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Was bedeutet eine Bürgschaftserklärung?

Zusammenfassung9 Min. Lesezeit

Eine Bürgschaft ist ein weitreichende Handlung, die gut bedacht sein sollte. Wir erklären, was bei einer Bürgschaft wichtig ist. Jetzt informieren!

Inhaltsverzeichnis

Das Thema Bürgschaft einfach erklärt

Das Thema Bürgschaft hat nicht nur in der modernen Rechtspraxis, sondern auch in der Literatur und der Antike eine bedeutende Rolle gespielt. Friedrich Schillers Ballade „Die Bürgschaft“ veranschaulicht auf poetische Art das Prinzip dahinter, das bis ins 3. Jahrtausend vor Christus zurückgeht. Heutzutage findet man private Bürginnen und Bürgen meistens bei Kreditgeschäften und Mietangelegenheiten. Lesen Sie hier alles Wichtige rund um das Thema Bürgschaft.

Was ist eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist ein rechtsverbindlicher Vertrag (bindender Vertrag), durch den sich eine Person (der Bürge) verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten (des Hauptschuldners) gegenüber einem Gläubiger einzustehen, falls dieser die Schulden nicht begleichen kann. Sie dient dazu, die Kreditwürdigkeit des Hauptschuldners zu erhöhen und dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit zu bieten.

Die drei Arten der Bürgschaft

Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, die sich in ihrer Ausgestaltung und Haftung unterscheiden:

  • Einfache Bürgschaft: Hier haftet der Bürge erst, wenn der Gläubiger erfolglos versucht hat, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. Dies wird als Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB bezeichnet.

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bei dieser Form verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, der Gläubiger kann sich sofort an den Bürgen wenden, sobald der Hauptschuldner in Verzug gerät. Hier gilt § 768 BGB.

  • Bankbürgschaft: Diese spezielle Form der Bürgschaft wird von einer Bank übernommen. Die Bank garantiert für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners, wodurch eine höhere Sicherheit für den Gläubiger entsteht.

Rechtliche Bedeutung einer Bürgschaft

Die rechtliche Bedeutung einer Bürgschaft liegt in der zusätzlichen Sicherheit für den Gläubiger. Durch die Bürgschaft wird das Risiko des Gläubigers minimiert, da er im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners auf den Bürgen zurückgreifen kann. Der Bürgschaftsvertrag muss schriftlich erfolgen (§ 766 BGB), um rechtsgültig zu sein. Ausnahmen von dieser Regel sind selten und betreffen in der Regel spezielle Formen der Bürgschaften, wie beispielsweise Bankbürgschaften oder Bürgschaften im Rahmen von Geschäftsverbindungen, die unter bestimmten Bedingungen elektronisch unterzeichnet werden können. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist die Einrede der Vorausklage nicht erforderlich (§ 773 BGB), was dem Gläubiger einen sofortigen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Bürgen einräumt. Hierbei haftet der Bürge mit seinem gesamten Vermögen, was die Haftung des Bürgen betrifft. Weitere Regelungen finden sich im § 350 HGB, das spezielle Vorschriften für Handelsgeschäfte enthält.

Folgen und Konsequenzen einer Bürgschaft

Die Übernahme einer Bürgschaft hat weitreichende Konsequenzen für den Bürgen. Er haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Hauptschuldners. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Bürge selbst in finanzielle Schwierigkeiten gerät, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig wird. Außerdem kann die Bürgschaft die Kreditwürdigkeit des Bürgen beeinträchtigen, da sie als potenzielle Verbindlichkeit in seine Bonitätsbewertung einfließt. Im Falle eines Zahlungsausfalls muss der Bürge den schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers erfüllen und kann nicht einfach die Befriedigung des Gläubigers verweigern.

Wann tritt ein Bürgschaftsfall ein?

Ein Bürgschaftsfall tritt ein, wenn der Hauptschuldner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und in Verzug gerät. In diesem Fall kann der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen, um die offenen Forderungen zu begleichen. Dies gilt insbesondere für selbstschuldnerische Bürgschaften, bei denen der Gläubiger sofortige Ansprüche gegen den Bürgen geltend machen kann. Hierbei können eigentliche Schuldner direkt zur Rechenschaft gezogen werden.

Kurz und knapp: Antworten auf häufige Fragen zum Thema Bürgschaft

Welche Arten der Bürgschaft gibt es?

Die drei Hauptarten sind die einfache Bürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Bankbürgschaft.

Was bedeutet es, eine Bürgschaft zu übernehmen?

Es bedeutet, dass der Bürge sich verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger zu haften. Dies kann unter selbstschuldnerischer Bürgschaft auch die Art der Bürgschaft beeinflussen.

Was ist mit Bürgschaft gemeint?

Mit Bürgschaft ist die Verpflichtung eines Bürgen gemeint, für die Schulden eines Dritten einzustehen.

Wie schreibe ich eine Bürgschaftserklärung?

Eine rechtssichere Bürgschaftserklärung erstellen Sie am besten digital mit Docusign eSignature. Nutzen Sie dafür unsere vorbereiteten Vorlagen, die alle erforderlichen Komponenten bereits enthalten.

