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Im Auftrag unterschreiben: Das sind die Regeln

Author Tobias S.
Tobias S.Sr. Demand & Content Marketing Manager
Zusammenfassung8 Min. Lesezeit

Urlaubszeit, Erkältungswelle oder Messemonat – bei der Arbeit ist immer viel los. Der Geschäftsalltag geht dennoch weiter, auch wenn nicht immer alle Personen im Haus sind. Verträge und Vereinbarungen müssen unterschrieben, Inhalte freigegeben und Bestellungen angenommen werden. Damit in der Firma alles reibungslos läuft, hilft eine Unterschrift im Auftrag oder in Vertretung einer Person. Was es dabei zu beachten gibt und welche Voraussetzungen notwendig sind, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Elektronische Unterschrift auf Tablet

Mit Vollmachten im Auftrag anderer unterschreiben

Wer rechtskräftig im Auftrag unterschreiben möchte, benötigt dafür eine Befugnis. Diese Befugnis wird durch eine Vollmacht erteilt. Die Rahmenbedingungen dazu sind in §164 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Die Vollmacht kann mündlich oder schriftlich erteilt werden, wobei die schriftliche Form mehr Sicherheit bietet und mögliche Missverständnisse vermeidet. Schließlich geht mit einer Vollmacht auch große Verantwortung einher, insbesondere bei Rechtsgeschäften wie Verträgen. Die bevollmächtigte Person muss sich über ihre Verantwortung und deren rechtliche Konsequenzen im Klaren sein. Ebenso muss sie die Interessen der anderen Partei wahren.

Am besten wird der Befugnisbereich mit klar definierten Anweisungen und Vorgaben schriftlich in der Vollmacht festgehalten. Auch kommt es auf die Art von Vollmacht an, die klare Grenzen vorgibt. Dabei werden vor allem drei Formen unterschieden:

  • Einzelvollmacht oder Spezialvollmacht Diese wird für ein bestimmtes Projekt oder eine einmalige Aufgabe erteilt, beispielsweise für die Organisation einer Firmenfeier. Die entsprechende Vollmacht erlischt, sobald die Aufgabe abgeschlossen ist.

  • Gattungs- oder Artvollmacht Mit dieser Vollmacht darf eine Person eine bestimmte Art wiederkehrender Geschäfte abschließen. Ein klassisches Beispiel sind Verkäuferinnen und Verkäufer, die Bestellungen durchführen dürfen.

  • Generelle Vollmacht bzw. allgemeine Handlungsvollmacht Diese bezieht sich auf alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte des Tagesgeschäfts. Ausgenommen sind außergewöhnliche Rechtsgeschäfte, wie der Abschluss von Kaufverträgen für neue Geschäftsräume oder die Aufnahme von Darlehen.

Was bedeuten die Abkürzungen i. A., i. V. und ppa.?

Ist die Vollmacht erteilt, können Mitarbeitende nach Klärung des Handlungsspielraums Unterschriften leisten, Rechtsgeschäfte vollziehen und Entscheidungen treffen. Die verschiedenen Arten von Vollmachten spiegeln sich auch in den verwendeten Kürzeln wider, die auf bestimmten Dokumenten zu finden sind:

  • i. A. – steht für „im Auftrag“. Dieses Kürzel wird häufig in geschäftlichen Briefen und E-Mails verwendet und zeigt an, dass die Befugnis nur auf bestimmte Aufgaben beschränkt ist.

  • i. V. – steht für „in Vollmacht“. Hier wurde eine entsprechende Vollmacht erteilt, die es ermöglicht, Rechtsgeschäfte in einem zuvor festgelegten Rahmen abzuschließen.

  • ppa. – ist die Abkürzung für „per procura autoritate“ und bedeutet übersetzt „aufgrund erteilter Prokura“. Die Prokura muss im Handelsregister eingetragen sein und berechtigt zur Ausführung gewöhnlicher Rechtsgeschäfte entsprechend der generellen Vollmacht.

