Docusign-Serviceanhänge und zusätzliche Bedingungsanhänge für Webplan-Kunden und Service-Endbenutzer
ANHANG A: SERVICEANHANG FÜR DOCUSIGN ESIGNATUR
ANHANG B: SERVICEANHANG FÜR DOCUSIGN NOTARY
ANHANG C: SERVICEANHANG FÜR DOKUSIGN NOTARY CONNECT
ANHANG D: SERVICEANHANG FÜR DOCUSIGN-DATENÜBERPRÜFUNG
ANHANG E: BEDINGUNGSANHÄNGE FÜR EARLY ACCESS ODER BETA PROGRAMME
ANHANG F: BEDINGUNGSANHÄNGE FÜR DAS DOKUSIGN APP CENTER
ANHANG G: DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG FÜR DEN DIGITALEN SIGNATURDIENST
ANHANG H: DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG FÜR ID VERIFICATION IN DOCUSIGN ESIGNATURE
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Anhang A: SERVICEANHANG FÜR DOCUSIGN ESIGNATUR
Stand vom: 2. Mai 2022
Sofern in diesem Anhang für Docusign eSignatur Services (der "Anhang") nicht anders definiert, haben die großgeschriebenen Begriffe die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugewiesene Bedeutung.
1. DEFINITIONEN
a. "Docusign eSignatur" bezeichnet den On-Demand-Dienst für elektronische Signaturen von Docusign, der Online-Darstellung, zertifizierte Zustellung, Bestätigung, elektronische Signatur und Speicherdienste für eDocuments über das Internet bietet.
b. "eDocument" bezeichnet einen Vertrag, eine Mitteilung, eine Offenlegung oder eine andere Datensatz oder ein Dokument, der/das mit Hilfe des Docusign-Services zur Verarbeitung erstellt oder hinterlegt wurde.
c. "Umschlag" ist ein elektronischer Datensatz, der ein oder mehrere eDocuments enthält, die aus einer einzelnen Seite oder einer Gruppe von Seiten mit in das System hochgeladenen Daten bestehen.
d. "Unterzeichner" bezeichnet eine Person, die von einem Autorisierten Nutzer dazu bestimmt wurde, auf die eDocuments, die dieser Person über Docusign eSignatur zugesandt wurden, zuzugreifen und/oder Maßnahmen zu ergreifen.
e. "System" bezieht sich auf die Softwaresysteme und -programme, die Kommunikations- und Netzwerkeinrichtungen sowie die Hardware und Geräte, die von Docusign oder seinen Vertretern verwendet werden, um den Docusign eSignatur-Service über das Internet zur Verfügung zu stellen.
f. "Transaktionsdaten" sind die einem Umschlag zugehörigen Metadaten (z. B. Transaktionsverlauf, Bildhashwert, Methode und Zeitpunkt der Löschung des Umschlags, Absender- und Empfängernamen, E-Mail-Adressen und Signatur-IDs), die Docusign verwenden kann, um den von Docusign eSignatur geforderten digitalen Prüfpfad zu erstellen und zu pflegen.
2. ZUSÄTZLICHE NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
a. Die Bereitstellung von Docusign eSignatur durch Docusign erfolgt unter der Bedingung, dass der Kunde die folgenden Punkte anerkennt und ihnen zustimmt:
i. Docusign eSignatur erleichtert den Abschluss und/oder die Ausführung von eDocuments zwischen den Parteien dieser eDocuments. Nichts in diesem Anhang kann so ausgelegt werden, dass Docusign eine Partei eines über Docusign eSignatur verarbeiteten eDocuments wird, und Docusign gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Transaktionen, die mit einem eDocument durchgeführt werden sollen;
ii. Zwischen Docusign und dem Kunden hat der Kunde die ausschließliche Kontrolle über und die Verantwortung für den Inhalt, die Qualität und das Format eines jeden eDocuments. Ohne das Vorstehende einzuschränken, werden alle von Docusign im System gespeicherten eDocuments zusammen mit den in einem Umschlag enthaltenen Nachrichten in verschlüsselter Form aufbewahrt, und Docusign hat keine Kontrolle über ihren Inhalt und keinen Zugang zu ihm, es sei denn, der Zugang wird vom Kunden schriftlich beantragt und Docusign zur Verfügung gestellt;
iii. Bestimmte Arten von Vereinbarungen und Dokumenten können von den Gesetzen über elektronische Signaturen ausgenommen sein (z. B. Testamente und familienrechtliche Vereinbarungen), oder sie können bestimmten Vorschriften unterliegen, die von verschiedenen Regierungsbehörden in Bezug auf elektronische Signaturen und elektronische Aufzeichnungen erlassen wurden. Docusign ist nicht dafür verantwortlich oder haftbar, festzustellen, ob ein bestimmtes eDocuments (i) einer Ausnahme von den geltenden Gesetzen für elektronische Signaturen unterliegt, (ii) bestimmten behördlichen Verordnungen unterliegt oder (iii) rechtmäßig durch elektronische Signaturen erstellt werden kann;
iv. Docusign ist nicht dafür verantwortlich, zu bestimmen, wie lange Verträge, Dokumente und andere Aufzeichnungen gemäß den geltenden Gesetzen, Vorschriften oder rechtlichen oder behördlichen Verfahren aufbewahrt werden müssen. Darüber hinaus ist Docusign nicht verantwortlich oder haftbar für die Vorlage von eDocuments oder anderen Dokumenten des Kunden an Dritte;
v. Bestimmte Verbraucherschutz- oder ähnliche Gesetze oder Verordnungen können besondere Anforderungen in Bezug auf elektronische Transaktionen auferlegen, an denen ein oder mehrere "Verbraucher" beteiligt sind, wie z. B. (unter anderem) die Anforderung, dass der Verbraucher der Art des Vertragsabschlusses zustimmt und/oder dass dem Verbraucher eine Kopie oder der Zugang zu einer Kopie einer Papier- oder einer anderen nicht elektronischen, schriftlichen Aufzeichnung der Transaktion zur Verfügung gestellt wird. Docusign ist nicht dafür verantwortlich und übernimmt keine Verantwortung: (i) festzustellen, ob es sich bei einer bestimmten Transaktion um einen "Verbraucher" handelt; (ii) derartige Zustimmungen zu erteilen oder einzuholen oder festzustellen, ob derartige Zustimmungen zurückgezogen wurden; (iii) Informationen oder Angaben in Verbindung mit dem Versuch, derartige Zustimmungen einzuholen, bereitzustellen; (iv) Informationen oder Angaben, die gegenwärtig oder in der Vergangenheit erteilt wurden, rechtlich zu überprüfen, zu aktualisieren oder zu korrigieren; (v) derartige Kopien oder Zugang bereitzustellen, es sei denn, dies ist in der Dokumentation für alle Transaktionen, ob für Verbraucher oder anderweitig, ausdrücklich vorgesehen; oder (vi) derartige besondere Anforderungen zu erfüllen;
vi. Der Kunde verpflichtet sich, festzustellen, ob ein "Verbraucher" an einem eDocument beteiligt ist, das von seinen autorisierten Nutzern zur Bearbeitung vorgelegt wird, und, falls dies der Fall ist, alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an solche eDocuments oder deren Erstellung einzuhalten;
vii. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der/die ihm zugewiesene(n) Kontoadministrator(en) befugt ist/sind, Docusign alle erforderlichen Genehmigungen, Anfragen oder Zustimmungen im Namen des Kunden in Bezug auf das Kundenkonto zu erteilen und von Docusign entgegenzunehmen;
viii. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit der Anweisungen trägt, die er und seine Mitarbeiter Docusign in Bezug auf die Docusign-Services erteilen, einschließlich und ohne Einschränkung der Anweisungen, die der zugewiesene Kontoverwalter über sein Konto erteilt;
ix. Der Kunde kann sich dafür entscheiden, ein digitales Zertifikat, einen digitalen Dienst oder ein digitales Verfahren zu verwenden, das die Identität eines Unterzeichners oder die Echtheit eines eDocuments als Teil einer Docusign eSignatur authentifiziert. Wenn dieses digitale Zertifikat, dieser Service oder dieser Prozess von einer anderen Stelle als Docusign bereitgestellt wird, selbst wenn das digitale Zertifikat, der Service oder der Prozess aus einem Menü innerhalb der Docusign-Services ausgewählt wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er allein dafür verantwortlich ist, die Zuverlässigkeit, Gültigkeit und Rechtmäßigkeit dieses digitalen Zertifikats, Services oder Prozesses eines Dritten zu bestimmen, und erklärt sich damit einverstanden, dass Docusign nicht dafür verantwortlich ist, zu bestimmen, ob ein solches digitales Zertifikat, ein solcher Service oder Prozess zuverlässig, gültig oder rechtmäßig ist; und
x. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er, wenn er als Vermittler in das Netz eines anderen Docusign-Kunden eingeladen wird, an die von diesem Docusign-Kunden vorgeschriebenen Regeln gebunden ist, und dass er für alle Handlungen oder Unterlassungen haftet, die sich aus der Nutzung des Netzes des Docusign-Kunden ergeben.
b. Auf www.docusign.com erworbene Abonnements können möglicherweise nicht in Verbindung mit Docusign-APIs verwendet werden und sind nur für eine begrenzte Anzahl von Integrationen verfügbar.
3. eDOCUMENT-SPEICHERUNG UND -LÖSCHUNG
a. Versenden, Speichern. Während der Laufzeit versendet und speichert Docusign eDocuments gemäß diesen Bedingungen des Abonnements. Docusign kann jedoch Grenzen für eine angemessene Nutzung festlegen und durchsetzen, um eine missbräuchliche oder unangemessene Nutzung von Docusign eSignatur zu verhindern. Der Kunde kann über seine(n) Kontoadministrator(en) jederzeit während der Abonnementlaufzeit Kopien seiner eDocuments zur Speicherung außerhalb des Systems abrufen und speichern, wenn der Kunde gemäß diesen Bedingungen in gutem finanziellen Zustand ist, und kann seine eDocuments nach eigenem Ermessen aus dem System löschen oder bereinigen.
b. Unerledigte eDocuments. Docusign kann nach eigenem Ermessen nicht abgeschlossene eDocuments sofort und ohne Vorankündigung aus dem System löschen, wenn der frühere der folgenden Zeitpunkte eintritt: (a) Ablauf des Umschlags (sofern der Kunde einen Ablauf für einen solchen Umschlag festgelegt hat, der 365 Tage nicht überschreiten darf); oder (b) Ablauf der Abonnementlaufzeit. Docusign übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für das Versagen oder die Unfähigkeit einer Partei, eDocuments innerhalb eines solchen Zeitraums elektronisch zu signieren.
c. Löschung. Docusign ist berechtigt, ein Konto und Kundendaten, insbesondere eDocuments (vollständig oder unvollständig), bei Ablauf der Abonnementlaufzeit oder bei Kündigung gemäß Abschnitt 4.6 (Laufzeit und Kündigung für Docusign-Services) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu löschen. Darüber hinaus kann Docusign eDocuments in einem Kundenkonto auf ausdrückliche Anweisung des Kunden löschen, und eine solche Löschung kann auch die Löschung solcher eDocuments aus einem Unterzeichnerkonto zur Folge haben. Der Unterzeichner erkennt hiermit an, dass alle eDocuments, die von einem anderen Kunden an den Unterzeichner gesendet werden, aus dem Docusign eSignatur-Konto des Unterzeichners gelöscht werden sollen, wenn der sendende Kunde eine Löschung dieser eDocuments aus dem Konto des sendenden Kunden veranlasst. Der Unterzeichner erkennt seine Verantwortlichkeiten in Bezug auf Kundendaten gemäß Abschnitt 4(a) unten an und erklärt sich hiermit einverstanden, dass er allein dafür verantwortlich ist, wenn gewünscht, Sicherungskopien seiner eDocuments aufzubewahren (einschließlich Sicherungskopien, die außerhalb von Docusign eSignatur gespeichert werden), und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass Docusign nicht verantwortlich ist für: a) die Speicherung von eDocuments in einem Konto des Unterzeichners nach der Löschung solcher eDocuments in einem Konto des sendenden Kunden; oder b) die Aufrechterhaltung der Speicherung von Sicherungskopien von eDocuments im Namen des Unterzeichners.
d. Aufbewahrung von Transaktionsdaten. Docusign kann Transaktionsdaten so lange aufbewahren, wie es einen geschäftlichen Zweck hat (der, falls nach geltendem Recht erforderlich, durch eine Rechtsgrundlage abgedeckt ist), dies zu tun.
e. Nutzungsdaten. In Bezug auf diesen Anhang können Nutzungsdaten ohne Einschränkung alle Datenmodelle umfassen, die von Docusign unter Verwendung von Kundendaten und der Nutzung der Docusign-Services durch den Kunden und/oder seine autorisierten Benutzer erstellt, extrapoliert, abgeleitet, angepasst, verbessert oder entwickelt wurden, sowie jede zugrunde liegende Datenarchitektur, einschließlich, ohne Einschränkung, die Dateninfrastruktur, Schemata, Regeln, Komponenten, Spezifikationen, Methoden oder Prozesse und Komponenten, die vorschreiben, wie Daten interagieren und organisiert, berechnet oder aus verschiedenen Quellen in ein oder mehrere sinnvoll definierte Datenmodelle und zugehörige Sicherheitsprotokolle übersetzt werden, wie sie in jeder Phase der Datenverarbeitung integriert sind und angewendet werden. Ohne Einschränkung irgendeiner Klausel in den Bedingungen kann Docusign Kundendaten und Kundennutzungsmuster unter Verwendung von Techniken wie dem maschinellen Lernen analysieren, um die aktuellen und zukünftigen Produkte, Dienstleistungen, Methoden und Prozesse von Docusign zu verbessern und weiterzuentwickeln. Alle Ergebnisse solcher maschinellen Lerntechniken, einschließlich der daraus resultierenden maschinellen Lernmodelle, gelten als Nutzungsdaten, die Eigentum von Docusign stehen. Docusign behält alle Rechte, Titel und Interessen an den Nutzungsdaten, und jede unbefugte Nutzung der Nutzungsdaten ist strengstens untersagt.
