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Force-Majeure-Klausel: Bedeutung, Beispiele und Muster für Verträge

Author Henning Franken
Henning FrankenLegal Counsel

Zusammenfassung16 Min. Lesezeit

Force-Majeure-Klausel: Definition, Beispiele und Muster für rechtssichere Verträge nach deutschem Recht.

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Eine Pandemie legt den globalen Handel lahm. Ein Krieg unterbricht Lieferketten über Nacht. Ein Sturm zerstört Produktionsanlagen. In solchen Situationen stellen sich Unternehmen eine dringende Frage: Müssen wir unsere Vertragspflichten trotzdem erfüllen – oder schützt uns eine Force-Majeure-Klausel?

Dieser Artikel erklärt, was eine Force-Majeure-Klausel ist, wie sie rechtlich einzuordnen ist, welche Ereignisse typischerweise darunter fallen und wie Sie eine solche Klausel für Ihre Verträge formulieren. Sie finden außerdem ein Muster, das Sie als Ausgangspunkt nutzen können.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Prüfung und Gestaltung von Force-Majeure-Klauseln im Einzelfall empfehlen wir die Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei für Vertrags- oder Handelsrecht.

Was bedeutet Force Majeure? Definition und Herkunft

Force Majeure ist ein Begriff aus dem Französischen und bedeutet wörtlich „höhere Gewalt". Im Vertragsrecht bezeichnet er unabwendbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen, nicht vorhersehbar waren und die Erfüllung vertraglicher Pflichten unmöglich machen oder erheblich erschweren.

Die Kernidee: Wer durch ein solches Ereignis an der Vertragserfüllung gehindert wird, soll dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Klausel schützt also vor Schadensersatzansprüchen und anderen Rechtsfolgen, die bei einem normalen Vertragsbruch entstehen würden.

In der Praxis wird der Begriff in verschiedenen Schreibweisen verwendet – darunter force majeur, force majure, force majore, force majour und force-majeure. Alle Varianten bezeichnen dasselbe rechtliche Konzept. Für die korrekte Verwendung im Vertragstext empfiehlt sich die standardisierte Schreibweise force majeure oder die deutsche Entsprechung höhere Gewalt.

Von einer Force-Majeure-Situation zu unterscheiden ist die sogenannte Hardship-Situation: Hier wird die Vertragserfüllung nicht unmöglich, aber unverhältnismäßig schwierig oder wirtschaftlich unzumutbar. Dazu mehr in Abschnitt 6.

Rechtliche Einordnung: Force Majeure im deutschen und internationalen Recht

Force Majeure im deutschen Recht

Das deutsche Recht kennt keinen eigenständigen Rechtsbegriff „Force Majeure". Der Begriff der höheren Gewalt wird zwar in der Rechtspraxis verwendet, ist im BGB jedoch nicht legaldefiniert. Stattdessen greifen zwei zentrale Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches:

§ 275 BGB – Unmöglichkeit der Leistung: Wenn die geschuldete Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich geworden ist, entfällt die Leistungspflicht. Gleichzeitig erlischt in der Regel auch der Anspruch auf die Gegenleistung (§ 326 BGB). Die Unmöglichkeit muss jedoch tatsächlich vorliegen – eine bloße Erschwerung reicht nicht.

§ 313 BGB – Störung der Geschäftsgrundlage (früher: Wegfall der Geschäftsgrundlage): Haben sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss so schwerwiegend verändert, dass den Parteien die ursprüngliche Erfüllung nicht mehr zumutbar ist, kann eine Vertragsanpassung oder – als letztes Mittel – ein Rücktrittsrecht verlangt werden. Diese Norm wurde in der deutschen Rechtsprechung insbesondere während der COVID-19-Pandemie herangezogen.

Da diese gesetzlichen Regelungen allgemein gelten und im Einzelfall auslegungsbedürftig sind, empfiehlt es sich, eine explizite vertragliche Regelung zu vereinbaren, die als Vertragsklausel Parteien, erfasste Ereignisse und Rechtsfolgen klar definiert.

