Faksimile als Unterschrift: Das müssen Sie wissen
Ein Faksimile ist eine genaue Nachbildung einer Schrift, einer Unterschrift oder eines Buches.
Auf den ersten Blick sieht sie handgeschrieben aus, erst bei genauerem Hinsehen ist der Unterschied in der Regel erkennbar. Ein Faksimile ist eine genaue Nachbildung einer Schrift, einer Unterschrift oder eines Buches. Ziel ist es, ein exaktes Replikat eines Originaldokuments zu erhalten. Häufig begegnet man dem Faksimile bei historisch bedeutungsvollen Werken, die für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Bei einer Unterschrift erfolgt ein Faksimile in Form eines Stempels, der die genaue Nachbildung der Unterschrift darstellt.
Mit einem sogenannten Faksimilestempel können Sie schnell viele Schreiben unterzeichnen, indem Sie statt Ihrer Signatur einfach eine Faksimilie-Unterschrift erstellen. Das spart Ihnen im Vergleich zur händischen Unterzeichnung viel Zeit und Aufwand – und trotzdem vermitteln Sie einen persönlichen Eindruck und tragen so beispielsweise zur Kundenbindung bei. Sehr häufig begegnet Ihnen das Faksimile beispielsweise auf Werbe- oder Angebotsschreiben. Für eine sicherere und effizientere Alternative sollten Sie jedoch elektronische Signaturen in Betracht ziehen.
Die Vorteile des Faksimiles auf einen Blick
Ein Faksimilestempel kann Ihre Arbeit auf viele Arten erleichtern. Wir zeigen Ihnen die größten Vorteile, die Ihnen eine reproduzierte Unterschrift bietet.
Zeitersparnis: Mit nur einem Handgriff können Sie eine Unterschrift erstellen und unter Dokumente setzen. Das spart Zeit und schont Ihre Schreibhand.
Übertragung: Mit einem Faksimilestempel können Sie auch einer Hilfsperson die Erlaubnis erteilen, dass diese Ihre Unterschrift unter Dokumente setzt. Eine ausdrückliche Erlaubnis ist unerlässlich, sonst handelt es sich um Urkundenfälschung.
Skalierbarkeit: Innerhalb kürzester Zeit können sie stapelweise Dokumente signieren, was sich besonders gut für Unterlagen eignet, die an viele Menschen versendet werden.
Personalisierung: Dank der genauen Nachbildung erscheint das Faksimile auf den ersten Blick wie eine echte Unterschrift. Der persönliche Touch erweckt Vertrauen, was in der Zusammenarbeit mit Kunden unverzichtbar ist.
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Ist ein Faksimile rechtsgültig?
Die Vorstellung, von nun unter alle Dokumente Ihr Faksimile zu setzen, erscheint sicherlich verlockend, in der Praxis gibt es jedoch rechtliche Einschränkungen. Inhaberschuldverschreibungen oder Aktien können beispielsweise mittels Unterschriftenstempel signiert werden ebenso wie sämtliche Dokumente mit geringen rechtlichen Risiken.
Bei Unterlagen mit verpflichtender Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB hat eine faksimilierte Unterschrift jedoch keine Gültigkeit. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitsverträge, Mietverträge, Vertragskündigungen, Vollmachtsbescheinigungen, Bürgschaften und viele mehr. Für das Vertragsmanagement bietet Ihnen die nach der eIDAS-Verordnung rechtswirksame elektronische Signatur die perfekte Lösung. Ein effizientes Vertragsmanagement-System kann Ihnen dabei helfen, Ihre Verträge zu verwalten und den gesamten Lebenszyklus zu optimieren.
Drei Typen rechtskonformer, skalierbarer Unterschriften
Typ Eins: Die einfache elektronische Signatur (EES): Dokumente mit geringen rechtlichen Risiken, keine persönliche Zuordnung notwendig. Erfahren Sie mehr über elektronische Signaturen und ihre Anwendung.
Typ Zwei: Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES): Beweiskräftige Unterschrift, geeignet für Transaktionen mit mittleren rechtlichen Risiken.
Typ Drei: Die qualifizierte elektronische Signatur (QES): Die sicherste Form der elektronischen Signatur. Sie ist zweifelsfrei der unterzeichnenden Person zugeordnet und für regulierte Umgebungen und bestimmte Transaktionen vorgeschrieben. Die eIDAS-Verordnung regelt die Verwendung dieser Signaturen in der EU.
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