
Verbindliches Angebot
Was zeichnet ein Angebot als verbindlich aus und worin liegen die Unterschiede zu unverbindlichen Angeboten? All das erklären wir hier. Jetzt weiterlesen!
- Was bedeutet ein verbindliches (Kauf-)Angebot? Eine Definition
- Wann ist ein Vertrag gültig?
- Was sind die Voraussetzungen für ein verbindliches Angebot und wie lange ist es gültig?
- Verbindliches und unverbindliches Angebot - was ist der Unterscheid?
- Wie sind Gültigkeit, Verbindlichkeit und gesetzliche Bindungsfrist von einem Angebot?
- Wie kann man ein Angebot widerrufen?
- Was ist ein freibleibendes Angebot?
- Wie sieht eine Vorlage für ein bindendes oder verbindliches Angebot aus? Welche Bestandteile dürfen nicht fehlen?
- Wie kann man ein Angebot verbindlich annehmen?
- Elektronisch Verträge unterzeichnen – mit Docusign
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet ein verbindliches (Kauf-)Angebot? Eine Definition
- Wann ist ein Vertrag gültig?
- Was sind die Voraussetzungen für ein verbindliches Angebot und wie lange ist es gültig?
- Verbindliches und unverbindliches Angebot - was ist der Unterscheid?
- Wie sind Gültigkeit, Verbindlichkeit und gesetzliche Bindungsfrist von einem Angebot?
- Wie kann man ein Angebot widerrufen?
- Was ist ein freibleibendes Angebot?
- Wie sieht eine Vorlage für ein bindendes oder verbindliches Angebot aus? Welche Bestandteile dürfen nicht fehlen?
- Wie kann man ein Angebot verbindlich annehmen?
- Elektronisch Verträge unterzeichnen – mit Docusign

Nach deutschem Recht gilt, dass ein Angebot verbindlich ist und bei Annahme zu einem Kaufvertrag führt. Doch nicht immer sind diese Rechtsgeschäfte verbindlich – mit sogenannten Freizeichnungsklauseln können Sie sich Freiräume schaffen. Was Sie darüber wissen müssen und was es zu beachten gilt, verraten wir Ihnen hier.
Was bedeutet ein verbindliches (Kauf-)Angebot? Eine Definition
Angenommen, Sie führen ein Möbelgeschäft und möchten einen Schrank verkaufen, werden Sie zunächst ein Angebot erstellen. Das bedeutet, Sie stellen den Schrank in Ihrem Laden oder online in Ihrem Shop aus. Dazu geben Sie eine Beschreibung des Möbelstücks ab und beziffern es mit einem Preis. Nun warten Sie darauf, dass eine Kundin oder ein Kunde vorbeikommt oder online auf Ihr Angebot klickt und es annimmt.
Mit der Ausstellung und Bepreisung Ihres Schranks haben Sie Ihre Willenserklärung abgegeben, diesen Gegenstand zu verkaufen. Damit sind Sie nun nach (BGB) §145 rechtlich an das von Ihnen abgegebene Angebot gebunden und müssen die versprochenen Bedingungen einhalten. So entsteht ein verbindliches Angebot.
Wann ist ein Vertrag gültig?
Nun kommt eine Kundin zu Ihnen in den Laden und interessiert sich für den Schrank. Wenn Sie Ihr Angebot zu den genannten Bedingungen annimmt, kommt ein Kaufvertrag zustande. Die Kundin verpflichtet sich damit, Ihnen den genannten Preis dafür zu zahlen. Sie übergeben den Schrank unter vereinbarten Lieferbedingungen oder zum Selbstabholen, wie Sie es vorab ausgeschrieben haben. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen und dann ausgeführt, wenn der Verkäufer und die Kundin ihre Pflichten erfüllen.