4. INFORMATIONSSICHERHEIT UND PERSONENBEZOGENE DATEN
a. Verantwortlichkeiten des Kunden. Docusign eSignatur stellt dem Kunden bestimmte Merkmale und Funktionalitäten zur Verfügung, die der Kunde nutzen kann, einschließlich der Möglichkeit, seine eDocuments im System abzurufen und zu löschen. Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße: (a) Docusign eSignatur zu konfigurieren; (b) die in Verbindung mit Docusign eSignatur verfügbaren Kontrollen (einschließlich aller Sicherheitskontrollen) zu verwenden und durchzusetzen und (c) das Ergreifen derjenigen Schritte in Übereinstimmung mit der Funktionalität von Docusign eSignatur, die der Kunde für angemessen hält, um eine angemessene Sicherheit, einen angemessenen Schutz, eine angemessene Löschung und ein angemessenes Backup der Kundendaten aufrechtzuerhalten, wozu auch die Kontrolle der Verwaltung des Zugangs und der Berechtigungsnachweise autorisierter Benutzer zu Docusign eSignatur, die Kontrolle der Kundendaten, die von Docusign eSignatur verarbeitet werden, und die Kontrolle der Archivierung oder Löschung von eDocuments im System gehören. Der Kunde erkennt an, dass Docusign nicht verpflichtet ist, Kundendaten, einschließlich personenbezogener Daten (wie unten definiert), zu schützen, die der Kunde außerhalb von Docusign eSignatur speichert oder überträgt (z. B. Offline- oder Vor-Ort-Speicherung).
b. Informationssicherheit. Docusign wird wirtschaftlich angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den unrechtmäßigen oder unbefugten Zugriff, die Nutzung, Änderung oder Offenlegung von Kundendaten bestimmungsgemäß zu verhindern.
5. KONTEN UND ORGANISATORISCHE VERWALTUNG. Jedes Konto ist mit einer einzigen E-Mail-Adresse verbunden. Wenn die Domäne der primären E-Mail-Adresse, die mit einem Konto verbunden ist, einem Unternehmen oder einer anderen Organisation ("Rechtsträger") gehört, wie z. B. yourname@youremployer.com ("E-Mail-Adresse des Rechtsträgers"), erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Docusign Ihre E-Mail-Adresse des Rechtsträgers mit dem Rechtsträger gemäß der Inhaberschaft des Rechtsträgers an dieser E-Mail-Adresse des Rechtsträgers teilt. Der Rechtsträger und sein(e) Kontoadministrator(en) können: (a) Konten zu identifizieren, die mit einer E-Mail-Adresse des Rechtsträgers erstellt wurden; und (b) den Zugang zu einem Konto, das mit einer E-Mail-Adresse des Rechtsträgers erstellt wurde, einzuschränken oder zu beenden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Docusign den Rechtsträger bei dieser Verwaltung unterstützen kann.
6. DOCUSIGN-ZAHLUNGEN
a. Docusign eSignatur kann mit "Docusign Payments" bestellt werden, d. h. mit einer Funktionalität, die es dem Kunden ermöglicht, Vereinbarungen, Rechnungen und andere Dokumente über Docusign eSignatur an Unterzeichner zu übermitteln, um die Übermittlung von Zahlungsanweisungen und -autorisierungen des Unterzeichners direkt an Zahlungsanwendungen, Gateways, Prozessoren und Dienstleister zu erleichtern, die Karteninhaberdaten als Teil der Autorisierung oder Abrechnung speichern, verarbeiten oder übermitteln ("Zahlungsanwendungen").
b. Die Bereitstellung von Docusign-Zahlungen durch Docusign setzt voraus, dass der Kunde die folgenden Punkte anerkennt und ihnen zustimmt:
i. Die durch Docusign Payments ermöglichte Zahlungsabwicklung erfolgt zwischen dem Kunden und einer Zahlungsanwendung oder einem anderen vom Kunden benannten Dritten und nicht mit Docusign. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ein Konto bei einer Zahlungsanwendung zu registrieren und zu unterhalten, um die Zahlungsabwicklung über Docusign Payments zu erleichtern, sowie für die Einhaltung aller Vereinbarungen, Nutzungsbedingungen oder sonstigen Bestimmungen zwischen dem Kunden und der jeweiligen Zahlungsanwendung. Zahlungsanwendungen sind unabhängige Auftragnehmer und keine Vertreter, Angestellten oder Unterauftragnehmer von Docusign. Docusign kontrolliert weder die von den Zahlungsanwendungen über Docusign eSignatur zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, Debitkarte, ACH-Überweisung) noch die Produkte oder Dienstleistungen, die vom Kunden über Docusign Payments verkauft oder gekauft werden. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Docusign nicht dafür Sorge tragen kann, dass ein Unterzeichner der Zahlungsanwendung oder ein Dritter eine Zahlung abwickelt oder dass er dazu berechtigt ist.
ii. Der Kunde ermächtigt (sofern eine solche Ermächtigung erforderlich ist) Docusign, Kundendaten zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln, soweit dies für eine Zahlungsanwendung erforderlich ist, um die Zahlungsabwicklung zwischen dem Kunden und einem vom Kunden benannten Dritten zu erleichtern. Docusign Payments speichert vom Kunden erhaltene Informationen, wie z. B. Kontoinformationen für eine Zahlungsanwendung, nur vorübergehend, um die Zahlungsabwicklung zu erleichtern.
iii. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einhaltung von: (1) alle anwendbaren Standards, die von Zahlungsnetzwerken (wie Visa, Mastercard, American Express und anderen Kredit-, Debit- oder elektronischen Geldtransfernetzwerken) entwickelt und veröffentlicht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den aktuellen Payment Card Industry Datensicherheitsstandard ("PCI DSS"); und (2) alle Gesetze und Vorschriften, die auf die vom Kunden über Docusign Payments durchgeführte Zahlungsabwicklung anwendbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die für den Kunden gelten können: im Zusammenhang mit der Erfassung und Speicherung von Informationen, einschließlich der Zahlungsdaten von Unterzeichnern; der Vornahme angemessener, klarer und deutliche Hinweise im Zusammenhang mit der Speicherung und Verwendung der Zahlungsdaten von Unterzeichnern; und der Verwendung gespeicherter Zahlungsdaten zum Einzug künftiger Zahlungen.
iv. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Streitigkeiten mit Zahlungsanwendungen oder Unterzeichnern im Zusammenhang mit einer Zahlungsabwicklung, die über Docusign Payments erleichtert werden soll, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (1) Rückbuchungen; (2) nicht erhaltene Produkte oder Dienstleistungen; (3) Rückgabe, verspätete Lieferung oder stornierte Produkte oder Dienstleistungen; (4) stornierte Transaktionen; (5) doppelte Transaktionen oder Gebühren; (6) elektronische Abbuchungen und Gutschriften, die Bankkonten, Debitkarten, Kreditkarten und Scheckausstellungen betreffen; und (7) der Zeitaufwand für die Zahlungsabwicklung.
c. Soweit Docusign bei der Bereitstellung von Docusign Payments anwendbar ist, sichert Docusign zu, dass es die aktuellen PCI DSS-Richtlinien derzeit einhält und auch in Zukunft einhalten wird. Docusign erkennt an, dass Kredit- und Debitkarten-Kontonummern oder damit zusammenhängende Daten, die über Docusign Payments verarbeitet werden, gegebenenfalls ausschließlich im Eigentum des Kunden, der Kreditkartenaussteller, der entsprechenden Zahlungsnetzwerke und der Unternehmen sind, die für die Verarbeitung von Kredit- und Debitkartentransaktionen im Namen des Kunden lizenziert sind, und erkennt ferner an, dass diese Informationen von Docusign ausschließlich zur Unterstützung der vorgenannten Parteien bei der Durchführung der in diesen Bedingungen oder den Unternehmensbedingungen beschriebenen Verarbeitungstätigkeiten verwendet werden dürfen.
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ANHANG B: SERVICEANHANG FÜR DOCUSIGN NOTARY
Fassung vom: 23. Januar 2024
Sofern in diesem Serviceanhang für Docusign Notary (der „Anhang“) nicht anders definiert, haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben wird.
1. DOCUSIGN NOTARY. "Kunde(n)", wie in diesem Anhang verwendet, bezeichnet Kunden, die Docusign Notary gemäß den Unternehmensbedingungen erworben haben. Docusign Notary ermöglicht es Kunden, Notare, die Angestellte oder Bevollmächtigte dieser Kunden sind, einzuladen, Docusign Notary zu nutzen, um eine Remote-Online-Beglaubigung von eDocuments durchzuführen und ein Journal und eine Aufzeichnung (jeweils wie unten definiert) von jeder auf Docusign Notary durchgeführten RON-Sitzung zu erstellen und zu pflegen.
2. DEFINITIONEN
"Digitales Zertifikat von Docusign" bezeichnet ein auf PKI basierendes digitales x509 v.3-Zertifikat, das von Docusign, Inc. als zertifizierte Stelle ausgestellt wurde.
"Docusign Notary" bezeichnet den On-Demand-Notariatsdienst, der Online-Anzeige, elektronische Unterschrift, Remote-Online-Beglaubigung und Speicherdienste für eDocuments, digitale Docusign-Zertifikate bietet und die Erstellung und Speicherung von elektronischen Notariatsjournalen und Aufzeichnungen ermöglicht, alles über das Internet.
"Journal" bezeichnet eine chronologische Aufzeichnung von Einträgen der Daten und Informationen über eine auf Docusign Notary durchgeführte Sitzung und die an dieser Sitzung teilnehmenden eDocuments und Unterzeichner, wobei diese Aufzeichnung nach dem Notargesetz vom Notar erstellt und gepflegt werden muss.
"Notarielles Recht" bedeutet die Gesetze, Regeln, Vorschriften und Anleitungen jedes Staates, jeder Gerichtsbarkeit oder jedes Territoriums der Vereinigten Staaten, die die Durchführung von RONs durch einen in diesem Staat, dieser Gerichtsbarkeit oder diesem Territorium ordnungsgemäß beauftragten Notar regeln.
"Notar" bezeichnet einen Unterzeichner, der eine natürliche Person ist, die von einem Staat, einer Gerichtsbarkeit oder einem Territorium der Vereinigten Staaten als Notar zugelassen wurde, die über die erforderlichen Zertifizierungen, Zulassungen und Schulungen zur Durchführung von RONs verfügt und die von einem autorisierten Benutzer eines Kunden zur Nutzung von Docusign Notary eingeladen wird.
"Teilnehmer" ist eine natürliche Person, die in einer anderen Eigenschaft als Unterzeichner oder Notar an einer Sitzung teilnimmt (z. B. als Beobachter oder nicht unterzeichnender Zeuge).
"Aufzeichnung" bedeutet die Audio-Video-Aufzeichnung der Audio-Video-Kommunikation, die während einer Sitzung auf Docusign Notary stattfindet.
"Remote-Online-Beglaubigung" oder "RON" bedeutet die Verwendung von Audio-Video-Kommunikationstechnologie, um einen notariellen Akt zu vollziehen, bei dem sich der Unterzeichner, der eine elektronische Signatur für ein oder mehrere elektronische Dokumente anbringt, zum Zeitpunkt der notariellen Handlung nicht am selben Ort befindet wie der Notar.
"Dienstanbieter" bezeichnet jeden Drittanbieter von Dienstleistungen für Docusign, einschließlich Anbieter von Identitätsüberprüfungen oder Anbieter von Berechtigungsanalysen.
"Sitzung" ist ein einmaliger RON-Notariatsakt auf Docusign Notary, bei dem ein eDocuments oder mehrere eDocuments von einem Notar mit mindestens einem Unterzeichner geprüft, unterzeichnet und beglaubigt werden.
"Unterzeichner" bezeichnet ausschließlich für die Zwecke dieses Anhangs jeden Endbenutzer des Docusign-Services, der während einer Sitzung auf Docusign Notary nicht in der Eigenschaft eines Notars handelt.
"System" bezieht sich auf die Softwaresysteme und -programme, die Kommunikations- und Netzwerkeinrichtungen sowie die Hardware und Geräte, die von Docusign oder seinen Beauftragten verwendet werden, um die Docusign Notary und Docusign eSignatur Services über das Internet zur Verfügung zu stellen.
"Transaktion" bezeichnet jedes eDocuments, das während einer Sitzung geprüft, ausgeführt und notariell beglaubigt wird.
"Transaktionsdaten" sind die mit einem Umschlag verbundenen Metadaten (wie z. B. Transaktionsverlauf, Bildhashwert, Methode und Zeitpunkt der Löschung des Umschlags, Absender- und Empfängernamen, E-Mail-Adressen und Signatur-IDs), die Docusign verwenden kann, um den vom Docusign Notary geforderten digitalen Prüfpfad zu erstellen und zu pflegen.
"Benutzerdaten" bedeutet ausschließlich für die Zwecke dieses Anhangs alle Informationen oder Daten, die bei der Durchführung von RONs oder anderweitig zur Durchführung der Transaktion, die Gegenstand der RON-Sitzung ist, gesammelt oder verwendet werden, und ist nicht auf Daten beschränkt, die in dem/den zu beurkundenden eDocument/s enthalten sind. Benutzerdaten beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, Informationen über oder in Bezug auf eine Person in einem Datensatz, der die Person identifiziert oder der verwendet werden kann, um die Identität einer Person zu unterscheiden oder zurückzuverfolgen, entweder allein oder in Kombination mit anderen Informationen, wie z.B. das Foto einer Person, Sozialversicherungsnummer, Führerscheinnummer, Name, Adresse und Telefonnummer.