Force Majeure im internationalen Handel

Im internationalen Kontext hat die Internationale Handelskammer (ICC) – auch bekannt als ICC Germany – eine standardisierte Force Majeure Clause entwickelt, die regelmäßig aktualisiert wird (zuletzt 2020). Diese ICC-Klausel ist ein anerkannter internationaler Standard und wird insbesondere bei Verträgen unter deutschem Recht mit internationalem Bezug sowie bei Verträgen für Parteien eines internationalen Liefervertrages häufig verwendet.

Sie definiert Force Majeure als ein Ereignis, das (1) außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt, (2) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war und (3) durch zumutbare Mittel nicht hätte verhindert werden können. Diese drei Kriterien – Unkontrollierbarkeit, Unvorhersehbarkeit, Unvermeidbarkeit – gelten auch im deutschen Recht als Maßstab für die Einordnung eines Ereignisses als höhere Gewalt.

Typische Force-Majeure-Ereignisse: Was zählt dazu?

Nicht jede unerwartete Schwierigkeit begründet eine Force-Majeure-Situation. In Fällen höherer Gewalt haben sich in der Vertragsgestaltung und Rechtsprechung bestimmte Ereigniskategorien etabliert, die typischerweise als höhere Gewalt eingestuft werden:

  • Naturkatastrophen jeder Art: Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, Vulkanausbrüche

  • Pandemien und Epidemien: Der Ausbruch einer Epidemie wie des Coronavirus (COVID-19) ist das bekannteste Beispiel; entscheidend ist dabei nicht die Krankheit selbst, sondern staatliche Maßnahmen (z. B. Betriebsschließungen, Reiseverbote)

  • Kriege und bewaffnete Konflikte: Einschließlich Bürgerkriege, Embargos und Sanktionen

  • Behördliche Maßnahmen: Enteignungen, Einfuhrverbote, Nutzungsverbote

  • Infrastrukturausfälle: Großflächige Stromausfälle, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur

  • Streiks: Je nach Vertragsgestaltung; Arbeitskampfmaßnahmen werden nicht einheitlich als Force Majeure eingestuft – dazu mehr im FAQ-Abschnitt

Wichtig: Was als Force-Majeure-Ereignis gilt, hängt maßgeblich von der konkreten Vertragsformulierung ab. Ein Ereignis, das im Vertrag nicht aufgeführt ist, kann schwieriger durchzusetzen sein. Umgekehrt können Vertragsparteien auch Ereignisse einschließen, die gesetzlich nicht automatisch als höhere Gewalt gelten.

Force Majeure in Software- und IT-Verträgen

In Software- und IT-Verträgen gewinnt die Force-Majeure-Klausel zunehmend an Bedeutung. Typische Szenarien sind großflächige Cloud-Infrastrukturausfälle bei Drittanbietern, flächendeckende Cyberangriffe oder behördlich angeordnete Abschaltungen.

Besonderheit gegenüber klassischen Lieferverträgen: Softwareleistungen sind oft nicht einfach substituierbar, und Ausfallzeiten wirken sich unmittelbar auf den Leistungsinhalt aus. Auch für mittelständische Unternehmen, die ihre Geschäftsprozesse auf SaaS-Lösungen aufbauen, empfiehlt sich eine klare vertragliche Regelung für solche Fälle.

Force-Majeure-Klausel formulieren: Worauf es ankommt

Die Formulierung der Klausel ist entscheidend für ihre Wirksamkeit. Eine zu vage Formulierung kann dazu führen, dass sie im Streitfall nicht greift. Eine zu enge Formulierung kann relevante Ereignisse ausschließen. Folgende Punkte sollten bei der Gestaltung berücksichtigt werden:

Ereignisdefinition

Definieren Sie klar, welche Ereignisse als Force Majeure gelten sollen. Empfehlenswert ist eine Kombination aus einer allgemeinen Definition (alle unvorhersehbaren, unkontrollierbaren Ereignisse) und einer beispielhaften Aufzählung. Diese Aufzählung sollte ausdrücklich nicht abschließend sein („einschließlich, aber nicht beschränkt auf...").