Hier dreht sich alles um Angebot und Annahme. Ein Vertrag in Papierform bzw. elektronischer Form gilt als abgeschlossen, wenn er von allen Vertragsparteien unterzeichnet wurde. In besonderen Fällen bedarf es bei rechtsgültigen Verträgen nur einer Willenserklärung. Hierbei handelt es sich um einseitige Verträge, die zum Beispiel beim Testament oder bei einer Kündigung zum Einsatz kommen. Elektronische Signaturen können den Prozess der Vertragsunterzeichnung erheblich beschleunigen und vereinfachen.
Was sind die Voraussetzungen für ein verbindliches Angebot und wie lange ist es gültig?
Ein verbindliches Angebot muss alle wesentlichen Vertragselemente enthalten und dem Empfänger des Angebotes klar kommuniziert werden. Die Verbindlichkeit tritt mit dem Zugang beim Empfänger in Kraft und gilt für eine bestimmte Zeit.
Bei mündlichen oder telefonischen Angeboten ist eine sofortige Annahme erforderlich. Schriftliche Angebote per E-Mail oder Post bleiben für eine angemessene Überlegungsfrist gültig - üblicherweise zwischen einer und vier Wochen.
Nutzen Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen klare Fristen, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Anbietende kann die Geltungsdauer auch individuell festlegen. Nach Ablauf der Frist erlischt das Angebot automatisch, und eine spätere Annahme gilt als neues Angebot.
Verbindliches und unverbindliches Angebot - was ist der Unterscheid?
Bleiben wir bei unserem Beispiel vom Möbelhändler, um das unverbindliche Angebot zu veranschaulichen. Wir gehen davon aus, dass der Möbelhändler ein Ausstellungsstück im Laden hat, aber aufgrund von Lieferschwierigkeiten noch keinen festen Liefertermin angeben kann. Da sein Angebot verbindlich ist, braucht er hier eine Möglichkeit, eine unverbindliche Angabe zu machen. Hierzu dienen sogenannte freibleibende Angebote. Der Händler kann zwar einen festen Preis und einige Vertragsbedingungen festlegen, bei der Lieferung jedoch eine Klausel angeben, wie: Lieferung bis 1. Dezember (ohne Obligo) .
Ähnliche Formulierungen kennt man auch aus Supermarkt-Prospekten. Hier heißt es häufig: Nur solange der Vorrat reicht. Auch dies ist eine Möglichkeit, ein rechtsgültiges Angebot zu machen, jedoch mit gewissen Vorbehalten zu relativieren. Hierin liegt der Unterschied zwischen einem verbindlichen und unverbindlichen Angebot. Vertragsmanagement-Software kann Unternehmen dabei unterstützen, solche Angebote effizient zu verwalten und zu überwachen.
Wie sind Gültigkeit, Verbindlichkeit und gesetzliche Bindungsfrist von einem Angebot?
Nach § 147 BGB unterscheidet das Gesetz zwischen Angeboten unter Anwesenden und Abwesenden. Bei persönlichen Gesprächen oder Telefonaten gilt das Angebot nur während der direkten Kommunikation als bindend.
Schriftliche Angebote per E-Mail oder Post behalten ihre Gültigkeit für eine angemessene Überlegungsfrist. Diese richtet sich nach der Komplexität des Geschäfts - von wenigen Tagen bei einfachen Warenlieferungen bis zu mehreren Wochen bei umfangreichen Projekten.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, empfiehlt sich die Angabe einer konkreten Bindungsfrist im Angebot. Eine präzise Formulierung wie "Angebot gültig bis 15.05.2025" schafft klare Verhältnisse für alle Beteiligten und vermeidet spätere Unstimmigkeiten bei der Vertragsgestaltung.
Wie kann man ein Angebot widerrufen?
Ein Widerruf des Angebots ist nur bis zum Zugang beim Empfänger möglich. Nutzen Sie schnelle Kommunikationswege wie E-Mail oder Messenger-Dienste, um den Widerruf rechtzeitig zu übermitteln.