3. REGISTRIERUNG
a. Kundeneinladung. Nach Erhalt einer Einladung des autorisierten Benutzers des Kunden zur Nutzung von Docusign-Notary muss sich der Notar für Docusign Notary registrieren und ein Notar-Benutzerprofil erstellen, das mit einem Kundenkonto verknüpft ist. Jedes Notar-Benutzerprofil ist mit einer einzigen E-Mail-Adresse verbunden. Der Notar erkennt an, dass der Kunde für die Verwaltung der Notar-Benutzerprofile, die mit seinem Kundenkonto verbunden sind, verantwortlich ist.
b. Notar-Bescheinigung. Mit der Erstellung eines Notar-Benutzerprofils bestätigt der Notar, dass (i) alle vom Notar angegebenen Informationen korrekt sind, einschließlich Name, E-Mail-Adresse und alle anderen Informationen, die vom Notar angefordert werden, und (ii) dass das Benutzerprofil vom Notar für legitime Zwecke und nicht zu Betrugszwecken erstellt wurde. Der Notar erklärt sich ferner bereit, seine Benutzerprofilinformationen zu aktualisieren, wenn dies erforderlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erneuerung der Notarprovision.
c. Digitales Docusign-Zertifikat. Der Notar kann auch ein digitales Docusign-Zertifikat erstellen, das ausschließlich in Verbindung mit der Erbringung notarieller Dienstleistungen über die Docusign-Notariatsdienste verwendet werden kann. Stattdessen können sie als Notar Ihr eigenes digitales Zertifikat eines Dritten bereitstellen, aber in keinem Fall darf ein Dokument mit zwei digitalen Signaturen beglaubigt werden. Docusign gibt keine Zusicherungen und Garantien, dass das digitale Zertifikat von Docusign ausreicht, um erforderliche oder anwendbare rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Docusign kann Ihr digitales Docusign-Zertifikat jederzeit und ohne Vorankündigung widerrufen oder aussetzen.
d. Zugangsdaten. Beim Anlegen eines Notar-Benutzerprofils erstellt der Notar einen Benutzernamen und ein Passwort. Der Notar verpflichtet sich, seinen Benutzernamen und sein Passwort vertraulich zu behandeln und sie nicht an Unbefugte weiterzugeben. Der Notar verpflichtet sich, Docusign über jede unbefugte Nutzung, einschließlich des Verdachts einer unbefugten Nutzung, der Anmeldedaten oder des Benutzerprofils des Notars zu informieren. Der Notar wird sich nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass keine unbefugte Person unter Verwendung der Anmeldedaten oder des Benutzerprofils des Notars Zugang zu Docusign Notary erhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von wirtschaftlich angemessenen Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf den Zugang zum Benutzerprofil.
e. Identitätsüberprüfung. Als Notar können Sie aufgefordert werden, Ihre Identität und Ihre Identifikationsnachweise zu verifizieren, bevor Sie mit der Erbringung notarieller Dienstleistungen fortfahren können. Die Identitätsüberprüfung kann die wissensbasierte Authentifizierung („KBA"), die Überprüfung der Gültigkeit oder andere virtuelle Identitätsverifizierungsmethoden und die Analyse Ihres Identifikationsnachweises umfassen. Docusign bedient sich zur Erbringung solcher Dienstleistungen Dienstleistern. Docusign ist weder haftbar noch verantwortlich für die Informationen oder Prozesse, die von den Dienstanbietern zur Verifizierung Ihrer Identität oder Ihres Identifikationsnachweises verwendet werden. Die Dienstanbieter können Informationen verwenden oder sich auf diese stützen, die ungenau oder veraltet sind oder Fehler aufweisen, die zu falschen Ergebnissen führen können. Indem Sie mit der Identitätsüberprüfung oder der Legitimationsanalyse fortfahren, erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass Docusign in keiner Weise rechenschaftspflichtig, haftbar oder verantwortlich ist, wenn die Ergebnisse ungenau sind, einschließlich (i) wenn Sie daran gehindert werden, mit dem Docusign-Notar-Service fortzufahren, weil der Dienstanbieter Ihre Identität oder Identifikationslegitimation nicht überprüfen konnte, und (ii) wenn der Dienstanbieter die Identität oder Identifikationslegitimation eines Unterzeichners oder Teilnehmers fehlerhaft überprüft und diesem unrechtmäßig erlaubt, mit der Transaktion fortzufahren.
4. PFLICHTEN DES NOTARS
a. Wenn Sie ein Notar sind, erkennen Sie durch die Nutzung von Docusign Notary die folgenden Punkte ausdrücklich an und stimmen ihnen zu:
i. Sie sind von einem Staat, einer Jurisdiktion oder einem Territorium der Vereinigten Staaten als Notar zugelassen, und diese Zulassung ermächtigt Sie, RONs in Übereinstimmung mit den Notariatsrechten durchzuführen;
ii. Zu Beginn jeder Sitzung ist Ihre Zulassung zur Durchführung von RONs in dem Staat, der Gerichtsbarkeit oder dem Gebiet, in dem Sie die Zulassung erhalten haben, gültig und aktuell, und Sie haben dem Kunden, dem das Konto gehört, mit dem Ihr Notar-Benutzerprofil verbunden ist (der "Arbeitgeber"), eine Kopie Ihrer Zulassung vorgelegt;
iii. Falls die Notariatsrechte dies vorschreiben, haben Sie der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt, dass Sie Docusign Notary mit der Durchführung von RONs beauftragt haben;
iv. Sobald Sie erfahren, dass Ihre Zulassung für die Durchführung von RONs widerrufen, verweigert, ausgesetzt oder abgelaufen ist, werden Sie Docusign und Ihren Arbeitgeber unverzüglich benachrichtigen und erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Fähigkeit, RONs auf Docusign Notary durchzuführen, für den Zeitraum ausgesetzt wird, in dem Ihre Zulassung widerrufen, verweigert, ausgesetzt oder abgelaufen ist oder in dem Sie gegen die vorliegenden Servicebedingungen verstoßen;
v. Sie haben der staatlichen Zulassungsbehörde, sofern dies nach dem Notargesetz erforderlich ist, eine visuelle Darstellung Ihrer konfigurierten elektronischen Signatur und Ihres vom System generierten notariellen Siegels zur Verwendung auf Docusign Notary zur Verfügung gestellt und bestätigen, dass Ihre elektronische Signatur und Ihr notarielles Siegel den Anforderungen des Notargesetzes vollständig entsprechen;
vi. Sie verfügen über ausreichende Informationen und Schulungen, um Docusign Notary erfolgreich zur Durchführung von RON-Sitzungen, zur Überprüfung der Identität der Unterzeichner und zur Erstellung, Speicherung und Pflege des Protokolls und der Aufzeichnungen in voller Übereinstimmung mit dem Notariatsrecht zu nutzen;
vii. Jedes von Ihnen gelieferte oder erhaltene digitale Zertifikat, das für die Verwendung auf Docusign Notary bereitgestellt wird, ist aktuell, gültig und wurde von der ausstellenden Zertifizierungsstelle nicht widerrufen oder ausgesetzt und entspricht dem X.509-Zertifikatsstandard, und Sie übernehmen die vollen Kosten für den Erhalt und die Pflege eines solchen digitalen Zertifikats;
viii. Sie sind allein dafür verantwortlich, dass Ihr Journal alle Informationen und Daten enthält, die nach dem Notariatsrecht für jede von Ihnen auf Docusign Notary durchgeführte Sitzung erforderlich sind;
ix. Sie sind allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Aufzeichnung einer RON-Sitzung alle Handlungen, Erklärungen und Angaben enthält, die von Ihnen oder einem Unterzeichner nach Notariatsrecht gemacht oder abgegeben werden müssen;
x. Sofern nicht anderweitig nach notariellem Recht vorgeschrieben, sind Sie allein dafür verantwortlich, auf Anfragen nach Zugang zu Aufzeichnungen oder Journaleinträgen zu antworten und Kopien davon zu verteilen, soweit dies nach notariellem Recht zulässig oder erforderlich ist, und Sie werden Dritten keinen Zugang zum Journal oder zu Aufzeichnungen gewähren, es sei denn, dies ist nach Notariatsrecht zulässig;
xi. Sie sind allein dafür verantwortlich, eine Sicherungskopie des Journals und aller Aufzeichnungen zu erstellen und aufzubewahren, wenn eine solche Sicherungskopie nach n Notariatsrecht Recht erforderlich ist;
xii. Sie werden Docusign unverzüglich informieren und Docusign eine alternative E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, wenn Ihre Beziehung zu Ihrem Arbeitgeber aus irgendeinem Grund beendet wird;
xiii. Sie werden das Journal und alle Aufzeichnungen unverzüglich exportieren, wenn Ihre vom Arbeitgeber erteilte Genehmigung zur Nutzung von Docusign Notary beendet wird, abläuft oder widerrufen wird;
xiv. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Arbeitgeber während der gesamten Laufzeit einen Lesezugriff auf das Journal und nur Ansichtszugriff auf die Aufzeichnungen erhält, und Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Docusign Ihrem Arbeitgeber auf Anfrage eine Lesekopie des Journals und der Aufzeichnungen zur Verfügung stellt;
xv. Sie sind dafür verantwortlich, alle Sitzungen mit Unterzeichnern und Teilnehmern zu planen und diese Sitzungen zeitig und in Übereinstimmung mit dem Notariatsrecht durchzuführen;
xvi. Indem Sie als Notar an einer notariellen Sitzung auf Docusign Notary teilnehmen, stimmen Sie der Teilnahme aller Teilnehmer an der Sitzung zu, die in den auf Docusign Notary angezeigten Audio- und Videoübertragungen zu sehen sind, einschließlich der Unterzeichner und Teilnehmer; und
xvii. Sie sind allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die notarielle Handlung, die Sie auf Docusign RON vornehmen sollen, nach Notariatsrecht als RON vorgenommen werden darf und dass das eDocument oder die Transaktion, die Sie auf Docusign RON beglaubigen sollen, nach Notariatsrecht mit RON beglaubigt werden darf.
Wenn Sie aus irgendeinem Grund der Meinung sind, dass Sie nicht in der Lage sind, einen RON-Notarakt für einen Unterzeichner oder in Bezug auf ein eDocuments oder eine Transaktion in Übereinstimmung mit dem Notariatsrecht durchzuführen, ist es Ihre Pflicht, die Sitzung mithilfe der in Docusign Notary verfügbaren Funktionen zu beenden.
5. PFLICHTEN DER UNTERZEICHNER UND TEILNEHMER
a. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie ein Unterzeichner sind und sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eines eDocuments in einer Sitzung physisch außerhalb der Vereinigten Staaten befinden, garantieren Sie, dass:
i. Sie haben den Notar, der die Sitzung durchführt, über Ihren Aufenthaltsort informiert und darüber, dass sich dieser außerhalb der Vereinigten Staaten befindet;
ii. Es ist in dem Land, in dem Sie sich befinden, nicht rechtswidrig oder verboten, dass Sie und der Notar die gewünschte notarielle Handlung vornehmen oder das elektronische Dokument unterzeichnen; und
iii. Das eDocuments oder die Transaktion ist einzureichen oder bezieht sich auf eine Angelegenheit vor einem solchen Gericht, einer staatlichen Stelle, einem Beamten oder einer anderen Stelle, die sich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten befindet, oder betrifft Eigentum, das sich im Hoheitsgebiet der Vereinigten Staaten befindet, oder die Transaktion hat einen wesentlichen Bezug zu den Vereinigten Staaten.
b. Identitätsüberprüfung. Wenn Sie ein Unterzeichner oder Teilnehmer sind, der an einer Sitzung teilnimmt, werden Sie möglicherweise aufgefordert, Ihre Identität nachzuweisen und einen Identifikationsnachweis zu erbringen, bevor Sie mit der Transaktion fortfahren können. Die Identitätsüberprüfung kann eine wissensbasierte Authentifizierung ("KBA"), eine Überprüfung der Gültigkeit oder andere virtuelle Identitätsverifikationsmethoden sowie eine Analyse Ihrer Identifizierungsnachweise umfassen. Docusign bedient sich zur Erbringung solcher Services Dienstleistern. Docusign ist weder haftbar noch verantwortlich für die Informationen oder Prozesse, die von den Dienstanbietern zur Verifizierung Ihrer Identität oder Ihres Identifikationsnachweises verwendet werden. Die Dienstanbieter können Informationen verwenden oder sich auf diese stützen, die ungenau oder veraltet sind oder Fehler aufweisen, die zu falschen Ergebnissen führen können. Indem Sie mit der Identitätsüberprüfung oder Legitimationsanalyse fortfahren, erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass Docusign in keiner Weise rechenschaftspflichtig, haftbar oder verantwortlich ist, wenn die Ergebnisse ungenau sind, einschließlich (i) wenn Sie daran gehindert werden, mit der Transaktion fortzufahren, weil der Dienstanbieter Ihre Identität oder Identifikationsnachweise nicht überprüfen konnte, und (ii) wenn der Dienstanbieter fehlerhaft die Identität oder Identifikationslegitimation eines anderen Unterzeichners oder Teilnehmers überprüft und diesem fälschlicherweise erlaubt, mit der Transaktion fortzufahren.
c. Kontakte. Wenn Sie ein Unterzeichner oder ein Teilnehmer sind, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Docusign oder die Dienstleister von Docusign Sie in Bezug auf eine Sitzung, an der Sie teilgenommen haben, oder auf eine Transaktion, die in einer oder mehreren Sitzungen durchgeführt wurde, oder aus anderen Gründen, die sich auf Ihre Nutzung von Docusign Notary beziehen, unter einer von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse oder unter einer von Ihnen angegebenen Telefonnummer (einschließlich einer Mobiltelefonnummer oder einer Nummer, die in eine Mobiltelefonnummer umgewandelt wird) unter Verwendung eines automatischen Wählsystems und/oder eines künstlichen Sprachanrufs kontaktieren. Sie können zwar Ihre Zustimmung dazu widerrufen, dass wir oder unsere Dienstanbieter Sie mit einem automatischen Wählsystem und/oder einem künstlichen Sprachanruf anrufen, Sie können jedoch nicht Ihre Zustimmung dazu widerrufen, dass wir oder unsere Dienstanbieter Sie per E-Mail kontaktieren oder Sie über ein Telefon anrufen, das kein "automatisches Telefonwählsystem" im Sinne des Telefonverbraucherschutzgesetzes (Telephone Consumer Act) ist.
d. Teilnahme an der Sitzung. Sie erklären sich damit einverstanden, dass neben dem Notar auch andere Parteien, wie andere Unterzeichner oder andere Teilnehmer, an der Sitzung teilnehmen können. Sie können die Sitzung abbrechen oder beenden, wenn Sie die Sitzung nicht fortsetzen möchten oder der Meinung sind, dass eine andere Person nicht teilnehmen darf. Indem Sie als Notar, Unterzeichner oder Teilnehmer an einer notariellen Sitzung auf Docusign Notary teilnehmen, erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass alle Teilnehmer, die in den auf Docusign Notary angezeigten Audio- und Videoübertragungen zu sehen sind, einschließlich des Notars und anderer Unterzeichner und Teilnehmer, an der Sitzung teilnehmen, und dass Sie wünschen, dass die notarielle Handlung von dem Notar, der die Sitzung durchführt, nach dem Notariatsrecht des Staates, der Gerichtsbarkeit oder des Gebiets, in dem der Notar tätig ist, vorgenommen wird.