Melde- und Nachweispflicht

Eine funktionierende Force-Majeure-Klausel enthält klare Vorgaben zur Meldepflicht: Die betroffene Vertragspartei muss das Ereignis innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 5–10 Werktage) schriftlich anzeigen und nachweisen. Ohne rechtzeitige Meldung entfällt häufig der Schutz der Klausel.

Voraussetzungen und keine automatische Anwendung

Force Majeure gilt nicht automatisch. Die Voraussetzungen müssen aktiv nachgewiesen werden: (1) Das Ereignis ist eingetreten, (2) es hat die Vertragserfüllung unmöglich gemacht und (3) keine zumutbaren Alternativen standen zur Verfügung. Die Beweislast liegt bei der Partei, die sich auf Force Majeure beruft.

Rechtsfolgen und Auswirkungen auf den Leistungsinhalt

Definieren Sie, welche Folgen eines Force-Majeure-Ereignisses vertraglich gelten sollen: Leistungsaufschub für die Dauer des Ereignisses, vollständige Leistungsbefreiung oder Kündigungsrecht nach Ablauf einer bestimmten Frist.

Klären Sie dabei auch die Auswirkungen auf den Leistungsinhalt – also ob Teilleistungen weiterhin geschuldet sind und welche Inanspruchnahmen aus Verpflichtungen für den Zeitraum des Ereignisses ausgeschlossen werden. Ohne diese Konkretisierung bleibt Auslegungsspielraum, der im Streitfall teuer werden kann.

Schadensminderungspflicht und erwartende Sorgfalt

Auch bei Force Majeure besteht die Pflicht, den Schaden für die andere Vertragspartei so gering wie möglich zu halten. Die Klausel sollte diese Pflicht explizit aufnehmen und die erwartende Sorgfalt definieren – also welche zumutbaren Maßnahmen die betroffene Partei ergreifen muss, bevor sie sich auf höhere Gewalt berufen kann.

Force-Majeure-Klausel Muster: Vorlage für Ihre Verträge

Das folgende Muster dient als Ausgangspunkt für Unternehmen – von mittelständischen Unternehmen bis hin zu international agierenden Konzernen. Es orientiert sich an der ICC Force Majeure Clause 2020 und den Anforderungen des deutschen Rechts. Vor dem Einsatz in konkreten Verträgen sollte eine rechtliche Überprüfung durch eine spezialisierte Kanzlei erfolgen.

Muster: Force-Majeure-Klausel (allgemein)

§ [X] Force Majeure / Höhere Gewalt

(1) Eine Partei ist von ihrer Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Erfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert wird. Ein Ereignis höherer Gewalt liegt vor, wenn es (a) außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegt, (b) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war und (c) durch zumutbare Mittel nicht hätte verhindert werden können. Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen jeder Art, Epidemien und Pandemien sowie staatliche Maßnahmen in deren Folge, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschläge, Embargos, behördliche Verbote sowie großflächige Infrastrukturausfälle. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

(2) Die betroffene Partei hat das Ereignis und seine voraussichtliche Dauer der anderen Partei unverzüglich, spätestens innerhalb von [5] Werktagen nach Eintritt schriftlich anzuzeigen und auf Verlangen nachzuweisen. Bei verspäteter Anzeige entfällt die Befreiung von der Leistungspflicht für den Zeitraum der Verspätung. Dem Käufer steht in diesem Fall ein Rücktrittsrecht zu, sofern die Leistung dauerhaft ausbleibt.

(3) Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses auf die Vertragserfüllung zu minimieren.

(4) Dauert das Ereignis länger als [60] Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von [14] Tagen schriftlich zu kündigen. Gegenseitige Inanspruchnahmen aus Verpflichtungen für den Zeitraum des Ereignisses sind ausgeschlossen.

Ergänzungsmuster: Force-Majeure-Klausel für Mietverträge

Im deutschen Mietrecht ist Force Majeure nicht eigenständig kodifiziert. Relevant sind § 275 BGB (Unmöglichkeit) und § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) – die COVID-19-Rechtsprechung hat gezeigt, dass Gerichte insbesondere § 313 BGB herangezogen haben, wenn die Nutzung des Mietobjekts durch staatliche Maßnahmen verhindert wurde. Eine explizite Klausel im Mietvertrag schafft hier Rechtssicherheit:

§ [X] Höhere Gewalt im Mietverhältnis

Wird die vertragsgemäße Nutzung des Mietobjekts durch ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Absatz 1 vollständig oder erheblich eingeschränkt, sind die Parteien verpflichtet, eine einvernehmliche Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen zu verhandeln (§ 313 BGB). Kommt innerhalb von [30] Tagen keine Einigung zustande, steht beiden Parteien ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu. § 275 BGB bleibt unberührt.

