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Vollstreckungsunterwerfung: Alles auf einen Blick

Author Tobias S.
Tobias S.Sr. Demand & Content Marketing Manager
Zusammenfassung4 Min. Lesezeit

Werden offene Rechnungen nicht beglichen, kommt es oft zu Mahnverfahren, die bis zur Zwangsvollstreckung führen können. Der Prozess ist langwierig, und sollte kein Geld vorhanden sein, geht der Gläubiger leer aus. Um diesen zeitaufwändigen Prozess zu umgehen und direkt Ansprüche ohne vorherige Klage durchzusetzen, gibt es die Option der Vollstreckungsunterwerfung. Sie wird insbesondere in (Immobilien-)Kaufverträgen und Darlehensverträgen eingebunden. Wir verraten Ihnen alles Wichtige zum Thema Vollstreckungsunterwerfung.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Vollstreckungsunterwerfung?

Die Vollstreckungsunterwerfung erklärt, im Falle eines Zahlungsausfalls oder Vertragsbruchs die sofortige Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners zuzulassen. Beide Parteien müssen dieser Vereinbarung im Rahmen der Vertragsunterzeichnung zugestimmt haben, für gewöhnlich im Beisein eines Notars. Die Unterwerfung wird dann durch eine notarielle Urkunde belegt, die der Gläubiger später als vollstreckbare Ausfertigung verwenden kann. Die Kosten für die Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Beispiel: Beim Hauskauf gibt es eine Unterwerfungsklausel, die besagt, dass der Verkäufer im Falle eines Zahlungsverzugs die Zwangsvollstreckung einleiten kann. Dies umfasst oft auch die Möglichkeit, eine Zwangsversteigerung der Immobilie zu beantragen.

Der Schuldner kann die Rechtmäßigkeit der Forderung auch nach der Vollstreckung noch anfechten (z. B. durch eine Vollstreckungsgegenklage). Zudem können unfaire Unterwerfungsklauseln unwirksam sein, wenn der Schuldner unangemessen benachteiligt wird.

Beispiele aus der Praxis

Die Vollstreckungsunterwerfung findet in verschiedenen Bereichen Anwendung. Hier einige typische Szenarien:

Kaufvertrag und Immobilienkauf

Insbesondere beim Immobilienkauf ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfung eine gängige und nahezu unverzichtbare Praxis, da es sich hier um große Investitionen handelt. Bereits bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags verpflichtet sich der Käufer, im Falle der nicht fristgerechten oder unvollständigen Zahlung des Kaufpreises die sofortige Zwangsvollstreckung in das Vermögen zuzulassen. Diese Erklärung wird durch den Notar beurkundet und in den Vertrag aufgenommen. In vielen Fällen ermöglicht es dem Verkäufer außerdem, die Kontopfändung oder sogar die Zwangsversteigerung der Immobilie einzuleiten.

Grundschuld mit Unterwerfungsklausel

Bei Immobilienfinanzierungen wird häufig eine Grundschuld als Sicherheit ins Grundbuch eingetragen. Im Rahmen der Grundschuldbestellung erfolgt eine Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung, so dass die finanzierende Bank direkt auf die Immobilie zugreifen kann, falls die Raten nicht bezahlt werden.

Darlehensverträge

Bei Kreditverträgen und insbesondere bei größeren Darlehen wird die Vollstreckungsunterwerfung genutzt, um die Rückzahlung des Darlehens abzusichern. Häufig wird die Zwangsvollstreckungsunterwerfung beim Immobilienkauf direkt über den Darlehensvertrag erstellt. 

Ablauf einer Vollstreckungsunterwerfung

Die Vollstreckungsunterwerfung wird zunächst durch einen Notar in einer notariellen Urkunde festgehalten. In dieser Urkunde erkennt der Schuldner die Forderung verbindlich an und erklärt sich bereit, dass der Gläubiger im Falle eines Vertragsbruchs oder Zahlungsverzugs ohne vorherige Klage die Zwangsvollstreckung einleiten darf. Sollte der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann der Gläubiger beim Notar eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde beantragen. Diese dient als rechtlich bindender Vollstreckungstitel und berechtigt den Gläubiger, direkt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Fazit: Mehr Sicherheit für Gläubiger

Besonders beim Hauskauf oder bei der Grundschuld mit Unterwerfung gehört die Vollstreckungsunterwerfung zum Standard. Sie sorgt dafür, dass finanzielle Verpflichtungen klar geregelt und schnell durchsetzbar sind und bietet dem Gläubiger dadurch mehr Sicherheit. Sollte ein Käufer mit Zahlungen in Verzug geraten, heißt es, schnell zu reagieren und das Gespräch mit den Gläubigern zu suchen, um entsprechende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwenden.

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Haftungsausschluss: Die hier geäußerten Meinungen und Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und sollten nicht als rechtliche Beratung verstanden werden. Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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