6. ZUSTIMMUNG ZUR AUFZEICHNUNG - Notare, Unterzeichner und Teilnehmer
a. Einverständnis zur Aufzeichnung. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Docusign NotarY Audio-Video-Kommunikation beinhaltet, und durch die Annahme der Bedingungen dieses Anhangs geben Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass das System jede RON-Sitzung, an der Sie teilnehmen, aufzeichnen darf und dass Docusign im Namen des Notars die Aufzeichnung mindestens für den vom Notargesetz vorgeschriebenen Zeitraum speichern darf. Ihr Einverständnis erstreckt sich auf alle anderen Personen, die nicht Unterzeichner, Notar oder Teilnehmer sind, die aber während der Sitzung mit Ihnen auf Ihrem Audio-Video-Feed erscheinen können. Sie sind dafür verantwortlich, dass keine Person an der Audio-Video-Übertragung Ihrer Sitzung teilnimmt oder darin zu sehen ist, die Sie nicht autorisiert haben oder für die Sie keine Zustimmung erteilen können. Wir werden die Aufzeichnung in elektronischer Form speichern.
b. Zustimmung zur Verwendung und Offenlegung der Aufzeichnung. Sie stimmen ferner in Ihrem Namen und im Namen aller Personen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Sitzung in Ihrem Audio-Video-Feed angezeigt werden, der Verwendung und Offenlegung der Sitzungsaufzeichnung für die folgenden Zwecke zu: (i) die Aufzeichnung zu kopieren, zu reproduzieren, zu speichern, zu verteilen, zu veröffentlichen, aufzubewahren, zu exportieren, anzupassen, zu bearbeiten und zu übersetzen, um das System zu betreiben und Docusign Notary zur Verfügung zu stellen; (ii) eine notarielle Handlung für eine Sitzung oder für eine Transaktion vorzunehmen; (iii) dem Kunden und dem autorisierten Benutzer, der die Transaktion beantragt hat, anderen Parteien der Transaktion, dem Notar, dem Arbeitgeber des Notars, anderen Unterzeichnern der Transaktion oder Teilnehmern der Sitzung Zugang zu der Aufzeichnung zu gewähren oder diese mit ihnen zu teilen; (iv) um es dem Notar oder Docusign zu ermöglichen, die durch das Notariatsrecht vorgeschriebenen Anforderungen an das Journal, die Sitzungsaufzeichnung oder die Aufbewahrung von Aufzeichnungen zu erfüllen; (v) um einer Anfrage von Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden nachzukommen, sofern eine solche Anfrage rechtmäßig und gemäß einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung oder Vorladung genehmigt oder anderweitig gesetzlich zulässig ist; (vi) in dem Umfang, der vernünftigerweise für die Erfüllung der Verpflichtungen von Docusign und die Ausübung der Rechte von Docusign im Rahmen dieses Anhangs oder des Notariatsrechts erforderlich ist; (vii) an den Secretary of State, das Department of State oder eine andere staatliche Behörde, die Notare reguliert, sofern dies von dieser Behörde verlangt wird; und (viii) an Dritte ausschließlich zum Zwecke der Durchführung, Bewirkung, Betreuung, Verwaltung, Bearbeitung, Durchsetzung oder sonstigen Verwaltung der Transaktion; sowie die Verwendung und Weitergabe der Aufzeichnung durch oder an (ix) den "qualifizierten Verwahrer" eines eDocuments, das aus einem auf Docusign Notary notariell beurkundeten elektronischen Testament besteht; (x) jede Person, die eine auf Docusign Notary als eDocuments notariell beurkundete anwaltliche Vollmacht annimmt; und (xi) den Titelvermittler, den Abwicklungsagenten und den Titelversicherer im Zusammenhang mit einer auf Docusign RON notariell beurkundeten Immobilientransaktion. Die Aufzeichnung kann von anderen autorisierten Parteien eingesehen werden, einschließlich einer staatlichen Aufsichtsbehörde für Notare.
c. Soweit aufgezeichnete Informationen als personenbezogene Daten betrachtet werden, verarbeitet Docusign diese Daten in Übereinstimmung mit der Docusign-Datenschutzerklärung (https://www.docusign.com/company/privacy-policy).
7. ZUGANG UND SPEICHERUNG VON PROTOKOLLEN UND AUFZEICHNUNGEN
a. Beauftragung von Docusign zur Speicherung. Als Notar beauftragen Sie hiermit Docusign, das Protokoll und alle Aufzeichnungen der von Ihnen während der Laufzeit durchgeführten Sitzungen auf Docusign Notary zu speichern. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass Ihr Arbeitgeber nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses oder Ihrer Tätigkeit eine Kopie des Protokolls und der Aufzeichnungen erhält. Docusign fungiert bei der Erbringung von Speicherdienstleistungen nicht als rechtlicher Verwahrer des Journals oder der Aufzeichnungen und übernimmt keine treuhänderischen Pflichten gegenüber Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber im Rahmen dieses Anhangs.
b. Benennung eines Treuhänders. Als Notar werden Sie Docusign unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie einen Treuhänder für das Journal oder die Aufzeichnungen benennen und eine Kopie dieser Benennung in schriftlicher Form vorlegen. Falls das Notariatsrecht dies vorschreibt, erklären Sie, dass Sie die zuständige staatliche Aufsichtsbehörde über Ihre Ernennung eines Treuhänders informiert haben. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber als Treuhänders benennen, hat Ihr Arbeitgeber ab dem Eingang der Benennungsmitteilung bei Docusign nur Lesezugriff auf das Journal und die Aufzeichnungen, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Arbeitgeber, falls er in Ihrer schriftlichen Benennung zur Freigabe von Kopien eines Journaleintrags oder einer Aufzeichnung ermächtigt wird, dies auf Docusign Notary tun darf. Darüber hinaus erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Arbeitgeber, als Treuhänder, bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei Widerruf Ihres Zugangs zu Docusign Notary das Journal und die Aufzeichnungen auf Docusign Notary aufbewahren darf, soweit dies nach Notariatsrecht zulässig ist. Wenn Docusign nach Notariatsrecht verpflichtet ist, das Journal oder die Aufzeichnungen zu speichern, und Docusign einen Treuhänder benennt, der diese Speicherung in seinem Namen vornimmt, wird Docusign den Notar über diese Benennung informieren.
c. Zustimmung zur Speicherung. Als Unterzeichner oder Teilnehmer erkennen Sie an, dass die Aufzeichnungen von Docusign im Namen des Notars (oder eines vom Notar benannten Treuhänders) auf Docusign Notary für die Dauer der Laufzeit gespeichert werden. Sie stimmen einer solchen Speicherung ausdrücklich zu.
d. Zugang und Wirkung der Kündigung. Bei Eintritt des ersten der folgenden Ereignisse: (i) der Kündigung dieser Anhangs, (ii) der Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Notars mit Ihrem Arbeitgeber oder (iii) des Widerrufs, des Ablaufs, der Verweigerung oder der Aussetzung der notariellen Zulassung zur Durchführung von RONs, wird Ihr Zugriff auf das Journal und die Aufzeichnungen auf Docusign Notary ausgesetzt und Docusign stellt dem Notar einen Link zum Herunterladen des Journals und der Aufzeichnungen zur Verfügung, jeweils in einem wirtschaftlich angemessenen Standardformat. Der Link wird für dreißig (30) Tage nach Kündigung dieses Anhangs zur Verfügung stehen. Docusign wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, dem Notar während der Laufzeit über das Benutzerprofil des Notars Zugriff auf das Journal und die Aufzeichnungen zu gewähren, und wird diesen Zugriff nicht aussetzen, es sei denn, Docusign stellt dem Notar den Link zum Herunterladen des Journals und der Aufzeichnungen wie in diesem Abschnitt beschrieben zur Verfügung. Ungeachtet des Vorstehenden gilt, dass Docusign, soweit Docusign nach Notariatsrecht oder anderem anwendbaren Recht verpflichtet ist, das Journal oder die Aufzeichnungen nach Ablauf oder Kündigung der Laufzeit aufzubewahren, das Journal oder die Aufzeichnungen für den nach Notariatsrecht oder anderem anwendbaren Recht erforderlichen Zeitraum aufbewahren und auf Anfrage Kopien des Journals oder der Aufzeichnungen bereitstellen oder Zugang zu diesen gewähren muss, soweit dies nach Notariatsrecht oder anderem anwendbaren Recht erforderlich ist. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Anhang vorgesehen, ist Docusign nicht verpflichtet, die Journals oder Aufzeichnungen eines Notars über die Kündigung dieses Anhangs hinaus aufzubewahren.
8. DATEN UND PERSÖNLICHE INFORMATIONEN
a. Umfang der Benutzerdaten. Zu den Benutzerdaten gehören die Ergebnisse der Legitimationsprüfung und anderer vom Notariatsrecht zugelassener Verfahren zur Überprüfung Ihrer Identität und alle für das Journal erforderlichen Informationen sowie alle anderen Informationen, die nach dem Notariatsrecht in die Aufzeichnung aufgenommen werden müssen.
b. Ermächtigung für Benutzerdaten. Notar, Teilnehmer und Unterzeichner ermächtigen Docusign, die Benutzerdaten des Notars bzw. Unterzeichners, sofern anwendbar, zu verwenden und offenzulegen, und diese Ermächtigung beinhaltet eine nicht exklusive Lizenz für Docusign, die Benutzerdaten für die Zwecke der Bereitstellung von Docusign Notary zu verwenden und offenzulegen, wie z. B. (i) Benutzerdaten zu kopieren, zu vervielfältigen, zu speichern, zu verteilen, zu veröffentlichen, zu speichern, zu exportieren, anzupassen, zu bearbeiten und zu übersetzen, um das System zu betreiben und Docusign Notary bereitzustellen; (ii) die Bereitstellung von Benutzerdaten an Dienstanbieter als Teil von Docusign Notary im Allgemeinen, um eine Sitzung oder eine Transaktion durchzuführen, einschließlich der Verifizierung Ihrer Identität mit Hilfe des Dienstanbieters und/oder Ihrer Berechtigungsnachweise (z.B.: Führerschein); (iii) um anderen Parteien der Transaktion oder Teilnehmern der Sitzung Zugang zu solchen Informationen zu gewähren oder diese mit ihnen zu teilen; (iv) um es dem Notar und/oder Docusign soweit anwendbar zu ermöglichen, alle vom Notariatsrecht vorgeschriebenen Anforderungen an das Journal, die Sitzungsaufzeichnung oder die Aufbewahrung von Aufzeichnungen zu erfüllen, einschließlich der Erstellung und Pflege des Journals und der Aufzeichnungen und der Verwendung und Offenlegung des Journals und der Aufzeichnungen, wie vom Notariatsrecht erlaubt; (v) um einer Anfrage der Strafverfolgungsbehörden oder einer Aufsichtsbehörde nachzukommen, sofern eine solche Anfrage rechtmäßig und gemäß einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung, einer Vorladung oder anderweitig gesetzlich zulässig ist; (vi) soweit dies für die Erfüllung der Verpflichtungen von Docusign und die Ausübung der Rechte von Docusign im Rahmen dieses Anhangs vernünftigerweise erforderlich ist; (vii) um Anfragen von Secretary of State, Department of State oder einer anderen staatlichen Behörde, die Notare reguliert, nachzukommen; und (viii) um solche Informationen dem Kunden, der Sie zur Teilnahme an der Sitzung eingeladen hat, und anderen Dritten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung, Umsetzung, Wartung oder sonstigen Verwaltung der Transaktion offenzulegen.
c. Beschränkungen für Benutzerdaten.
i. Notar. Als Notar erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie ohne die schriftliche Zustimmung des Unterzeichners oder Teilnehmers, auf den sich die Benutzerdaten beziehen, die Benutzerdaten nicht verkaufen, zum Verkauf anbieten, verwenden oder an eine andere Person übertragen dürfen, es sei denn: (a) dies ist erforderlich, um den notariellen Akt auszuführen und die Anforderungen des Notargesetzes zu erfüllen; (b) dies erforderlich ist, um die Transaktion, für die die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu bewirken, zu verwalten, durchzusetzen, zu bedienen oder zu bearbeiten; oder (c) als Reaktion auf einen Gerichtsbeschluss, eine Vorladung oder ein anderes rechtliches Verfahren, das die Offenlegung erfordert.
ii. Docusign. In Bezug auf RON-Notariatsakte, die nach dem Notariatsrecht von Colorado durchgeführt werden, darf Docusign keine Benutzerdaten, die einen Unterzeichner, einen Teilnehmer, einen Notar oder eine in einem für RON vorgelegten eDocuments genannte Person identifizieren, verwenden, verkaufen oder einer anderen Person zum Verkauf anbieten oder an eine andere Person zur Verwendung oder zum Verkauf übertragen, außer:
1. wenn dies zur Erleichterung der Durchführung eines RON-Notariatsakts erforderlich ist;
2. um ein eDocuments, das von der Person oder der Transaktion oder im Namen derselben, zu der das eDocuments gehört, zur Verfügung gestellt wurde, zu erstellen, zu verwalten, durchzusetzen, zuzustellen oder zu bearbeiten;
3. in Übereinstimmung mit anderen anwendbaren Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetzen oder zur Befolgung einer rechtmäßigen Vorladung oder eines Gerichtsbeschlusses; oder
4. in Verbindung mit einem geplanten oder tatsächlichen Verkauf, einer Fusion, einer Übertragung oder einem Austausch der Gesamtheit oder eines Teils eines Geschäftsbereichs oder einer Betriebseinheit von Docusign, wenn die Benutzerdaten nur Unterzeichner, Teilnehmer, Notare oder andere Personen betreffen, die an RON-Transaktionen von Kunden des Geschäftsbereichs oder der Betriebseinheit beteiligt sind, und der Erwerber zustimmt, die in diesem Abschnitt dargelegten Einschränkungen einzuhalten.
Weitere Informationen darüber, wie Docusign personenbezogene Daten verarbeitet, finden Sie in den Datenschutzerklärung von Docusign (https://www.docusign.com/company/privacy-policy).
iii. Geltungsbereich. Die begrenzten Ausnahmen in den obigen Abschnitten 8(c)(i) und (ii) umfassen oder genehmigen nicht die Verwendung von Nutzerdaten zum Zwecke der Generierung zusätzlicher Geschäfts- oder Marketingmöglichkeiten durch oder für den Notar, den Arbeitgeber des Notars oder ein Unternehmen, für das der Notar möglicherweise vertraglich vereinbarte Dienstleistungen erbringt, oder Docusign oder eines seiner verbundenen Unternehmen. Eine solche Verwendung von Benutzerdaten ist verboten und kann nicht durch Zustimmung aufgehoben werden.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Zusätzlich zu den Haftungsausschlüssen in den Bedingungen und ohne diese einzuschränken, gibt Docusign keine Zusicherung oder Gewähr und schließt ausdrücklich aus, dass (i) ein Notar der Durchführung von RON für eine bestimmte Transaktion zustimmt oder, falls vereinbart, eine RON-Sitzung erfolgreich abschließt; (ii) ein Unterzeichner die Transaktion elektronisch abwickelt; (iii) ein Dritter eDocuments akzeptiert, die über den Docusign Notary notariell beglaubigt oder elektronisch unterzeichnet wurden; und (iv) ein Gericht, eine Aufsichtsbehörde oder eine andere zuständige Behörde eDocuments, die über den Docusign Notary notariell beglaubigt oder elektronisch unterzeichnet wurden, als gültig oder vollstreckbar anerkennt. Docusign stellt keine Zusicherung oder Gewähr, dass Docusign Notary die Anforderungen des Notariatsrechts in Bezug auf einen bestimmten Staat, eine bestimmte Gerichtsbarkeit oder ein bestimmtes Gebiet erfüllt. Sofern in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist, erklärt sich der Notar damit einverstanden, Docusign von allen Ansprüchen freizustellen, die gegen sie geltend gemacht werden oder die ihr auferlegt werden, weil sie das Notariatsrecht nicht einhält.