Abgrenzung: Force Majeure vs. Hardship-Klausel

Force Majeure und Hardship sind verwandte, aber unterschiedliche Konzepte. Die Abgrenzung ist wichtig für die Vertragsgestaltung:

Force Majeure greift, wenn die Vertragserfüllung unmöglich wird. Die betroffene Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt ist von ihrer Leistungspflicht befreit. Typisches Beispiel: Ein Lieferant kann eine Ware nicht liefern, weil sein Lager durch eine Naturkatastrophe zerstört wurde.

Hardship (auch: Härtefallregelung) greift, wenn die Erfüllung zwar noch möglich ist, aber unzumutbar beschwerlich oder wirtschaftlich ruinös geworden ist. Die Rechtsfolge ist nicht Befreiung, sondern Neuverhandlung. Im deutschen Recht entspricht dies § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage). Typisches Beispiel: Eine Preisanpassungsklausel wird relevant, wenn Rohstoffpreise nach Vertragsschluss explodieren.

In internationalen Verträgen empfiehlt es sich, beide Klauseln nebeneinander aufzunehmen, da sie unterschiedliche Risikoszenarien abdecken. Die ICC hat sowohl eine Force Majeure Clause als auch Hardship Clauses entwickelt, die gemeinsam verwendet werden können.

Docusign IAM: Vertragsrisiken systematisch managen

Wenn eine Force-Majeure-Situation eintritt, zählt jede Stunde. Wer dann mühsam Papierdokumente sucht, per E-Mail nach aktuellen Vertragsversionen fragt oder unklar ist, welche Klausel in welchem Vertrag gilt, verliert wertvolle Zeit – und im schlimmsten Fall rechtliche Handlungsfähigkeit.

Docusign Intelligent Agreement Management schafft hier strukturelle Klarheit. Alle Verträge liegen zentral und durchsuchbar vor. Fristen und Eskalationspflichten – wie die in einer Force-Majeure-Klausel vereinbarte Meldepflicht von fünf Werktagen – können automatisiert überwacht werden. Und wenn Vertragsanpassungen nötig werden, lassen sich Prozesse für Neuverhandlung und Nachtragsvereinbarungen digital abbilden.

Das ist kein Luxus, sondern operative Grundlage: Unternehmen, die ihre Verträge systematisch verwalten, sind in Krisensituationen schneller handlungsfähig und rechtlich besser abgesichert.

FAQ: Häufige Fragen zur Force-Majeure-Klausel

Was ist der juristische Begriff „Force Majeure"?

Force Majeure ist kein eigenständig definierter Begriff im deutschen BGB, wird aber in der Rechtspraxis als Synonym für „höhere Gewalt" verwendet. Juristisch bezeichnet er unabwendbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und durch zumutbare Mittel nicht hätten verhindert werden können. Im deutschen Recht knüpft die Rechtsprechung an § 275 BGB (Unmöglichkeit) und § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) an.

Was fällt alles unter höhere Gewalt?

Unter höhere Gewalt fallen typischerweise Naturkatastrophen jeder Art (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme), Pandemien und Epidemien einschließlich staatlicher Maßnahmen in deren Folge, Kriege und Bürgerkriege, Embargos, behördliche Verbote sowie großflächige Infrastrukturausfälle. Die genaue Reichweite hängt jedoch von der vertraglichen Regelung ab – was in einem Vertrag als Force Majeure gilt, muss nicht automatisch in einem anderen gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Force Majeure und höherer Gewalt?

Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Konzept: außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen. „Force Majeure" ist der französisch-internationale Begriff, „höhere Gewalt" die deutsche Entsprechung. Im deutschen Vertragsrecht werden beide Begriffe synonym verwendet.

