Dienstvertrag
Ein Dienstvertrag ist eine Vereinbarung nach deutschem Recht, bei der sich eine Partei (der Auftragnehmer) zur Erbringung bestimmter Dienste oder Tätigkeiten verpflichtet, während die andere Partei (der Auftraggeber) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet ist.