10. ANWENDBARES RECHT
Sie erkennen ausdrücklich an und erklären sich damit einverstanden, dass Notare RONs unter Verwendung von Docusign Notary gemäß dem anwendbaren Notariatsrecht der Rechtsordnung ihrer Zulassung und ausschließlich unter der Autorität dieser Notariatsrechte durchführen, unabhängig vom geografischen Standort des Kunden, eines Unterzeichners oder Teilnehmers.
Jeder Notar, Unterzeichner und Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Fragen, Konflikte, Anforderungen oder Auslegungen im Zusammenhang mit RON dem Notariatsrecht der Gerichtsbarkeit unterliegen, in der der Notar zugelassen ist, und zwar unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Kollisionsnormen oder -regeln.
Während Sie auf Docusign Notary zugreifen oder es nutzen, können Sie von uns Informationen über die Docusign Services erhalten, z. B. Informationen über elektronische Signaturen, RONs und andere Themenbereiche. Docusign stellt Ihnen diese Informationen nur zu allgemeinen Informationszwecken zur Verfügung. Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie vor der Nutzung von Docusign Notary oder vor der Ausführung einer Transaktion auf Docusign Notary eine Rechtsberatung benötigen, sind Sie allein dafür verantwortlich, eine solche Beratung von einem in Ihrem Land zugelassenen Rechtsanwalt einzuholen.
11. WIRKUNG DER KÜNDIGUNG. Alle von Ihnen hierin gemachten Zusicherungen und Gewährleistungen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien, die in den Abschnitten 4(a)(x), 4(a)(xii), 5(c), 5(d) und 6 bis 9 dieses Anhangs dargelegt sind, gelten auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags.
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ANHANG C: SERVICEANHANG FÜR DOCUSIGN NOTARY CONNECT
Fassung vom: 23. Januar 2024
Sofern in dieser Serviceanhang für Docusign Notary Connect (der "Anhang") nicht anders definiert, haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugewiesene Bedeutung.
1. ALLGEMEINE
Ihre Nutzung von Docusign Notary Connect unterliegt den folgenden Bedingungen:
(a) Dem Anhang für Docusign Notary Services und dem Anhang für Docusign Notary Connect Services wie unten dargestellt. Im Falle eines Konflikts mit dem Anhang für Docusign Notary Services hat dieser Anhang Vorrang.
2. DEFINITIONEN
"Docusign Notary Connect" bezeichnet einen Dienst, der es Kunden ermöglicht, von OneNotary, Inc. bereitgestellte Notare ("Notarpartner") zu nutzen, um Docusign Notary Connect zur Durchführung von Remote-Online-Beglaubigungen von eDocuments("RONs") zu verwenden und es dem Notarpartner zu ermöglichen, ein Journal und eine Aufzeichnung jeder über Docusign Notary Connect durchgeführten RON-Sitzung zu erstellen und zu pflegen.
"Sitzungsaufzeichnung" bezeichnet die audiovisuelle Aufzeichnung, die über Docusign Notary Connect erfasst wird. Dies kann sowohl Audio- und Videoaufzeichnungen als auch Bildschirmaufnahmen umfassen, um Aktionen zu belegen, die während der Beurkundungssitzung über das Produkt stattgefunden haben.
"Notarpartner" bedeutet OneNotary, Inc., ein Unterverarbeiter und Drittpartner, der Aspekte des Services Docusign Notary Connect bereitstellt.
3. PFLICHTEN DES NOTARS
Wenn Sie ein Notar sind, der notarielle Dienstleistungen durch die Nutzung von Docusign Notary Connect anbietet, erklären Sie sich ausdrücklich mit den folgenden Punkten einverstanden:
i. Sie halten sich an die Pflichten des Notars (Abschnitt 4) des Anhangs für Docusign Notary Dienste, mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen:
ii. Zu Beginn jeder Sitzung ist Ihre Zulassung zur Durchführung von RONs in dem Staat, der Gerichtsbarkeit oder dem Gebiet, in dem Sie die Zulassung erhalten haben, gültig und aktuell, und Sie haben Notary Partner eine Kopie Ihrer Zulassungsurkunde zur Verfügung gestellt;
iii. Sie haben sich ordnungsgemäß, falls erforderlich bei dem Staat oder der Aufsichtsbehörde registriert, der/die Ihre Zulassung zur Durchführung von RON-Sitzungen durch den Notarpartner erteilt;
iv. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre audiovisuellen Aufnahmen und Ihr Konterfei dem Kunden von Docusign über Docusign Notary Connect zugänglich gemacht werden.
v. Sie werden alle Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses oder Ihrer Vertragsbeziehung mit Notary Partner einhalten; und
vi. Docusign ist weder beteiligt noch rechtlich verantwortlich für die privaten Bedingungen zwischen Ihnen, dem Notar, und dem Notarpartner. Docusign schließt ausdrücklich aus, dass zwischen Ihnen als Notar und Docusign ein Arbeitsverhältnis besteht.
4. ZUGANG UND SPEICHERUNG VON PROTOKOLLEN UND AUFZEICHNUNGEN
Bestimmung für die Aufbewahrung von notariellen Aufzeichnungen. Als Notar, der von Notary Partner für Notary Connect zur Verfügung gestellt wird, regeln die Bedingungen Ihrer Beziehung zu Notary Partner Ihre Pflichten, den Zugang und die Aufbewahrung Ihres notariellen Journals und Ihrer Aufzeichnungen.
5. WIRKUNG DER KÜNDIGUNG
Alle von Ihnen hierin gemachten Zusicherungen und Gewährleistungen sowie die in den Abschnitten 3 und 4 dieses Vertrags niedergelegten Rechte und Pflichten der Parteien bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieses Anhangs bestehen.
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ANHANG D: SERVICEANHANG FÜR DOCUSIGN DATA VERIFICATION
Fassung vom: 30. März 2024
Sofern in diesem Serviceanhang für Docusign Data Verification (der "Anhang") nicht anders definiert, haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugewiesene Bedeutung.
Dieser Anhang gilt für Kunden und Unterzeichner, die Data Verification erwerben und/oder nutzen ("Data Verification Nutzer"). Kunden und Nutzer von Data Verification Nutzer verstehen und erklären sich damit einverstanden, ihre Daten an die entsprechenden Drittdienste von Docusign zu senden, um ihre Daten zu überprüfen, und diese Drittdienste sind allein für die Richtigkeit der von ihnen überprüften Daten verantwortlich.
Darüber hinaus verpflichten sich Kunden und Nutzer von Data Verification Nutzern, bei der Nutzung von Data Verification alle geltenden Datennutzungsbeschränkungen und sonstigen Bedingungen von Drittanbietern einzuhalten. Sie finden diese zusätzlichen Bedingungen zusammen mit der entsprechenden Erweiterungs-App im Docusign App Center (https://appcenter.docusign.com).
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ANHANG E: ANHANG DER BEDINGUNGEN FÜR EARLY-ACCESS ODER BETAPROGRAMME
Fassung vom: 2. Mai 2022
Sofern in diesem Anhang der Bedingungen für Early-Access- oder Betaprogramme (der "Anhang") nicht anders definiert, haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Bedingungen gegeben wird.
1. EARLY-ACCESS-Programme
Docusign kann bestimmte Early-Access-Services oder Beta-Services (wie unten definiert) durch schriftliche Benachrichtigung (z. B. per E-Mail oder im Produkt) oder durch andere Mitteilungen an Sie anbieten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, diese anzubieten. Die für Early-Access-Programme in diesem Anhang festgelegten Bedingungen (die "EAP-Bedingungen") gelten ab dem Datum des ersten Zugriffs auf einen Early-Access-Service (das "EAP-Wirksamkeitsdatum"), und durch den Zugriff auf diese Early-Access-Service geben Sie an, dass Sie die in diesem Anhang enthaltenen EAP-Bedingungen gelesen und verstanden haben und ihnen ausdrücklich zustimmen, und Sie sichern zu und gewährleisten, dass Sie befugt sind, Ihr Unternehmen an die EAP-Bedingungen zu binden. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen den Bedingungen und diesen EAP-Bedingungen haben diese EAP-Bedingungen in Bezug auf den Early-Access-Service Vorrang. Die EAP-Bedingungen gelten nur für den Early-Access-Service und nicht für einen allgemein verfügbaren Docusign-Service.
2. DEFINITIONEN
"Early-Access-Service" bedeutet: (a) Zugang zu bestimmten Docusign-Services und damit verbundenen Funktionen, Technologien oder Produkten, die sich in der Entwicklung (einschließlich der sehr frühen oder experimentellen Entwicklungsphasen), in der Beta-Phase, in der offenen Beta-Phase (die sich an bestimmte Kunden oder Partner richtet) oder in der Vorabversion befinden; (b) die Teilnahme an einem spezifischen Early-Access-Programm, das den Zugang zu bestimmten Funktionen, Technologien, Produkten oder Dienstleistungen beinhaltet, die noch nicht allgemein für Docusign-Kunden oder nur für eine begrenzte Anzahl von Docusign-Kunden verfügbar sind; und (c) den Zugang zu Software, Bibliotheken, Spezifikationen oder anderen technischen Unterlagen im Zusammenhang mit einem Early-Access-Service, die Ihnen von Docusign gemäß diesen EAP-Bedingungen bereitgestellt werden.
"Early-Access-Periode" bezeichnet den Zeitraum, der auf der Registrierungsseite oder in der Programmmitteilung für einen solchen Early-Access-Service angegeben ist, oder den Zeitraum, der Ihnen von Docusign mitgeteilt wird (entweder als Teil der Mitteilung über das Angebot des Early-Access-Service oder auf andere Weise).
3. EARLY-ACCESS-SERVICE
a. Recht zur Nutzung. Vorbehaltlich der hierin festgelegten Bedingungen gewährt Ihnen Docusign eine eingeschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung des Early-Access-Service während des Early-Access-Zeitraums für die von Docusign beschriebenen Zwecke. Docusign ist berechtigt, die erlaubte Nutzung des Early-Access-Service jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder Ihren Zugang zum Early-Access-Service auszusetzen, wenn Sie davon in Kenntnis gesetzt werden.
b. Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen. Sie werden weder Dritten gestatten noch selbst: (a) Teile des Early-Access-Service zu vermieten, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten, zu kopieren, zu modifizieren, davon abgeleitete Werke zu erstellen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig in eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu bringen, es sei denn, dies wird durch zwingendes anwendbares Recht gestattet; (b) Informationen oder Daten, die in dem Early-Access-Service enthalten sind oder damit in Zusammenhang stehen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Docusign Dritten in irgendeiner Form und aus irgendeinem Grund zur Verfügung zu stellen, zu veräußern oder offenzulegen; (c) den Early-Access-Service für Ihre Produktentwicklungsbemühungen zu nutzen oder den Early-Access-Service anderweitig für kommerzielle Zwecke zu nutzen; (d) den Early-Access-Service in einer Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzt, vorgibt, Docusign anderen Verpflichtungen zu unterwerfen, oder gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstößt; oder (e) den Early-Access-Service in einer Weise zu nutzen oder zuzulassen, die geeignet ist, den Early-Access-Service oder seine zugehörigen Systeme und Netzwerke zu beschädigen, zu deaktivieren, zu überlasten oder zu beeinträchtigen.
c. Kundendaten. Sie gewähren Docusign ein nicht ausschließliches, übertragbares, weltweites, gebührenfreies Recht und eine Lizenz mit dem Recht zur Vergabe von Unterlizenzen, um (i) Ihre Kundendaten zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen, zu verteilen, öffentlich anzuzeigen und öffentlich vorzuführen und (ii) Ihre Kundendaten an Drittdienstleister und Geschäftspartner von Docusign weiterzugeben, jeweils im Falle von (i) und (ii) in Verbindung mit den Geschäftszwecken von Docusign, einschließlich der Bereitstellung, dem Betrieb, der Wartung und der Verbesserung des Early-Access-Service und der anderen Produkte und Dienstleistungen von Docusign. Zur Klarstellung: Docusign hat das ausdrückliche Recht, Kundendaten unter Verwendung von Techniken der künstlichen Intelligenz (KI) und des maschinellen Lernens (ML) zu analysieren (und dies auch von seinen Drittdienstleistern oder Geschäftspartnern durchführen zu lassen), um die aktuellen und zukünftigen Produkte und Dienstleistungen von Docusign (einschließlich des Early-Access-Service) bereitzustellen, zu betreiben, zu warten und zu verbessern. Alle Ergebnisse solcher Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) und/oder des maschinellen Lernens (ML), einschließlich der daraus resultierenden Modelle, werden als Analysedaten betrachtet, die Eigentum von Docusign sind.
4. EIGENTUMSRECHTE UND FEEDBACK
a. Eigentumsrecht. Docusign, seine verbundenen Unternehmen oder seine Lizenzgeber sind Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Urheberrechten, Markenrechten, Patentrechten, Datenbankrechten und anderen Rechten an geistigem Eigentum oder anderen Rechten an dem Early-Access-Service, einschließlich aller Verbesserungen, Designbeiträge oder davon abgeleiteten Arbeiten und allen damit verbundenen und im Rahmen dieser Bestimmungen bereitgestellten Kenntnissen oder Verfahren. ALLE HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTE SIND DOCUSIGN VORBEHALTEN.
b. Feedback. Sie erklären sich bereit, fortlaufend Empfehlungen, Vorschläge, Ideen, Ableitungen, Verbesserungswünsche oder sonstiges Feedback zu den betrieblichen und funktionalen Möglichkeiten des Early-Access-Service ("EAP-Feedback") zu geben. Sie treten hiermit alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf jegliches EAP-Feedback an Docusign ab. Sie stimmen zu, dass es Docusign freisteht, das EAP-Feedback uneingeschränkt zu nutzen, zu kopieren, zu modifizieren, zu verkaufen, zu vertreiben, Unterlizenzen zu vergeben und davon abgeleitete Werke zu erstellen, ohne dass eine Zahlung oder eine Zurechnung an Sie erforderlich ist. Das EAP-Feedback wird nicht als Ihre vertraulichen Informationen betrachtet.