Achten Sie bei der Formulierung auf folgende Kernelemente:

  • Vollständige Angaben zu Bürge und Hauptschuldner mit Namen, Anschrift und Geburtsdatum

  • Präzise Beschreibung der verbürgten Forderung und des Höchstbetrags

  • Klare Definition der Bürgschaftsart und des Verzichts auf die Einrede der Vorausklage

Mit der elektronischen Signatur von Docusign können Sie die Bürgschaftserklärung rechtssicher und zeitsparend abschließen. Unser System führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und stellt sicher, dass keine wichtigen Angaben vergessen werden.

Wie formuliere ich eine Bürgschaft für eine Mietwohnung?

Mit Docusign gestalten Sie die Erstellung einer Mietbürgschaft besonders effizient. Nutzen Sie unsere digitale Vorlage, die automatisch alle wichtigen Elemente enthält:

  • Personendaten von Bürge und Mieter digital erfassen

  • Mietobjekt und Bürgschaftshöhe präzise definieren

  • Haftungsumfang und -bedingungen klar festlegen

  • Elektronische Signatur rechtssicher einbinden

Der digitale Workflow beschleunigt nicht nur den Prozess, sondern minimiert auch das Risiko von Formfehlern. Vermieter schätzen besonders die professionelle Gestaltung und schnelle Bearbeitung der Docusign-Bürgschaftserklärung. Die verschlüsselte Übermittlung gewährleistet dabei höchste Datensicherheit.

Was ist ein Bürge?

Als Bürge übernehmen Sie eine verantwortungsvolle Position im Bürgschaftsverhältnis. Sie stehen dem Gläubiger als zusätzlicher Ansprechpartner zur Verfügung und sichern die Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen ab.

Die rechtliche Stellung des Bürgen erfordert besondere Sorgfalt bei der Dokumentation. Mit Docusign eSignature erstellen Sie die notwendigen Unterlagen rechtssicher und transparent. Unsere digitale Lösung gewährleistet, dass Sie als Bürge stets den vollen Überblick über Ihre Verpflichtungen behalten.

Der Bürge muss geschäftsfähig sein und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um im Bedarfsfall die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners übernehmen zu können. Die elektronische Signatur von Docusign ermöglicht dabei eine schnelle und sichere Abwicklung der erforderlichen Formalitäten.

Wie sieht eine Vorlage für einen Mieter bei einer (Eltern-) Bürgschaft aus?

Nutzen Sie unsere digitale Mietbürgschaftsvorlage für eine schnelle und rechtssichere Abwicklung. Die Vorlage enthält automatisch alle erforderlichen Komponenten und führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

  • Erfassen Sie die Mieterdaten und Bürgschaftssumme digital

  • Definieren Sie den Haftungsumfang präzise

  • Integrieren Sie eine elektronische Signatur für höchste Rechtssicherheit

Die verschlüsselte Übermittlung der Docusign-Plattform gewährleistet dabei den Schutz sensibler Daten. Vermieter schätzen besonders die professionelle Gestaltung und die Möglichkeit, den gesamten Prozess papierlos abzuwickeln.

Mit unserem automatisierten Workflow reduzieren Sie nicht nur den Zeitaufwand erheblich, sondern minimieren auch das Risiko von Formfehlern. Die zentrale Speicherung ermöglicht zudem einen schnellen Zugriff auf alle relevanten Dokumente.

Wer schließt den Bürgschaftsvertrag bei der Bank?

Bei der Bürgschaft schließt die Bank zwei separate Verträge ab: den Kreditvertrag mit dem Hauptschuldner und den Bürgschaftsvertrag mit dem Bürgen. Der Bürge verpflichtet sich dabei, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen.

Mit Docusign eSignature gestalten Banken diesen Prozess deutlich effizienter. Die digitale Plattform ermöglicht die rechtssichere Erstellung und Unterzeichnung beider Verträge in einem durchgängigen Workflow. Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand erheblich.

Die verschlüsselte Übermittlung und zentrale Speicherung der Dokumente gewährleistet höchste Sicherheitsstandards. Banken profitieren zudem von der automatischen Versionskontrolle und dem jederzeit verfügbaren Audit-Trail aller Vertragsaktivitäten.

Was ist eine Selbstschuldnerische Bürgschaft?

Die selbstschuldnerische Bürgschaft stellt für Unternehmen eine besonders effektive Form der Absicherung dar. Der Bürge verzichtet dabei auf die Einrede der Vorausklage und steht dem Gläubiger unmittelbar als Zahlungspflichtiger zur Verfügung. Der Hauptvorteil liegt in der sofortigen Durchsetzbarkeit der Ansprüche. Der Gläubiger muss nicht erst versuchen, beim Hauptschuldner zu vollstrecken, sondern kann direkt den Bürgen in Anspruch nehmen. Mit Docusign behalten Sie dabei stets den Überblick über alle Verpflichtungen und Fristen.

Fazit: Die Bürgschaft als Sicherheit – und Risiko

Ein Bürgschaftsvertrag bietet dem Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit und erhöht die Chancen des Hauptschuldners, einen Kredit oder einen Mietvertrag zu erhalten. Aus diesem Grund springen oft Familienmitglieder und nahestehende Menschen als Bürgen ein. Umso wichtiger ist es, sich den rechtlichen Rahmenbedingungen, Konsequenzen und Risiken dieses Vertrags bewusst zu sein, bevor man sich dazu verpflichtet.

Haftungsausschluss: Die hier geäußerten Meinungen und Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und sollten nicht als rechtliche Beratung verstanden werden. Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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