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Mietvertrag erstellen

Zusammenfassung4 Min. Lesezeit

Sie möchten einen Mietvertrag selber schreiben? Hier erfahren Sie, welche Punkte Sie dabei beachten sollten, um so wenig Risiko wie möglich zu haben.

Inhaltsverzeichnis

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Erstbezug oder neue Mieterinnen und Mieter – wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, ist ein ausführlicher Mietvertrag die wichtigste Basis. Als Eigentümerin bzw. Eigentümer haben Sie es in der Hand, Ihre Bedingungen in rechtlich zulässiger Weise vertraglich festzulegen und Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis zu kommunizieren. Aber wie schreibt man einen Mietvertrag? Die wichtigsten Inhalte für den Mietvertrag und alles, was Sie sonst noch dazu wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Mietvertrag-Vorlage online erstellen oder selbst schreiben

Wenn Sie noch nie einen Mietvertrag geschrieben haben, werden Sie versucht sein, eine Vorlage aus dem Internet dafür zu nutzen. Dort finden Sie zahlreiche Angebote, einen Mietvertrag online kostenlos erstellen zu lassen. Ein Mietvertrag-Generator kann Ihnen zwar Arbeit abnehmen, schließlich müssen Sie einen Mietvertrag nicht komplett selbst erstellen. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass Sie neben den Standardklauseln und Formulierungen individuelle Vereinbarungen festhalten. Je nach Ausstattung der Immobilie können sich hier besondere Regelungen ergeben, zum Beispiel durch Gartenmitbenutzung, Zuschläge für Mobiliar oder gemeinsam genutzte Kellerabteile.

Das muss in den Mietvertrag

Wohnungsmietverträge ohne besondere Zusätze ähneln sich meist in ihren Inhalten. Wenn Sie einen Mietvertrag machen und diesen online erstellen oder selbst schreiben, sollten mindestens die folgenden Punkte enthalten sein:

  • Name und Anschrift der Mieterinnen und Mieter

  • Name und Anschrift der Vermieterinnen und Vermieter

  • Geburtsdaten

  • Adresse des Mietobjekts

  • Auflistung aller Bestandteile des Mietobjekts (Zimmer, Flur, Diele, Küche, Bad, Keller, Balkon, Garten etc.)

  • Kaltmiete in Höhe von XX Euro

  • Berechnung der Betriebs- und Nebenkosten gemäß §556 BGB

  • Kaution in Höhe von XX Euro

  • Mietbeginn und ggf. Beendigung des Mietverhältnisses bei Befristung

  • Art der Nutzung (private oder gewerbliche Nutzung)

Für den Abschluss des Mietvertrages müssen Vermieter und Mieter die Vereinbarung unterschreiben. Denken Sie daran, einen Mietvertrag als PDF oder in einem anderen schreibgeschützten Dateiformat zu versenden, um nachträgliche Änderungen zu verhindern. Elektronische Signaturen können den Prozess dabei erheblich beschleunigen und vereinfachen.

Ergänzende Angaben zum Mietvertrag

Neben den Basics gibt es noch eine ganze Menge, was Sie in Ihrem Mietvertrag berücksichtigen können. Es lohnt sich, hier akribisch vorzugehen. Denn je genauer Sie Ihre Bedingungen festlegen, desto weniger Raum gibt es für Uneinigkeiten und Konflikte auf beiden Seiten. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Themen:

Klein- und Schönheitsreparaturen

Nach dem Gesetz liegt die Pflicht beim Vermieter, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Bis zu einem gewissen Grad können Sie dies jedoch auf den Mieter umlegen. Der Spielraum ist allerdings gering und richtet sich nach Abnutzungsgrad und Allgemeinzustand der Wohnung. Anfänglicher Mangel ist hiervon ausgeschlossen.

Haustiere

Mit den Lockdowns der vergangenen Jahre wurden Haustiere immer beliebter – und haben in vielen Mietwohnungen ein neues Zuhause gefunden. Doch nicht immer geben Vermieter ihr Einverständnis. Auch Größe und Anzahl der Tiere können Sie im Mietvertrag festhalten.

Untermiete

In Zeiten von Airbnb und anderen Plattformen zur Wohnungsvermittlung erscheint es vielen Mieterinnen und Mietern als praktische Lösung, während ihrer Abwesenheit die Wohnung oder einzelne Zimmer unterzuvermieten. Im Mietvertrag können Sie festlegen, ob und zu welchen Bedingungen Sie dies gestatten.

Gut zu wissen für Mieter und Vermieter

  • Mängel an der Mietsache wie Kratzer im Boden, Sprünge in den Fliesen etc. sollten immer in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.

  • Wände einziehen oder entfernen, Heizungen einbauen oder sonstige bauliche Veränderungen an der Mietsache dürfen nur im Einverständnis mit dem Vermieter getätigt werden.

  • Eine Mieterhöhung muss nicht im Mietvertrag beschrieben sein, um rechtsgültig zu sein. Modernisierung oder Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete reichen als Gründe aus.

Mietverträge elektronisch unterzeichnen mit Docusign

Überlassen Sie bei Ihren Mietverträgen nichts dem Zufall. Mit Docusign erstellen Sie einfach und sicher Vereinbarungen, die Sie im Anschluss an alle Vertragsparteien zum Unterzeichnen schicken. Ob private oder gewerbliche Vermietung, Docusign bietet die passende Lösung für elektronische Signaturen bei Immobilien. Docusign eSignature ermöglicht es Ihnen, Verträge schnell und sicher elektronisch zu signieren, was Zeit und Kosten spart. Mit der Docusign App können Sie sogar von unterwegs Dokumente unterzeichnen und verwalten.

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