Gilt eine Force-Majeure-Klausel automatisch – zum Beispiel bei einer Pandemie oder Corona?

Nein. Eine Force-Majeure-Klausel gilt nicht automatisch. Die betroffene Partei muss das Ereignis aktiv anzeigen, nachweisen und belegen, dass die Vertragserfüllung dadurch unmöglich wurde. Die Force-Majeure-Klausel Corona bzw. die COVID-19-Pandemie selbst wurde von deutschen Gerichten nicht automatisch als Force-Majeure-Ereignis anerkannt; entscheidend waren konkrete staatliche Maßnahmen und deren Auswirkungen der Ereignisse höherer Gewalt auf die jeweilige Vertragspflicht.

Ist ein Streik höhere Gewalt?

Nicht automatisch. Streiks werden in der deutschen Rechtsprechung nicht einheitlich als Fälle höherer Gewalt eingestuft, da Arbeitskampfmaßnahmen grundsätzlich vorhersehbar und in gewissem Rahmen steuerbar sind. Ob ein Streik als Force-Majeure-Ereignis gilt, hängt maßgeblich von der vertraglichen Regelung ab: Wer Streiks ausdrücklich in die Klausel aufnimmt, ist auf der sicheren Seite. Fehlt eine solche Regelung, ist die Berufung auf höhere Gewalt im Streitfall schwer durchzusetzen.

Was muss ich tun, wenn ich mich auf Force Majeure berufen möchte?

Erstens: Das Ereignis unverzüglich und innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist schriftlich anzeigen. Zweitens: Nachweise erbringen (z. B. behördliche Anordnungen, Gutachten). Drittens: Alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminimierung dokumentieren. Ohne diese Schritte können die Voraussetzungen für den Schutz der Klausel nicht als erfüllt gelten.

Kann eine Force-Majeure-Klausel im Mietvertrag verwendet werden?

Ja. Im deutschen Mietrecht ist Force Majeure nicht eigenständig kodifiziert, aber § 275 BGB (Unmöglichkeit) und § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage) bieten gesetzliche Anknüpfungspunkte. Eine explizite Klausel im Mietvertrag erhöht die Rechtssicherheit erheblich, da sie Ereignisse, Meldepflichten und Rechtsfolgen klar definiert.

Was ist der Unterschied zwischen einer Force-Majeure-Klausel und einer Hardship-Klausel?

Force Majeure greift bei Unmöglichkeit der Leistung – die Befreiung von der Leistungspflicht ist die Folge. Die Härtefallregelung (Hardship) greift bei unzumutbarer Erschwerung, aber noch möglicher Erfüllung – die Rechtsfolge ist Neuverhandlung, nicht Befreiung. Beide Klauseln sollten in komplexen Verträgen nebeneinander genutzt werden, da sie unterschiedliche Risikolagen abdecken.

Fazit

Eine Force-Majeure-Klausel ist kein juristisches Beiwerk, sondern ein zentrales Instrument des Risikomanagements. Sie schützt Unternehmen vor unabwendbaren Ereignissen, schafft Handlungssicherheit in der Krise – und gibt beiden Vertragsparteien klare Regeln an die Hand, wenn außergewöhnliche Umstände die normale Vertragserfüllung unmöglich machen.

Entscheidend ist dabei die sorgfältige Formulierung: Welche Ereignisse sind erfasst? Welche Voraussetzungen und Pflichten treffen die betroffene Vertragspartei? Welche Rechtsfolgen und Auswirkungen auf den Leistungsinhalt gelten? Wer diese Fragen im Voraus klar beantwortet, vermeidet teure Auseinandersetzungen im Ernstfall.

Wer seine Verträge zusätzlich digital verwaltet und signiert, ist im Krisenfall schneller handlungsfähig – und kann Meldepflichten, Fristen und Nachtragsvereinbarungen ohne Medienbruch abbilden.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Prüfung und Gestaltung von Force-Majeure-Klauseln im Einzelfall empfehlen wir die Beratung durch eine spezialisierte Kanzlei für Vertrags- oder Handelsrecht.

Author Henning Franken
Henning FrankenLegal Counsel
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