Kostenlose Mietvertrag-Vorlage für Docusign
Ob Sie als Vermieter eine Wohnung unbefristet vermieten oder als Mieter einen neuen Wohnraum beziehen, Docusign bietet eine kostenlose Mietvertrag Vorlage, die Sie online bearbeiten und elektronisch unterzeichnen können.
Unser Mietvertrag Vorlage kostenlos dient als umfassendes Mietvertrag Muster für Wohnraum in Deutschland und berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zu Kaution und Kündigungsfristen (§ 573c BGB). Sie können alle Details zur Miete, den Nebenkostenvorauszahlungen und den mitvermieteten Räumen schnell eintragen . Sobald Sie die Vertragsparteien und Konditionen festgelegt haben, kann der Vertrag über Docusign zur elektronischen Signatur gesendet werden. Der fertig signierte Mietvertrag wird sicher in Ihrem Docusign-Konto gespeichert und ist jederzeit zum Download oder Ausdruck verfügbar.
Überblick über die Mietvertrag-Vorlage
Diese Mietvertrag Vorlage ist speziell für die Vermietung von Wohnraum auf unbestimmte Zeit in Deutschland konzipiert. Sie basiert auf den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die in Deutschland Mieter besonders schützen.
Die Vorlage regelt alle wesentlichen Bereiche des Mietverhältnisses, von der genauen Beschreibung der Mietsache und der Mietzusammensetzung (Nettokaltmiete plus Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen) bis hin zu rechtlich sensiblen Themen wie Mietsicherheit (Kaution) und Schönheitsreparaturen.
Wer sollte diesen Mietvertrag nutzen?
Dieser Mietvertrag ist ideal für private Vermieter und Mieter in Deutschland, die ein langfristiges Mietverhältnis für eine Wohnung eingehen möchten.
Sie sollten diese Vorlage nutzen, wenn:
Sie als Vermieter eine Wohnung vermieten und einen rechtssicheren Vertrag wünschen, der die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 573c BGB) sowie die korrekte Anlage der Kaution regelt.
Sie als Mieter ein unbefristetes Mietverhältnis beginnen und alle wichtigen Konditionen wie Miete, Nebenkosten und die Nutzung von Keller oder Stellplatz klar vertraglich festhalten möchten.
Zweck des Mietvertrages
Der Hauptzweck des Mietvertrages ist die vertragliche Gewährung des Gebrauchs der Wohnung durch den Vermieter und die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung der vereinbarten Gesamtmiete.
Darüber hinaus dient der Vertrag dazu:
Finanzielle Pflichten zu definieren: Er legt die genaue Zusammensetzung der monatlichen Gesamtmiete sowie die Höhe und die Fälligkeit der Kaution (maximal drei Nettokaltmieten) fest.
Nutzungsregeln zu bestimmen: Er klärt, dass die Mietsache nur zu Wohnzwecken genutzt werden darf und regelt die Bedingungen für Untervermietung und Tierhaltung.
Rechte und Pflichten bei Auszug zu klären: Er hält fest, dass die Wohnung in sauberem Zustand ("besenrein") zurückzugeben ist.
Wichtige Klauseln des Mietvertrages
Die Vorlage für den Mietvertrag für Wohnraum enthält folgende essenzielle Regelungen:
Mietsache (§ 1): Genaue Anschrift, Anzahl der Zimmer, ungefähre Wohnfläche und Auflistung aller mitvermieteten Räume oder Einrichtungen wie Keller, Stellplatz oder Einbauküche. Die ausgehändigten Schlüssel werden dokumentiert.
Mietzeit und Kündigung (§ 2): Festlegung des Beginns der unbefristeten Mietzeit. Die Kündigungsfristen für den Mieter betragen drei Monate zum Monatsende und müssen schriftlich erfolgen.
Miete und Nebenkosten (§ 3): Die monatliche Gesamtmiete wird in Nettokaltmiete, Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten aufgeschlüsselt. Die Miete ist spätestens am dritten Werktag eines Monats im Voraus fällig.
Mietsicherheit (Kaution) (§ 4): Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Vermieter ist zur treuhänderischen Anlage auf einem Sonderkonto verpflichtet.
Nutzung, Untervermietung und Tierhaltung (§ 5): Untervermietung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung.
Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen (§ 6): Die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen wird nicht auf den Mieter übertragen. Der Mieter trägt jedoch die Kosten für Kleinreparaturen (z.B. an Wasserhähnen) bis zu einem bestimmten Einzelbetrag und einem jährlichen Höchstbetrag.
Betreten der Wohnung durch den Vermieter (§ 8): Der Vermieter darf die Wohnung nur nach rechtzeitiger Ankündigung (in der Regel 24-48 Stunden) und in Absprache mit dem Mieter betreten.
Anlagen: Das bei Übergabe erstellte Übergabeprotokoll und die Hausordnung sind Bestandteile des Vertrages.
Möchten Sie eine Zusammenfassung der Pflichten des Mieters bezüglich Schönheits- und Kleinreparaturen?
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