Rechtsgültig online unterschreiben?
Die qualifizierte elektronische Signatur ist rechtlich der handschriftlichen Signatur gleichgestellt. Für Konsumkredite, Zeitarbeitsverträge und vieles mehr.
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Konsumkredite, Zeitarbeitsverträge oder Mietverträge rechtsverbindlich online unterschreiben? Ja, das ist möglich
Die elektronische Signatur ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich verbindlich. Die EU-eIDAS Verordnung definiert drei Sicherheitsniveaus der elektronischen Signatur: einfache elektronische Signatur, das Docusign-Standardprodukt das weltweit eingesetzt wird, die fortgeschrittene Signatur sowie die qualifizierte elektronische Signatur, die rechtlich gesehen der handschriftlichen Signatur gleichgestellt ist. Docusign bietet alle drei Typen der elektronischen Unterschrift nach der eIdas-Verordnung. So können die meisten Geschäftsfälle mit wenigen Klicks online unterschrieben werden.
Die wesentlichen Eigenschaften der qualifizierten elektronischen Signatur sind:
Sie ersetzt eine von Hand erstellte Unterschrift eins zu eins.
Es muss die Identität des Signierenden festgestellt werden. Dies muss von Angesicht zu Angesicht (physisch oder per Video) erfolgen. Docusign bietet mit seinem Partner ID Now Video-Identifikation an.
Über das Zertifikat, das zu jeder qualifizierten elektronischen Signatur gehört, lassen sich die dazugehörigen elektronischen Dokumente verschlüsseln. Entschlüsseln kann sie nur der berechtigte Empfänger, der über das entsprechende Zertifikat verfügt.
Damit eine qualifizierte elektronische Signatur auch tatsächlich rechtsgültig ist, muss sie mithilfe eines zertifizierten vertrauenswürdigen Dienstleisters erstellt werden. Docusign ist ein solcher zertifizierter vertrauenswürdiger Dienstleister.
Schon heute ist die qualifizierte elektronische Signatur ein festes Element in einigen Geschäftsbereichen. So melden Notare Unternehmen zum Handelsregister seit längerem auf elektronischem Wege an. Dazu versehen sie die digital übersandten Dokumente mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur.
Wer zum ersten Mal eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur vornehmen will, muss sich zunächst authentifizieren. Um auch diese Prozedur schnell, sicher und rechtskonform zu machen, hat Docusign gemeinsam mit dem Unternehmen IDnow die Video-Identifikation in seine Lösung integriert.
Aber wie schließt man einen Vertrag mit der qualifizierten elektronischen Signatur konkret über Docusign ab. Wie ist die Nutzererfahrung? Sehen Sie hier das Video mit unserem Partner IDnow.
Wofür wird die qualifizierte Signatur in Deutschland beispielsweise benötigt?
Verbraucherkreditverträge (§ 492 Abs. 1 Satz 1 BGB),
Zeitarbeitsverträge (QES oder Schriftform) (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - "AÜG")
Wohn- und gewerbliche Mietdokumente, einschließlich:
Nutzungsmietverträge (§ 581 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 550 Satz 1 BGB)
Mietverträge auf Basis von Stufen- oder Indexmieten (§ 550 Satz 1 und § 557a Abs. 1, § 557b Abs. 1 BGB), Kündigung (§ 568 Abs. 1 BGB), Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung (§ 574b Abs. 1 BGB)
Eine Liste für welche Geschäftsfälle welche Art der elektronischen Signatur verwendet werden kann, finden Sie hier.
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