5. SERVICES VON DRITTEN. Bestimmte Merkmale und Funktionen der oder innerhalb der Early-Access-Service können es Ihnen ermöglichen, sich mit bestimmten Diensten, Produkten, Technologien und Inhalten Dritter (insbesondere Open-Source-Software) ("Drittanbieter-Services") zu verbinden oder mit ihnen zu interagieren, auf sie zuzugreifen, sie zu nutzen und/oder Kundendaten an sie weiterzugeben. Solche Drittanbieter-Services werden gemäß den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter-Lizenz oder separaten Vereinbarung ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber der Drittanbieter-Services und Ihnen bereitgestellt, und Sie erklären sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Drittanbieter-Lizenz oder separaten Vereinbarung gebunden zu sein und diese einzuhalten. Docusign stellt keinen Aspekt dieser Drittanbieter-Services zur Verfügung, und Docusign übernimmt keine Verantwortung für Drittanbieter-Services und schließt ausdrücklich jegliche Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf diese Services aus, auch in Bezug auf Kompatibilitätsprobleme, Fehler oder Bugs darin. Spezifische Lizenzbedingungen, Hinweise, Zuordnungen und andere Informationen über Open-Source-Software oder Software von Drittanbietern, die im Early-Access-Service enthalten ist, können verfügbar sein in: (a) der Lizenzierungsdatei, die mit dem Early-Access-Service verteilt wird; (b) den Header-Dateien; oder (c) den Versionshinweisen. Die Drittanbieter-Services werden ausschließlich im Ist-Zustand zur Verfügung gestellt, und Docusign gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistung in Bezug auf die Drittanbieter-Services und jegliche Änderungen, Verbesserungen, Erweiterungen, Ergänzungen oder Ableitungen, die von Docusign vorgenommen oder bereitgestellt werden. Sie sind allein dafür verantwortlich, alle zugehörigen Lizenzen und Zustimmungen einzuholen, die für die Nutzung der Drittanbieter-Services in Verbindung mit dem Early-Access-Service erforderlich sind.
6. IHRE VERANTWORTLICHKEITEN; AUSSCHLUSS BESTIMMTER VERPFLICHTUNGEN
a. Ihre Verantwortlichkeiten. Sie sind allein verantwortlich für: (a) Ihre Aktivitäten und die Ihrer Nutzer im Zusammenhang mit dem Early-Access-Service; (b) die Sicherstellung, dass Sie und Ihre Nutzer diese EAP-Bedingungen einhalten; und (c) alle Daten und Inhalte, die Sie im Rahmen des Early-Access-Service nutzen. Sie sichern Docusign zu und gewährleisten, dass alle Kundendaten keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Ein Early-Access-Service kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden, ausgesetzt werden, nicht verfügbar sein oder durch geplante Wartungsarbeiten negativ beeinflusst werden. Sie erkennen an, dass Sie möglicherweise Ihre Version des Early-Access-Service aktualisieren müssen, um den Early-Access-Service weiterhin nutzen zu können.
b. Ausschluss bestimmter Verpflichtungen. Docusign ist im Rahmen dieser EAP-Bedingungen oder anderweitig nicht verpflichtet,: (a) Fehler, Defekte oder Irrtümer im Early-Access-Service zu korrigieren oder anderweitig Support, Wartungsdienste, Service-Levels oder Betriebszeitgarantien für den Early-Access-Service bereitzustellen; (b) Daten oder Inhalte nach dem Zeitraum des Early Access zu speichern, aufzubewahren, zu exportieren, zurückzugeben oder zu vernichten; und (c) eine allgemein verfügbare Version des Early-Access-Service ("GA-Service") zu erstellen, zu vertreiben oder anderweitig anzubieten. Docusign ist nicht verpflichtet, Ihnen einen GA-Service anzubieten oder, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ermäßigte Preise oder besondere Bedingungen in Bezug auf einen solchen GA-Service anzubieten. Ein GA-Service kann sich in seiner Leistung erheblich von einem Early-Access-Service unterscheiden. Dementsprechend erkennen Sie an, dass alle von Ihnen durchgeführten Forschungs- oder Entwicklungsarbeiten oder erstellten Geschäftspläne in Bezug auf oder im Vertrauen auf den Early-Access-Service ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko durchgeführt werden.
7. VERMARKTUNG. Während und nach Ablauf oder Kündigung des Early-Access-Services werden Sie Material, Statistiken, Zitate oder Informationen im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung des Early-Access-Services zur Verfügung stellen, damit Docusign diese für bestimmte Marketingaktivitäten nutzen kann. Sie erklären sich damit einverstanden, dass diese Informationen nicht als Ihre vertraulichen Informationen betrachtet werden. Sie werden ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Docusign keine Informationen über den Early-Access-Service oder Ihre Nutzung desselben an Dritte weitergeben, damit werben oder diese öffentlich bekannt geben.
8. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
a. Laufzeit des Early-Access-Service. Diese EAP-Bedingungen beginnen am EAP-Wirksamkeitsdatum und gelten für den Early-Access-Zeitraum, sofern sie nicht wie in diesem Abschnitt vorgesehen vorzeitig beendet werden, oder bis zur ersten kommerziellen Freigabe eines entsprechenden GA-Service durch Docusign. Ihr Zugang zu einem Early-Access-Service und dessen Nutzung ist streng auf den Early-Access-Zeitraum beschränkt. Für den weiteren Zugang zum GA-Service und dessen Nutzung müssen Sie (a) ein Abonnement erwerben, das separaten Bedingungen unterliegt; und (b) ein Bestellformular ausfüllen, in dem der Kauf des entsprechenden GA-Service angegeben ist.
b. Kündigung. Jede Partei kann diese EAP-Bedingungen mit oder ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zehn (10) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Ihre Lizenz zur Nutzung des Early-Access-Service erlischt automatisch, wenn Sie gegen die in diesen EAP-Bedingungen genannten Lizenzbedingungen oder Einschränkungen verstoßen. Bei Kündigung oder Ablauf des Early-Access-Service sind Sie verpflichtet, die Nutzung des Early-Access-Service unverzüglich einzustellen und alle Kopien des Early-Access-Service, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, zu deinstallieren oder zu vernichten. Ungeachtet des vorstehenden Satzes sind Sie verpflichtet, den Early-Access-Service innerhalb von drei (3) Werktagen nach Kündigung oder Ablauf dieser EAP-Bedingungen an Docusign zurückzusenden, wenn der Early-Access-Service in materieller Form bereitgestellt wurde. Darüber hinaus werden Sie auf Anfrage von Docusign schriftlich bestätigen, dass Sie nicht mehr im Besitz des Early-Access-Service oder von Kopien des Early-Access-Service sind. Um Zweifel auszuschließen, wird durch die Kündigung dieser EAP-Bedingungen keine andere Vereinbarung zwischen den Parteien beendet. Die Rechte und Pflichten der Parteien, die in den Abschnitten 2, 4 und 8 bis 11 dieser EAP-Bedingungen dargelegt sind, bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieser EAP-Bedingungen aus beliebigen Gründen bestehen.
c. Auswirkung der Kündigung. Die Kündigung oder das Auslaufen dieser EAP-Bedingungen führt nicht zur Kündigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
9. ANSPRÜCHE VON DRITTEN. Sie stellen Docusign und seine verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Mitarbeiter, Direktoren, Agenten und Vertreter ("freigestellte Parteien") von jeglichen tatsächlichen oder angedrohten Ansprüchen Dritter oder Klagen oder behördlichen Maßnahmen oder Verfahren ("Ansruch") frei und verteidigen die freigestellten Parteien gegen diese, soweit diese aus folgenden Gründen entstehen oder damit zusammenhängen: (a) einer angeblichen Verletzung von Rechten am geistigen Eigentum Dritter durch Ihre Daten (einschließlich Kundendaten), Inhalte oder Dienstleistungen Dritter, die Sie im Rahmen Ihrer Nutzung des Early-Access-Service erhalten und verwenden; oder (b) einer Verletzung Ihrer Verpflichtungen gemäß Abschnitt 6(a) oder diesem Abschnitt durch Sie. Docusign wird Sie unverzüglich schriftlich über einen Anspruch informieren und Sie in angemessener Weise bei dessen Abwehr unterstützen. Sie haben die alleinige Befugnis, einen Anspruch auf Ihre Kosten zu verteidigen oder beizulegen, vorausgesetzt, dass eine solche Beilegung den freigestellten Parteien keine weiteren Verpflichtungen auferlegt.
10. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS DER EARLY-ACCESS-SERVICE UND ALLE UPDATES FEHLER ENTHALTEN KÖNNEN UND NUR FÜR EINE BEGRENZTE TESTPHASE BEREITGESTELLT WERDEN. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEN BEDINGUNGEN BEFINDET SICH DER EARLY-ACCESS-SERVICE NOCH IN DER TESTPHASE UND WIRD AUF DER BASIS "WIE BEREITGESTELLT", "MIT ALLEN FEHLERN" UND "WIE VERFÜGBAR" OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DOCUSIGN LEHNT HIERMIT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR ODER IN VERBINDUNG MIT DEM EARLY-ACCESS-SERVICE AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMSRECHTS ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. DOCUSIGN GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DER EARLY-ACCESS-SERVICE OHNE UNTERBRECHUNG FUNKTIONIERT, FREI VON BÖSARTIGEM CODE IST ODER FEHLERFREI IST. WIR RATEN IHNEN, IHRE DATEN ZU SCHÜTZEN, VORSICHTIG ZU SEIN UND SICH IN KEINER WEISE AUF DIE KORREKTE FUNKTION ODER LEISTUNG DES EARLY-ACCESS-SERVICE UND/ODER DER BEGLEITMATERIALIEN ZU VERLASSEN. ALLE DATEN, DIE SIE IN DEN EARLY-ACCESS-SERVICE EINGEBEN, UND ALLE KONFIGURATIONEN, DIE VON IHNEN ODER FÜR SIE WÄHREND DES EARLY-ACCESS-ZEITRAUMS VORGENOMMEN WERDEN, GEHEN ENDGÜLTIG VERLOREN.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS DER EARLY-ACCESS-SERVICE FÜR BEGRENZTE TESTZWECKE KOSTENLOS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD. DEMENTSPRECHEND, UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEN BEDINGUNGEN, (I) ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON DOCUSIGN, DIE SICH AUS DIESEN EAP-BEDINGUNGEN ERGIBT ODER MIT IHNEN IN ZUSAMMENHANG STEHT, NICHT EINHUNDERT ($100) DOLLAR; (II) DOCUSIGNS LIEFERANTEN UND LIZENZGEBER HAFTEN HIERNACH WEDER FÜR SCHÄDEN NOCH ANDERWEITIG; UND (III) DOCUSIGN ODER SEINE LIEFERANTEN HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZ MIT ABSCHRECKENDER WIRKUNG (EXEMPLARY DAMAGES) (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER VERLUST VON DATEN ODER INFORMATIONEN), WIE AUCH IMMER DIESE VERURSACHT WURDEN UND AUFGRUND WELCHEM RECHTSGRUND AUCH IMMER, SELBST WENN DOCUSIGN ODER SEINE LIEFERANTEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND -AUSSCHLÜSSE SOWIE VERZICHTSERKLÄRUNGEN BILDEN EINE WESENTLICHE GRUNDLAGE DER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN, UND DOCUSIGN WÜRDE DIESE VEREINBARUNG OHNE DIESE BESCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE UND VERZICHTE NICHT EINGEHEN.
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ANHANG F: ANHANG DER BEDINGUNGEN FÜR DOCUSIGN APP CENTER
Fassung vom: 30. März 2024
Sofern in diesem Anhang der Bedigungen für das Docusign App Center (der "Anhang") nicht anders definiert, haben die in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die ihnen in den Allgemeinen Bedingungen zugewiesene Bedeutung.
Kunden können ihren Docusign-Service mit einer App verbinden, die von einem Dritten entwickelt und im Docusign App Center zur Verfügung gestellt wurde (eine "Erweiterungs-App"). Die zusätzlichen Bedingungen, die für diese Erweiterungs-Apps gelten, finden Sie im Docusign App Center (https://apps.docusign.com/app-center).
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ANHANG G: DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG FÜR DEN DIGITALEN SIGNATURDIENST
Versionsdatum: 6. November 2025
Sofern in dieser Vereinbarung für den digitalen Signaturdienst von Docusign eSignature (die „Dienstleistungsvereinbarung“) nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Begriffe die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung.
In dieser Dienstleistungsvereinbarung sind die Bestimmungen aufgeführt, die für die Bereitstellung der digitalen Signatur („Dienste für digitale Signaturen“) erforderlich sind, die in den Abschnitten 2 bis 6 unten aufgeführt sind. Die Dienste für digitale Signaturen werden dem Kunden über Docusign eSignature zur Verfügung gestellt und in dieser Dienstleistungsvereinbarung gemeinsam als „Dienste“ oder separat als „Dienst“ bezeichnet.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
„Fortgeschrittene elektronische Signatur“ (oder „FES“) bezeichnet eine fortgeschrittene elektronische Signatur im Sinne von Artikel 3 Absatz 11 und Artikel 26 der eIDAS-Verordnung.
„Zertifikat“ bezeichnet ein Zertifikat für eine elektronische Signatur, das zur Bestätigung der Verbindung zwischen der Identität des Unterzeichners und den Daten zur Erstellung der elektronischer Signatur (gemäß Definition in eIDAS Artikel 3 Punkt 13) generiert wurde.
„Zertifizierungsstelle“ (oder „CA“) bezeichnet den technischen Dienst zur Erstellung und Verwaltung von Zertifikaten des Vertrauensdiensteanbieters, der Zertifikate gemäß den in den geltenden Richtlinien festgelegten Regeln und Praktiken generiert und verwaltet. Der technische Dienst zur Erstellung und Verwaltung von Zertifikaten von DSF, der als Zertifizierungsstelle für die betreffenden Dienste fungiert, ist unten aufgeführt und entspricht den Angaben auf der Docusign-Website, auf die in der Definition von „Zertifikatsrichtlinie“ verwiesen wird:
QES: „Docusign Premium Cloud Signing CA - G2“
FES: „Docusign Cloud Signing CA - G2“
„Abschlusszertifikat“ bezeichnet den Nachweis einer Transaktion, die mithilfe des Dienstes erstellt wurde.