Bei bereits zugegangenen Angeboten greifen besondere Regelungen: Verbraucher genießen bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Im geschäftlichen Bereich können Sie durch Freizeichnungsklauseln wie "freibleibend" oder "unverbindlich" Ihre Flexibilität wahren.
Dokumentieren Sie jeden Widerruf sorgfältig mit Datum und Uhrzeit. Bei elektronischer Kommunikation empfiehlt sich eine Empfangsbestätigung anzufordern. Sichere Signaturlösungen unterstützen Sie dabei, den gesamten Prozess rechtssicher und nachvollziehbar zu gestalten.
Was ist ein freibleibendes Angebot?
Ein freibleibendes Angebot ermöglicht Unternehmen mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung. Anders als beim verbindlichen Vertragsangebot besteht keine automatische rechtliche Bindung. Der Anbieter kann die Konditionen anpassen oder das Angebot zurückziehen.
Diese Form eignet sich besonders für Situationen mit schwankenden Marktpreisen oder unsicheren Lieferzeiten. Mit Freizeichnungsklauseln wie "Angebot freibleibend" oder "Preise ohne Gewähr" sichern Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht.
Nutzen Sie digitale Lösungen, um freibleibende Angebote professionell zu verwalten. Ein durchdachtes Vertragsmanagement hilft, Bedingungen transparent zu kommunizieren und Geschäftsbeziehungen vertrauensvoll zu gestalten.
Wie sieht eine Vorlage für ein bindendes oder verbindliches Angebot aus? Welche Bestandteile dürfen nicht fehlen?
Eine professionelle Vorlage für ein verbindliches Angebot enthält mehrere Kernelemente, die Sie strukturiert aufbereiten sollten. Beginnen Sie mit einer präzisen Angebotsnummer und dem aktuellen Datum zur eindeutigen Identifikation.
Im Hauptteil listen Sie die angebotenen Leistungen oder Produkte mit exakten Mengen-, Preis- und Qualitätsangaben auf. Spezifikationen und Lieferbedingungen müssen klar definiert sein, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Nutzen Sie digitale Vorlagen-Management-Systeme wie Docusign CLM, um Ihre Angebotsvorlagen zentral zu verwalten und automatisch mit den korrekten Geschäftsbedingungen zu versehen. Die Standardisierung spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch das Risiko von Formfehlern bei der Angebotserstellung.
Wie kann man ein Angebot verbindlich annehmen?
Die rechtssichere Annahme eines Angebots erfordert eine klare und eindeutige Willenserklärung. Mit Docusign eSignature gestalten Sie diesen Prozess besonders effizient: Übermitteln Sie Ihre Zustimmung digital und dokumentieren Sie den exakten Zeitpunkt der Annahme.
Achten Sie bei der Angebotsprüfung auf vollständige Übereinstimmung mit den vereinbarten Konditionen. Änderungswünsche oder Ergänzungen führen rechtlich zu einem neuen Angebot, das wiederum der Zustimmung des ursprünglichen Anbieters bedarf.
Ein durchdachtes Vertragsmanagement-System unterstützt Sie bei der Verwaltung von Annahmefristen und automatisierten Bestätigungen. Nutzen Sie die Workflow-Funktionen von Docusign CLM, um den gesamten Prozess der Angebotsannahme transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Elektronisch Verträge unterzeichnen – mit Docusign
Verbindliches oder freibleibendes Angebot? Mit Docusign unterzeichnen Sie alle Unterlagen rechtsgültig elektronisch. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie die elektronische Signatur Ihr Vertragsmanagement verbessert. Ganz egal, um welche Vertragsform es sich dabei handelt. Die Einhaltung der DSGVO ist bei der elektronischen Vertragsunterzeichnung von großer Bedeutung, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Haftungsausschluss: Die hier geäußerten Meinungen und Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und sollten nicht als rechtliche Beratung verstanden werden. Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
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