen gelten Verträge als Rechnungen? Hierfür gilt in erster Linie, dass im Kaufvertrag durch Rechnung bereits alle in § 14 Abs. 4 UStG genannten Pflichtangaben enthalten sind. Sollten die Angaben aus der Rechnung im Vertrag fehlen, müssen diese in anderen Dokumenten hinterlegt sein und entsprechend darauf hingewiesen werden.

Der Kaufvertrag muss die folgenden Punkte enthalten:

  • Vertragsparteien

  • Leistungsgegenstand

  • Besitz und Eigentumsübertragung der Sache

  • Mangelfreiheit der Sache

  • Preis

  • Abnahme

  • Leistungszeit

  • Leistungsort

  • Lieferbedingungen

  • Zahlungsmittel

  • Zahlungsbedingungen

Was muss ich bei Verträgen als Rechnungen über Dauerleistungen oder Teilleistungen beachten?

Verträge über Dauerleistungen bzw. Teilleistungen stellen einen besonderen Fall dar. Beispiele hierfür sind ein Wartungsvertrag oder ein Pauschalvertrag mit einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin. Bei diesen Verträgen als Rechnung reicht es aus, wenn aus den einzelnen Zahlungsbelegen der jeweilige Zeitraum hervorgeht und Umsatzsteuerbetrag, Steuersatz sowie Nettoentgelt im Vertrag angegeben sind. Die Mehrwertsteuer muss also im Kaufvertrag wie auch auf Rechnungen gesondert ausgewiesen werden. So kann der Kaufvertrag als Rechnung beim Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

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