Wann darf man im Auftrag unterschreiben?

Die Befugnis zum Unterschreiben im Auftrag setzt eine rechtsgültige Vollmacht voraus. Mitarbeiter benötigen dafür eine klare Erlaubnis ihrer Vorgesetzten, die den Umfang der Vertretungsmacht genau festlegt.

Bei der Erteilung einer Vollmacht müssen Unternehmen verschiedene rechtliche Aspekte beachten. Der Auftraggeber muss geschäftsfähig sein und die Verantwortlichkeiten klar definieren. Besonders wichtig: Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte wie die Errichtung eines Testaments können nicht delegiert werden.

Eine Allgemeinerlaubnis zum Unterschreiben reicht nicht aus - die Vollmacht muss den konkreten Handlungsspielraum festlegen. Der Vertreter sollte sich immer auf der sicheren Seite bewegen und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Vollmachtgeber halten. Dies schützt beide Vertragspartner vor unerwünschten rechtlichen Konsequenzen.

Wie unterschreibt man im Auftrag?

Die korrekte Unterschrift im Auftrag folgt einem klaren Muster. Setzen Sie das entsprechende Kürzel (i.A., i.V. oder ppa.) vor Ihren Namen - niemals vor den Namen der vertretenen Person. Mit Docusign eSignature gestalten Sie diesen Prozess besonders effizient:

  • Wählen Sie die passende Unterschriftsvorlage mit dem korrekten Zusatz

  • Nutzen Sie vordefinierte Felder für Datum und Unterschrift

  • Speichern Sie Ihre bevorzugte Signatur für wiederkehrende Vorgänge

Bei der digitalen Signatur achten Sie besonders auf die Positionierung der Unterschriftenfelder. Die vertretende Person signiert dabei stets auf der rechten Seite, während der Vollmachtgeber - falls erforderlich - links unterschreibt. Das Dashboard von Docusign zeigt Ihnen automatisch an, ob alle Unterschriften korrekt platziert sind.

Im Auftrag unterschreiben geht auch elektronisch

Im Namen einer anderen Person oder anderer Personen zu unterschreiben, ist sinnvoll, wenn es das Tagesgeschäft unterstützt. Da viele Verträge mittlerweile digital versendet werden, bietet die elektronische Signatur eine effiziente Lösung. In bestimmten Situationen können Vollmachten durch die elektronische Signatur ersetzt werden, etwa bei der Vertretung während Geschäftsreisen. Damit bietet die elektronische Signatur eine rechtlich bindende Möglichkeit, sowohl Vollmachten zu unterzeichnen als auch im Auftrag einer anderen Person zu unterschreiben. Sie stellt eine moderne und oftmals effizientere Alternative zu klassischen Vollmachten dar. Erfahren Sie hier mehr über Docusign eSignature und die Vorteile der elektronischen Signatur für die moderne Geschäftswelt.

Kann man Verträge oder Prokura mit einer Unterschrift in Vertretung unterzeichnen?

Bei der Handlungsvollmacht nach § 54 HGB ergeben sich besondere Anforderungen für die Unterschrift in Vertretung. Während eine Prokura im Handelsregister eingetragen werden muss, gilt dies für die normale Handlungsvollmacht nicht.

Die rechtliche Grundlage basiert auf den §§ 164 ff. BGB, die den Rahmen für Vertretungshandlungen definieren. Für schnelle Entscheidungen im Geschäftsalltag bietet Docusign eSignature eine sichere Lösung: Bevollmächtigte können mit dem korrekten Zusatz "i.V." digital signieren und dabei ihre Vertretungsmacht dokumentieren.

Besondere Vorsicht gilt bei der persönlichen Haftung. Wer ohne ausreichende Vollmacht unterschreibt, kann nach § 179 BGB persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Mit der elektronischen Signatur lässt sich dieser Prozess transparent und nachvollziehbar gestalten - ein wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit im modernen Geschäftsverkehr.

