
Freibleibendes Angebot: Definition & was es zu beachten gilt
Erfahren Sie, was bei der Erstellung eines freibleibenden Angebots, das auch als unverbindliches Angebotbezeichnet wird, beachtet werden muss.
Inhaltsverzeichnis

So erstellen Sie ein freibleibendes Angebot
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit, steigender Inflation und volatiler Märkte gewinnen flexible Vertragsgestaltungen zunehmend an Bedeutung. Gerade wenn Preise für Rohstoffe, Energie oder Dienstleistungen starken Schwankungen unterliegen, bietet ein freibleibendes Angebot Unternehmen die notwendige Sicherheit: Es schafft Handlungsspielräume, ohne eine verbindliche Verpflichtung einzugehen. Ein solcher Angebotscharakter kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme vom Grundsatz der Vertragsbindung darstellen.
Ob im Handel, in der Industrie oder bei projektbasierten Dienstleistungen – freibleibende Angebote sind heute ein bewährtes Mittel, um Interessenten Informationen bereitzustellen und gleichzeitig flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Doch was genau bedeutet „freibleibend“, und worauf sollten Anbieter sowie Empfänger besonders achten?
Was ist die Bedeutung von „freibleibendes Angebot“?
Ein freibleibendes Angebot ist ein Angebot, das nicht rechtlich bindend ist. Anders als ein verbindliches Angebot stellt es keinen Antrag im Sinne des § 145 BGB dar. Stattdessen handelt es sich um eine invitatio ad offerendum, also um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – nicht um die erste Willenserklärung, mit der ein Vertrag zustande kommt.
Mit dem Zusatz „freibleibend“ erklärt der Anbieter, dass sich das Angebot ändern oder zurückziehen lässt, solange keine ausdrückliche Bestätigung erfolgt ist. Auch Begriffe wie „unverbindlich“, „ohne Obligo“ oder „solange der Vorrat reicht“ gehören zu den sogenannten Freizeichnungsklauseln. Diese bewirken eine Einschränkung der Bindung an das Angebot und machen es damit zu einem unverbindlichen Angebot.
Warum ist ein freibleibendes Angebot sinnvoll?
Gerade in Branchen mit volatilen Marktpreisen, begrenzten Warenbeständen oder noch unklaren Projektanforderungen sind freibleibende Angebote ein wichtiges Mittel zur Risikosteuerung. Der Anbieter kann damit Flexibilität wahren, ohne sich vertraglich zu binden – etwa bei Preisanpassungen, Verfügbarkeitsrisiken oder wenn ein Projekt noch nicht final definiert ist. Das Angebot bleibt für den Kunden transparent, ohne dass daraus automatisch ein Anspruch auf Lieferung der angegebenen Menge entsteht.
Viele fragen sich deshalb: Wann ist ein Angebot verbindlich und wann nicht? Ein freibleibendes Angebot enthält keine verbindliche Willenserklärung. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und diese Annahme vom Anbieter wiederum ausdrücklich bestätigt wird – damit liegt die entscheidende vertragliche Bindung beim Anbieter.
In der Praxis kommen freibleibende Angebote besonders dort zum Einsatz, wo die Konditionen, Lieferzeiten oder Leistungsinhalte variieren können, zum Beispiel beim Handel mit Rohstoffen oder Technik. Im Dienstleistungsbereich werden in frühen Projektphasen oft freibleibende Angebote erstellt, die noch keine verbindliche Zusage darstellen – z. B. durch Formulierungen wie „freibleibend, vorbehaltlich finaler Abstimmung“. Auch „solange der Vorrat reicht“ verhindert, dass Kunden Ansprüche auf ausverkaufte Produkte geltend machen können.
Was ist bei einem freibleibenden Angebot zu beachten?
Für Anbieter:
Klare Formulierungen:
Der Zusatz „freibleibend“ muss deutlich erkennbar sein, idealerweise an mehreren Stellen im Angebot.
Keine widersprüchlichen Angaben:
Verbindliche Aussagen wie feste
Lieferzeiten
oder Preiszusagen dürfen den unverbindlichen Charakter nicht untergraben.
Freizeichnungsklausel eindeutig kennzeichnen:
Typisch sind Formulierungen wie „Angebot freibleibend“ oder „dieses Angebot ist freibleibend“.
Für Empfänger:
Vertragscharakter prüfen:
Wird ein freibleibendes Angebot angenommen, entsteht noch kein Vertrag – dieser kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung des Anbieters zustande.
Frühzeitiger Kontakt:
Wer auf Basis eines
freibleibenden Angebots
handeln möchte, sollte sich zügig mit dem Anbieter abstimmen.
Dokumentation:
Die Annahme sowie etwaige Bestätigungen sollten schriftlich erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Typische Formulierungen und rechtlicher Rahmen
Gängige Freizeichnungsklauseln sind u. a.:
„Preise freibleibend“
„Dieses Angebot ist unverbindlich“
„Lieferung vorbehaltlich Verfügbarkeit“
„Solange der Vorrat reicht“
Diese Zusätze müssen im Einklang mit dem übrigen Text des Angebots stehen, damit keine Einschränkungen oder Widersprüche entstehen, die zur Verbindlichkeit führen könnten. Gerichte prüfen im Streitfall, ob ein objektiver Dritter das Angebot als verbindlich hätte verstehen dürfen.
Häufige Fragen zum freibleibenden Angebot
Was bedeutet „unverbindlich“ bzw. was heißt „unverbindlich“?
Beides bedeutet, dass kein Anspruch auf Lieferung oder Leistung durch die Angebotserstellung entsteht. Es handelt sich nicht um ein Angebot im rechtlichen Sinne.
Wann wird ein freibleibendes Angebot verbindlich?
Dann, wenn der Anbieter die Annahme des Kunden ausdrücklich bestätigt. Erst dann wird ein Vertrag zustande gebracht.
Was bedeutet die Freizeichnungsklausel „Angebot freibleibend“?
Sie bedeutet, dass sich der Anbieter nicht an das Angebot gebunden fühlt. Der Verkäufer kann den Inhalt – z. B. Preis, Menge oder Lieferfrist – nachträglich ändern oder das Angebot ganz zurückziehen.
Ist ein freibleibendes Angebot ein Antrag?
Ein freibleibendes Angebot ist rechtlich kein verbindlicher Antrag. Es handelt sich vielmehr um eine unverbindliche Orientierungshilfe. Die Nutzung solcher Angebote ist im Geschäftsverkehr üblich und zulässig – solange sie transparent formuliert und nicht irreführend sind. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Wie lange ist ein Kaufmann an ein freibleibendes Angebot gebunden?
Formal: Gar nicht – es besteht keine Bindung, solange keine Annahme des Angebots erfolgt und diese wiederum bestätigt wurde.
Fazit: Flexibel bleiben mit klarer Kommunikation
Ein freibleibendes Angebot ist ein bewährtes Mittel, um geschäftliche Bindung zu vermeiden und dennoch konkrete Informationen anzubieten. Es bietet Unternehmen eine rechtssichere Möglichkeit, auf Marktveränderungen zu reagieren – insbesondere bei unklarer Menge, schwankenden Preisen oder unsicheren genannten Bedingungen.
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