„Zertifikatsrichtlinie“ (oder „CP“) bezeichnet eine Reihe von Sicherheitsregeln für den TSP, in denen die Merkmale von Zertifikaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Verwaltung ihrer Lebenszyklen festgelegt sind. Sie werden anhand eindeutiger OID-Identifikationsnummern identifiziert und vom TSP veröffentlicht. Die Zertifikatsrichtlinie(n) von Docusign und alle nachfolgenden Aktualisierungen sind unter folgender Adresse verfügbar: https://www.docusign.com/de-de/societe/certification-policies. Je nach Dienst gelten die folgenden OID-Kennungen:
QES: 1.3.6.1.4.1.22234.2.14.3.45
FES : 1.3.6.1.4.1.22234.2.14.3.41
„Zertifikatssperrliste“ (oder „CRL“) bezeichnet die Liste ungültiger Zertifikate, die widerrufen wurden. CRLs werden alle 24 Stunden ausgestellt, sind 6 Tage gültig und werden von der Zertifizierungsstelle, die die in der Liste aufgeführten Zertifikate ausgestellt hat, digital signiert.
„Kundenverifizierung" bezeichnet eine vom Kunden festgelegte Konfiguration für die Unterzeichneridentifikation, die a) von den vom IDV-Dienst oder vom Identitätsanbieter festgelegten Einstellungen abweicht, oder b) die Identität eines Unterzeichners validiert, wenn der IDV-Dienst oder der Identitätsanbieter eine Unterzeichneridentifikation abgelehnt hat.
„Beauftragte Registrierungsstelle“ (oder „DRA“) ist jede Stelle, die von der Registrierungsstelle ausdrücklich dazu bestimmt wurde, alle oder einen Teil der Aufgaben der Registrierungsstelle in Übereinstimmung mit der geltenden Registrierungsstelle zu erfüllen.
„Digitale Signatur“ bezeichnet digitale Signaturen, bei denen es sich nicht um eine FES oder QES gemäß Definition in diesem Dokument handelt.
„Docusign France“ (oder „DSF“) bezeichnet Docusign France SAS, einen Vertrauensdiensteanbieter (TSP), der einen oder mehrere Vertrauensdienste entweder als nicht qualifizierter oder als qualifizierter TSP erbringt und die geltenden Anforderungen erfüllt, einschließlich der vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) und der ANSSI veröffentlichten Anforderungen.
„Docusign ID Verification“ (oder der „IDV-Dienst“) bezeichnet den Docusign-Dienst, der Identitätsüberprüfungsdienste für Parteien bereitstellt, die eDocuments unterzeichnen. Der IDV-Dienst ermöglicht es einem Kunden insbesondere, die Identität des Unterzeichners zu überprüfen, bevor dieser ein eDocument unterzeichnet.
„eIDAS“ bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.
„Ausweisdokument“ (oder „ID“) bezeichnet einen Reisepass, einen Personalausweis, eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Führerschein für die Zwecke des jeweiligen Dienstes.
„ID Evidence“ bezeichnet einen optionalen Docusign-Dienst, der es dem Kunden ermöglicht, in Docusign eSignature erfasste Unterzeichnerinformationen, die über den IDV-Dienst auf Grundlage der vom Kunden getroffenen Auswahl gesammelt wurden, zu speichern. Hinsichtlich Löschung und Zugriff werden solche Informationen wie eDocuments gespeichert und verwaltet. Kunden können solche Informationen aus Docusign eSignature im von Docusign versiegelten PDF-Format exportieren.
„Identitätsanbieter“ (oder „IDP“) bezeichnet den Drittanbieterdienst, der berechtigt ist, die vom Absender oder Unterzeichner in Docusign eSignature angegebene Identität des Unterzeichners zu bestätigen, indem er seinen Authentifizierungsprozess als Teil des IDV-Dienstes durchführt. Der Identitätsanbieter kann je nach Kundenwunsch und IDP-Eigenschaften auch einige Unterzeichnerinformationen erfassen, die in ID Evidence gespeichert werden.
„Nachweisdatei“ bezeichnet eine vom TSP generierte, mit Siegel und Zeitstempel versehene Datei, die Informationen über die vom jeweiligen Dienst generierte Signatur enthält. Jedem signierten elektronischen Dokument ist eine eigene Nachweisdatei zugeordnet, die die Gültigkeit der elektronischen Signatur belegt. Die Nachweisdatei steht nur dem Kunden zur Verfügung, der die unter Ziffer 1.1 genannten Dienste in Anspruch nimmt, und zwar nur im Falle einer berechtigten Anfrage im Zusammenhang mit der Prüfung oder Anfechtung des Signaturvorgangs.
„Qualifizierte elektronische Signatur“ (oder „QES“) bezeichnet eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne von Artikel 3 Absatz 12 der eIDAS-Verordnung.
„Registrierungsstelle“ (oder „RA“) bezeichnet die juristische Person, die in einem Vertragsverhältnis mit der Zertifizierungsstelle steht, um Unterzeichnerinformationen zu erheben, die zur Erstellung der Unterzeichneridentität verwendeten Unterzeichnerinformationen zu überprüfen, die Unterzeichneridentität und einige Unterzeichnerinformationen zur Ausstellung von Zertifikaten und Erstellung von Signaturen an die Zertifizierungsstelle zu übertragen und die Unterzeichnerinformationen als Nachweis der Unterzeichneridentität zu speichern. Die Registrierungsstelle erfüllt ihre Verpflichtungen in Übereinstimmung mit ihrer Registrierungsrichtlinie.
„Registrierungsrichtlinie“ (oder „RP“) bezeichnet die von der Registrierungsstelle festgelegten und angewandten Verfahren und Regeln zur Erfüllung ihrer in dieser Dienstleistungsvereinbarung festgelegten Verpflichtungen.
„Sicherheitsvorfall“ bezeichnet jedes Ereignis, das aus sicherheitstechnischer Sicht die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit von gespeicherten, übertragenen oder verarbeiteten Daten oder von Diensten, die über Netzwerk- und Informationssysteme angeboten oder zugänglich sind, beeinträchtigt und (i) den Dienst und/oder (ii) die Daten des Unterzeichners betrifft, was zu einem Verlust von Integrität, Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und/oder Nachweis im Dienst führen kann, einschließlich der Identifizierung des Unterzeichners durch die Registrierungsstelle, Widerrufsanfragen von Unterzeichnern oder Kunden, der Speicherung personenbezogener Daten in Docusign eSignature sowie dem Signieren durch Docusign eSignature und den Unterzeichner.
„Unterzeichner“ bezeichnet die Person, die das vom Kunden gesendete eDocument unterzeichnet.
„Unterzeichneridentität“ ist der Name, der offiziell auf dem Ausweisdokument des Unterzeichners vermerkt ist. Es darf sich nicht um einen Alias oder ein Pseudonym handeln. Sie setzt sich aus mindestens einem Vornamen und einem Nachnamen zusammen, wie auf der ID des Unterzeichners angegeben.
„Unterzeichnerinformationen“ bezeichnet alle personenbezogenen Daten des Unterzeichners, die vom Kunden entweder über den Dienst oder den IDV-Dienst (oder beide Dienste zusammen) gesammelt werden, um die Identität des Unterzeichners zu bestätigen und den Unterzeichner zu kontaktieren. Zu diesen Daten können ein amtlicher Ausweis (z. B. ein Reisepass), ein dem Unterzeichner von einer Bank oder einer nationalen Behörde ausgestellter Ausweis (z. B. ein elektronischer Ausweis) und/oder Name, E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer gehören.
„Aufsichtsbehörde“ bezeichnet die französische Agence Nationale de la Sécurité des Systèmes d'Information (ANSSI), die Aufsichtsbehörde von DSF.
„Transaktion“ bezeichnet die Durchführung einer elektronischen Signatur auf einem eDocument, das vom Kunden oder seinen autorisierten Benutzern in Docusign eSignature hochgeladen wurde.
„TSP“ steht für Trust Service Provider (Vertrauensdiensteanbieter).
„Externer TSP" bezeichnet einen anderen Vertrauensdiensteanbieter als DSF.
QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR (QES)
Es gibt eine Möglichkeit, bei der Unterzeichner qualifizierte Zertifikate nutzen können, um mithilfe der Docusign-Dienste eine qualifizierte elektronische Signatur anzuwenden:
1.1 Docusign France als qualifizierter TSP, der als CA und RA fungiert und das Zertifikat bereitstellt, mit Docusign IDV
Docusign ermöglicht das Signieren über Docusign France, eine Zertifizierungsstelle, die dem Unterzeichner nach einer Identitätsprüfung durch die Registrierungsstelle (RA) ein qualifiziertes Zertifikat ausstellt, damit der Unterzeichner eine qualifizierte elektronische Signatur anwenden kann.
Bei dem von DSF verwendeten IDP handelt es sich um einen IDP, der von ANSSI, einem in das Angebot integrierten Partner, zertifiziert ist.
Der Kunde bestätigt und erklärt sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:
Docusign ist berechtigt, als Vertreter für und im Namen von Docusign France zum Zwecke des Vertragsabschlusses mit dem Kunden aufzutreten.
Docusign France kann ein Zertifikat nur nach erfolgter Ausweisüberprüfung durch einen Identitätsanbieter ausstellen.
Docusign France ist die Stelle, die die tatsächliche Zustellung qualifizierter elektronischer Signaturen und Zertifikate übernimmt.
In ihrer Funktion als Zertifizierungsstelle wird Docusign France eine Nachweisdatei erstellen, die zu regulatorischen Zwecken für 7 Jahre und 10 Tage aufbewahrt wird.
Kunde und Unterzeichner können weder die Löschung noch die Änderung der Nachweisdatei verlangen, da es sich um einen Prüfnachweis für den TSP handelt.
Nachweisdateien können mindestens die folgenden Daten enthalten:
Vorname, Nachname, Ausweisnummer, ausstellender Staat des Ausweises, Ausweistyp und Gültigkeitsdauer sowie Geburtsdatum des Unterzeichners, extrahiert aus dem vom Unterzeichner verwendeten Ausweis, E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer des Unterzeichners, wie sie vom oder von den Identitätsanbietern erfasst und übermittelt wurden, sowie IP-Adresse.
Docusign gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Gültigkeit oder Echtheit einer Unterzeichneridentifikation, die im Rahmen der Transaktion zwischen Unterzeichner und Kunde unter Verwendung des IDV-Dienstes verarbeitet wird, und lehnt jegliche Haftung für die Richtigkeit einer Unterzeichneridentifikation ab.
Der Kunde ist verpflichtet, die Abschlusszertifikate für Transaktionen, die dieses Angebot nutzen, mindestens 5 (fünf) Jahre lang sicher aufzubewahren und zu archivieren.
Die IDP-Schnittstelle stellt einen Dienst einer dritten Partei dar und unterliegt bestimmten technischen Einschränkungen und/oder Anforderungen, insbesondere die verwendeten Sprachen, Mindestsystem- und Verbindungsanforderungen für die Nutzung der IDP-Dienste und die vom System der Registrierungsstelle unterstützte ID.
2. FORTGESCHRITTENE ELEKTRONISCHE SIGNATUR (FES)
Es gibt eine Möglichkeit, bei der Unterzeichner mithilfe der Docusign-Dienste eine fortgeschrittene elektronische Signatur anwenden können:
2.1 DSF als TSP, der als CA fungiert und das Zertifikat ausstellt, wobei der Docusign IDV-Dienst als RA fungiert
Bei diesem Dienst ist die Zertifizierungsstelle DSF, die dem Unterzeichner ein Zertifikat zur Aktivierung von FES ausstellt, nachdem eine Identitätsprüfung durch einen vom Kunden oder vom Unterzeichner mithilfe des Docusign IDV-Dienstes ausgewählten Identitätsanbieter durchgeführt wurde.
TSP unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um zu überprüfen, ob der IDP die geltenden Anforderungen im Rahmen des IDV-Dienstes erfüllt.
Der Kunde bestätigt und erklärt sich mit folgenden Bedingungen einverstanden:
Docusign unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um den Namen jedes Unterzeichners mit dem Ergebnis der von IDP im Rahmen des Dienstes durchgeführten Identifizierung des Unterzeichners abzugleichen.
Um die Dienstleistungen zu erbringen, muss der TSP Nachweise erstellen und diese zu regulatorischen Zwecken 5 Jahre lang aufbewahren. Der Kunde und der Unterzeichner dürfen nicht die Löschung oder Änderung des Nachweises verlangen, da es sich um einen Prüfnachweis für den TSP handelt.
Die IDP-Schnittstelle stellt einen Dienst einer dritten Partei dar und unterliegt bestimmten technischen Einschränkungen und/oder Anforderungen, insbesondere die verwendeten Sprachen, Mindestsystem- und Verbindungsanforderungen für die Nutzung der IDP-Dienste und die vom System der Registrierungsstelle unterstützte ID.
Docusign ID Verification ist mit dem optionalen ID Evidence Service verbunden, der zur sicheren Aufzeichnung (mit einem gleichwertigen Sicherheitsniveau wie eDocuments) einiger Unterzeichnerinformationen verwendet werden kann, die von der oder den IDPs gesammelt wurden. Der Kunde entscheidet, ob er ID Evidence verwenden möchte, und wählt die Art der Unterzeichnerinformationen aus, die er als Nachweis der Unterzeichneridentität aufzeichnen möchte.
Der Kunde muss vor der Nutzung dieses Dienstes den Dienst Docusign ID Verification erwerben. Der Kunde kann Docusign ID Verification mit dem oder den Ländern und dem Typ der IDP(s) konfigurieren, je nachdem, welchen IDV-Dienst er zur Identifizierung des Unterzeichners nutzen möchte oder nicht. Der Kunde kann die Kundenverifizierung auch aktivieren oder deaktivieren.
In Fällen, in denen die Kundenverifizierung auf eine oder mehrere Transaktionen angewandt wird, gelten die Bestimmungen des Abschnitts 2.2 für diese Transaktionen.
3. ZERTIFIKATSRICHTLINIEN
3.1 Der Kunde stimmt Folgendem zu:
(a) Die Dienste in den Abschnitten 1.1, 2.1 und 2.2 basieren auf den anwendbaren Zertifikatsrichtlinien von DSF.
b) Die Zertifikatsrichtlinien stellen wesentliche Verpflichtungen von DSF und seinen RA und DRA sowie gegenüber allen Parteien dar, die sich auf die Dienste verlassen.