Braucht man für die Unterschrift eines Briefs eine Vollmacht?

Bei der alltäglichen Geschäftskorrespondenz stellt sich häufig die Frage nach der notwendigen Vollmacht. Grundsätzlich können Mitarbeitende im Unternehmen normale Geschäftsbriefe auch ohne spezielle Vollmacht mit dem Zusatz "i. A." unterzeichnen.

Der Prokurist eines Unternehmens verfügt dagegen über weitreichendere Befugnisse und kann mit dem Zusatz "ppa." wichtige Geschäftsdokumente rechtswirksam unterschreiben. Für schnelle Entscheidungen im Tagesgeschäft empfiehlt sich die Nutzung von Docusign eSignature - das System ermöglicht die rechtssichere Dokumentation aller Unterschriftszusätze.

Mit der digitalen Signatur lassen sich Briefe und Dokumente besonders effizient verwalten. Das System prüft automatisch die korrekte Platzierung der Unterschriftenfelder und stellt sicher, dass jeder Unterzeichnende seine Befugnisse optimal nutzen kann.

Was ist eine Artvollmacht?

Die Artvollmacht ermöglicht Mitarbeitenden, bestimmte wiederkehrende Geschäfte selbstständig abzuschließen. Diese Form der Bevollmächtigung ist besonders praktisch für regelmäßige Tätigkeiten wie Materialbestellungen oder Reisebuchungen.

Mit einer Artvollmacht können Sie Ihre Geschäftsprozesse deutlich beschleunigen. Mitarbeitende handeln dabei in einem klar definierten Rahmen und unterschreiben mit dem Zusatz "i. A.". Das schafft Transparenz und Vertrauen bei allen Beteiligten.

Docusign unterstützt Sie bei der digitalen Umsetzung von Artvollmachten. Die Plattform ermöglicht es, Berechtigungen präzise zu definieren und Unterschriftenprozesse nachvollziehbar zu gestalten - ein wichtiger Schritt zur Modernisierung Ihres Vertragsmanagements.

Was sind rechtliche Konsequenzen bei Missbrauch bzw. wer haftet?

Stellen Sie sich vor: Ein Mitarbeiter unterschreibt einen wichtigen Liefervertrag mit "i.A.", obwohl keine Vollmacht vorliegt. Solche Situationen können schwerwiegende Folgen haben. Der Unterzeichnende haftet dann persönlich nach § 179 BGB für entstandene Schäden.

Neben zivilrechtlichen Ansprüchen drohen bei vorsätzlichem Missbrauch auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Urkundenfälschung. Besonders bei Generalvollmachten von größter Bedeutung ist die korrekte Dokumentation der Vertretungsmacht.

Mit Docusign eSignature können Sie Unterschriftsberechtigungen zentral verwalten und nachverfolgen. Das System prüft automatisch die Funktion einer Willenserklärung und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Dokumente signieren können - ein wichtiger Schutz vor Missbrauch.

Fazit

Wer im Auftrag einer anderen Person unterschreibt, benötigt eine entsprechende Vollmacht, die klar definierte Befugnisse festlegt. Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, die sicherstellen, dass eine Person rechtlich bindend handeln kann. Die Kürzel wie i. A. („im Auftrag“), i. V. („in Vollmacht“) und ppa. („per procura autoritate“) sind in wichtigen Dokumenten entscheidend, um die Rechtsverhältnisse zu klären.

Auch die elektronische Signatur bietet heutzutage eine rechtlich bindende Alternative, um Vollmachten zu unterzeichnen oder im Auftrag zu handeln. Ob auf einem bestimmten Dokument oder digital – wichtig ist, dass die Person, die unterschreibt, die Verantwortung und die rechtlichen Konsequenzen ihrer Handlung versteht.

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Author Tobias S.
Tobias S.Sr. Demand & Content Marketing Manager
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