(c) Zertifikatsrichtlinien sind auf der Website von Docusign verfügbar und können dort abgerufen werden.
3.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an Docusign zur Ausstellung von Zertifikaten gesendeten Unterzeichnerinformationen verantwortlich. Docusign lehnt jegliche Haftung für die Richtigkeit der vom Kunden oder den Unterzeichnern übermittelten Unterzeichnerinformationen ab.
4 ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE UND -WIDERRUF
4.1 Mit Ausnahme von Fällen der Kundenverifizierung sind DSF in seiner Funktion als CA und Docusign für den IDV-Dienst sowie Docusign France für QES in ihrer Funktion als RA verantwortlich für (i) das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes, (ii) die Einhaltung seiner Zertifikate und der Unterzeichneridentität und (iii) das Managementsystem und die Verfahren für die Unterzeichnerinformationen gemäß den Bedingungen der anwendbaren Zertifikatsrichtlinie(n). DSF und Docusign verwalten technisch den Lebenszyklus des Zertifikats sowie die zugehörige Unterzeichneridentität und die Unterzeichnerinformationen während der gesamten Gültigkeitsdauer, um die Anforderungen der Dienste gemäß den geltenden Zertifikatsrichtlinien zu erfüllen.
4.2 Für FES-Dienste, die gemäß den Abschnitten 2.1 und 2.2 bereitgestellt werden, bezeichnet „Zertifikat“ ein Zertifikat für die elektronische Signatur gemäß Artikel 3 (14) eIDAS, das von Docusign generiert wird, um die Verknüpfung zwischen der Identität des Unterzeichners und den Daten zur Erstellung der elektronischen Signatur zu bestätigen. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von 1 Stunde und 5 Minuten für FES. Das Zertifikat wird als Validierungsdaten im Sinne von Artikel 3 Absatz 40 der eIDAS-Verordnung zur Validierung einer elektronischen Signatur verwendet.
4.3 Für QES-Dienste, die gemäß Abschnitt 1.1 oben bereitgestellt werden, bedeutet „Zertifikat“ ein qualifiziertes Zertifikat für die elektronische Signatur gemäß Artikel 3 Absatz 15 der eIDAS-Verordnung, das von Docusign generiert wird, um die Verbindung zwischen der Identität des Unterzeichners und den Daten zur Erstellung elektronischer Signaturen zu bestätigen. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Tagen. Das Zertifikat wird als Validierungsdaten im Sinne von Artikel 3 Absatz 40 der eIDAS-Verordnung zur Validierung einer elektronischen Signatur verwendet.
4.4 Widerruf: In seiner Eigenschaft als Zertifizierungsstelle ermöglicht DSF Unterzeichnern, ungenaue Zertifikatsinformationen oder deren Ausstellung nur für QES zu melden. Bei diesen Berichten handelt es sich um authentifizierte Widerrufsanträge, die von Unterzeichnern oder juristischen Personen über die Online-Widerrufsportale auf der folgenden Website eingereicht werden können: https://ps-ws.dsf.docusign.net/ds-server/s/noauth/psm/revocation/step1, und wenn Docusign innerhalb der Gültigkeitsdauer eines Zertifikats einen solchen authentifizierten Online-Widerrufsantrag vom Unterzeichner erhält, fügt Docusign das oder die betreffenden Zertifikate der von der Zertifizierungsstelle geführten und veröffentlichten Sperrliste (CRL) hinzu.
4.5 Widerruf nach der Unterzeichnung: Der Widerruf eines Zertifikats, der nach der Ausführung einer elektronischen Signatur erfolgt, macht diese elektronische Signatur nicht ungültig. Informationen zum Widerruf sind bei der Zertifizierungsstelle in der Zertifikatssperrliste (CRL) erhältlich. Die CRL wird auf der Website der DSF veröffentlicht, bis DSF seine Tätigkeit als TSP einstellt. Die CRL wird auch auf der in den Zertifikaten enthaltenen CRL-Vertriebsvereinbarungs-URL veröffentlicht, bis das letzte von der Zertifizierungsstelle ausgestellte Zertifikat abläuft. Im Falle der Einstellung der Geschäftstätigkeit der Zertifizierungsstelle, der Einstellung des Dienstes durch die Zertifizierungsstelle oder einer Kompromittierung des Zertifizierungsstellenschlüssels wird die letzte CRL vom TSP erstellt, veröffentlicht und archiviert.
4.6 Online-Zertifikatstatus:
(a) Bei FES wird ein abgelaufenes und widerrufenes Zertifikat nicht mehr in der CRL geführt, sondern erhält den Status „Widerrufen“, der sich aus dem Online-Zertifikatsstatus des TSP ergibt.
(b) Bei QES kann ein nicht abgelaufenes Zertifikat, das vom Online-Zertifikatsstatus des TSP als „Widerrufen“ angezeigt wird, in der CRL einen gültigen Status haben, da der Online-Zertifikatsstatus des TSP in der CA-Datenbank verbleibt, während die CRL alle 24 Stunden ausgestellt wird. Ein solcher Statusunterschied kann maximal 24 Stunden bestehen bleiben. Die ausgestellte CRL muss abgelaufene und widerrufene Zertifikate mit der Erweiterung „expiredCertsOnCRL“ enthalten.
5. ALLGEMEINES
5.1 Vorfallsbericht. Der Kunde stimmt zu, dass DSF als TSP Sicherheitsvorfälle einschließlich der relevanten Kunden- und Unterzeichnerinformationen als Bericht an die Aufsichtsbehörde übermittelt.
5.2 Zeitstempel. Nur eDocuments, die mit den Diensten FES und QES signiert werden, müssen einen qualifizierten Zeitstempel enthalten, der von DSF im Sinne von Artikel 3 Absatz 34 der eIDAS-Verordnung generiert und nach der Norm ETSI EN 319 421 zertifiziert wurde. Die für die Dienste geltende Zeitstempelrichtlinie ist durch die OID 1.3.6.1.4.1.22234.2.6.5.8 gekennzeichnet und kann auf der Docusign-Website unter folgender Adresse abgerufen werden: https://www.docusign.com/fr-fr/societe/politiques-de-certifications.
6. DIGITALE SIGNATUREN (NICHT FES/QES)
Zusätzliche Begriffsbestimmungen
„Unterzeichnerinformationen“ im Sinne dieses Abschnitts 6 sind alle personenbezogenen Daten des Unterzeichners, die entweder von einem externen TSP erfasst wurden oder im Lokalen Unterzeichnerzertifikat enthalten sind, um die Identität des Unterzeichners zu bestätigen und den Unterzeichner zu kontaktieren. Solche Daten können einen amtlichen Ausweis (z. B. einen Reisepass), einen von einer Bank oder einer nationalen Behörde ausgestellten Ausweis (z. B. einen elektronischen Ausweis) und/oder den Namen, die E-Mail-Adresse und die Mobiltelefonnummer des Unterzeichners umfassen.
„DS Express Service" bezeichnet die Integrationsfunktion innerhalb der Docusign-eSignature-Plattform, die es Kunden ermöglicht, digitale Signaturdienste entweder über (a) Docusign Inc. als externen TSP, (b) einen vom Kunden ausgewählten, externen TSP oder (c) einen von Docusign als weiterverkauften Dienst bereitgestellten, externen TSP zu nutzen.
6.1 Unterzeichner können ihr vorhandenes digitales Zertifikat oder ein von einem Drittanbieter ausgestelltes digitales Zertifikat nutzen, um mithilfe von DS Express auf folgende Weise eine digitale Signatur auf einem eDocument anzubringen:
Der Unterzeichner kann das eDocument mit seinem vorhandenen digitalen Zertifikat signieren, das er entweder lokal gespeichert hat (z. B. auf einem USB-Stick oder in einem Wallet), auf das er über die Cloud mit einem externen TSP, mit dem Docusign zusammenarbeitet, zugreift oder das in seiner Docusign Identity Wallet gespeichert ist.
Der Unterzeichner kann einen externen TSP nutzen, mit dem Docusign zusammenarbeitet und der dem Unterzeichner ein digitales Zertifikat zum Signieren ausstellt.
6.2 Wenn der Unterzeichner sein digitales Zertifikat gemäß Abschnitt 6.1(a) und 6.1(b) verwendet, erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass Docusign:
(i) die Interoperabilität und Integration mit dem externen TSP für die Unterzeichner des Kunden erleichtert,
(ii) nicht für die Handlungen oder Unterlassungen des externen TSP haftet,
(iii) jegliche Haftung hinsichtlich der Richtigkeit jeglicher Dokumentation ablehnt, die vom externen TSP bereitgestellt wird,
(iv) keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der rechtlichen Gültigkeit der resultierenden E-Signatur und/oder des Zertifikats abgibt und
(v) keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Gültigkeit oder Echtheit einer im Rahmen der Transaktion zwischen Unterzeichner und Kunde unter Verwendung dieses Dienstes verarbeiteten Unterzeichneridentifikation abgibt und jegliche Haftung für die Richtigkeit einer Unterzeichneridentifikation ablehnt.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Abschlusszertifikate für Transaktionen, die dieses Angebot nutzen, sicher aufzubewahren und zu archivieren.
6.4 Der externe TSP ist ein Drittanbieterdienst, und für den Kunden und die Unterzeichner gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen des externen TSP. Weitere Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen TSP – einschließlich seiner Vertrauensdienst-Richtlinie, Einschränkungen usw. – erhalten Sie auf Anfrage beim externen TSP oder auf dessen Website.
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ANHANG H: DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG FÜR ID VERIFICATION IN DOCUSIGN ESIGNATURE
Versionsdatum: 6. November 2025
Sofern in dieser Dienstleistungsvereinbarung für ID Verification in Docusign eSignature (die „Dienstleistungsvereinbarung“) nichts anderes festgelegt ist, haben großgeschriebene Begriffe die in der Vereinbarung festgelegte Bedeutung.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
„Kundenverifizierung" bezeichnet eine vom Kunden festgelegte Konfiguration für die Unterzeichneridentifikation, die a) von den vom IDV-Dienst oder IDP festgelegten Einstellungen abweicht oder b) die Identität eines Unterzeichners validiert, wenn der IDV-Dienst oder der IDP eine Unterzeichneridentifikation abgelehnt hat.
„Docusign ID Verification“ (oder der „IDV-Dienst“) bezeichnet den Docusign-Dienst, der Identitätsüberprüfungsdienste für Parteien bereitstellt, die eDocuments unter Verwendung der Docusign-Dienste oder der Dienste von Drittanbietern unterzeichnen. Insbesondere ermöglicht der IDV-Dienst einem Kunden, die identitätsbezogenen Informationen eines Unterzeichners zu überprüfen, bevor dieser ein eDocument unterzeichnet.
„Identitätsanbieter“ (oder „IDP“) bezeichnet den externen Dienst, der berechtigt ist, die Identität eines Unterzeichners durch Überprüfung einer Form der Unterzeichneridentifikation im Rahmen des IDV-Dienstes zu bestätigen.
„Unterzeichner“ bezeichnet ausschließlich für die Zwecke dieser Dienstleistungsvereinbarung einen Unterzeichner (wie in der Dienstleistungsvereinbarung für Docusign eSignature definiert), der aufgefordert wird, seine Identität vor der elektronischen Unterzeichnung von eDocuments über den IDV-Dienst zu verifizieren.
„Unterzeichneridentifikation“ bezeichnet alle Daten, die einen Unterzeichner identifizieren und die vom Kunden über den IDV-Dienst gesammelt werden, um die Identität dieses Unterzeichners zu bestätigen. Zu diesen Daten können ein amtlicher Ausweis (z. B. ein Reisepass) oder ein Ausweis gehören, der dem Unterzeichner von einer Bank oder einer nationalen Behörde ausgestellt wurde (z. B. ein elektronischer Ausweis), oder ein Zertifikat, das der Unterzeichner besitzt (z. B. ein elektronischer Personalausweis oder ein von einer nationalen Behörde ausgestellter gleichwertiger Ausweis).
2. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
2.1 Die Bereitstellung des IDV-Dienstes durch Docusign setzt voraus, dass der Kunde Folgendes anerkennt und dieser Vereinbarung zustimmt:
(a) Der IDV-Dienst erleichtert die Überprüfung der Identität des Unterzeichners im Rahmen einer Transaktion mit dem Kunden durch die Nutzung von Diensten Dritter. Docusign gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Gültigkeit oder Authentizität einer Unterzeichneridentifikation ab, die im Rahmen der Transaktion zwischen Unterzeichner und Kunde unter Verwendung des IDV-Dienstes verarbeitet wird.
(b) Der Kunde darf den IDV-Dienst ausschließlich zur Überprüfung der Identität eines Unterzeichners im Rahmen der Unterzeichnung von eDocuments innerhalb von Docusign eSignature verwenden.
(c) Docusign kann die Nutzung des IDV-Dienstes durch den Kunden überprüfen, um die Einhaltung der Bestimmungen der Vereinbarung sicherzustellen. Diese Prüfung beschränkt sich auf die Bereitstellung von Dokumenten durch den Kunden an Docusign. Sofern erforderlich, hat der Kunde den von Docusign festgelegten angemessenen Abhilfemaßnahmen Folge zu leisten.
(d) Der Kunde darf den IDV-Dienst nicht zum Zwecke der Beteiligung an pornografischen Geschäften, einem nicht regulierten Glücksspielgeschäft, illegalen Aktivitäten, irreführender Werbung oder zur Lieferung regulierter Produkte und/oder Dienstleistungen nutzen, ohne dass die erforderlichen Lizenzvereinbarungen vorhanden sind. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung kann dazu führen, dass Docusign die Kündigung der Nutzung des IDV-Dienstes durch den Kunden ausspricht.
(e) Der Kunde kann die Kundenverifizierung verwenden, um die Identität des Unterzeichners zu validieren. In jedem Fall, in dem der Kunde diese Funktion nutzt, gilt Folgendes:
(i) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Identifizierung des Unterzeichners und alle daraus resultierenden rechtlichen oder geschäftlichen Verluste oder Verbindlichkeiten.
(ii) Der Kunde sichert ferner zu und gewährleistet, dass die von ihm vorgenommene Identifizierung allen relevanten Gesetzen und Vorschriften entspricht.
(iii) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Konfiguration des Inhalts der von Docusign zu speichernden Unterzeichneridentifikationsdaten, sofern solche Daten vorhanden sind, sowie für die Festlegung der Aufbewahrungsfrist für diese Daten.