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Arbeitnehmerüberlassung: Pflichten, Vorteile und Nachteile

Zusammenfassung7 Min. Lesezeit

Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) bedeutet, dass ein Arbeitgeber Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit gegen eine Gebühr an ein Unternehmen verleiht. Erfahren Sie hier mehr darüber!

Inhaltsverzeichnis

Alle wichtigen Punkte zum Thema Leiharbeit

Ob im Baugewerbe, in der Automobilindustrie oder Tourismusbranche: Überall da, wo es Konjunkturschwankungen gibt, ist Arbeitnehmerüberlassung besonders gefragt. Die Arbeitnehmerüberlassung, oft auch ANÜ oder AÜ genannt, ist damit ein weit verbreitetes Modell in der Arbeitswelt. Was genau damit gemeint ist, welche Vor- und Nachteile sie hat und was Sie sonst noch zum Thema Arbeitnehmerüberlassung wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Die Arbeitnehmerüberlassung, auch als Mitarbeiterüberlassung oder Leiharbeit bekannt, bezeichnet das Modell, bei dem ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von einem Arbeitgeber (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) überlassen wird. Hierbei bleibt der Leiharbeitnehmer rechtlich beim Verleiher angestellt, arbeitet jedoch im Betrieb des Entleihers. Daraus ergibt sich folgende Begriffsbestimmung:

Definition Arbeitnehmerüberlassung: Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber an einen Dritten zur Arbeitsleistung überlassen wird. Dies wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Vorteile und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung - Ist sie gut oder schlecht?

Welche Vorteile hat die Arbeitnehmerüberlassung:

  • Flexibilität:

    Unternehmen können kurzfristige

    Personalengpässe

    überbrücken und bei Bedarf schnell auf veränderte Marktbedingungen reagieren.

  • Kosteneffizienz:

    Durch die Überlassung von Arbeitnehmern können Unternehmen Kosten für die Personalsuche und -verwaltung einsparen.

  • Ersatz:

    Sollte ein Leiharbeiter ausfallen, können Unternehmen bei der Leihfirma Ersatz anfragen.

Welche Nachteile hat die Arbeitnehmerüberlassung:

  • Zeitrahmen:

    In manchen Fällen kann die gesetzlich festgelegte Entleihdauer von maximal 18 Monaten zu kurz sein, um ein Projekt zu beenden.

  • Kompatibilität:

    Auch wenn sich die Leiharbeitsfirma bemüht, passende Mitarbeiter zu finden, besteht immer das Risiko, dass die Person sich nicht optimal ins Team einfügt.

  • Motivation:

    Bei einer Zusammenarbeit von wenigen Monaten wird sich ein Mitarbeiter nur selten so sehr einbringen wie festangestellte Personen, die über Jahre hinweg Teil der Firma sind.

Wichtige Vertragsaspekte bei der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)

Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV) ist das zentrale Dokument bei der Arbeitnehmerüberlassung. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten des Verleihers, Entleihers und Leiharbeitnehmers.

Wichtige Punkte im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag:

  • Dauer der Überlassung:

    Die maximale Überlassungsdauer beträgt in der Regel 18 Monate, kann aber durch

    Tarifverträge

    oder Betriebsvereinbarungen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

  • Equal Pay:

    Nach neun Monaten im selben Einsatzbetrieb haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie vergleichbare Festangestellte.

  • Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung:

    Verleiher benötigen eine Erlaubnis der

    Bundesagentur für Arbeit

    zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung.

Pflichten und Rechte bei der Arbeitnehmerüberlassung

Pflichten des Verleihers:

  • Sicherstellung der sozialrechtlichen Absicherung des Leiharbeitnehmers

  • Zahlung des vereinbarten Gehalts

  • Erfüllung arbeitsrechtlicher Mindeststandards

Pflichten des Entleihers:

  • Bereitstellung eines sicheren Arbeitsplatzes

  • Einarbeitung und Betreuung des Leiharbeitnehmers

  • Einhaltung der

    AÜG

    -Vorschriften (z. B. Gleichbehandlung, Melde- und Dokumentationspflichten)

Häufig gestellte Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

Zeitarbeit ist ein Synonym für Arbeitnehmerüberlassung. Beide Begriffe beschreiben das gleiche Modell der Arbeitsvermittlung.

Wann liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor?

Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend einem anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen wird. Diese Überlassung ist befristet, wie es seit April 2017 im Gesetz geregelt ist.

Wer zahlt das Gehalt bei einer Arbeitnehmerüberlassung?

Der Verleiher ist für die Zahlung des Gehalts an den Leiharbeitnehmer verantwortlich, auch wenn dieser beim Entleiher arbeitet.

Wann ist es keine Arbeitnehmerüberlassung?

Keine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer direkt beim Einsatzbetrieb angestellt ist und keine dritte Partei involviert ist.

Wie lange darf man in der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten?

Seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes gilt eine maximale Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Zeitarbeitnehmer beim selben Entleiher. Diese Regelung schafft klare Rahmenbedingungen für alle Beteiligten.

Durch tarifvertragliche Vereinbarungen können Unternehmen die Überlassungsdauer auf bis zu 48 Monate verlängern. Dies bietet besonders in spezialisierten Branchen wie der Automobilindustrie mehr Flexibilität bei längerfristigen Projekten.

Nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten beginnt die Berechnung der Höchstüberlassungsdauer von neuem. Diese "Karenzzeit" ermöglicht es Unternehmen, denselben Zeitarbeitnehmer nach einer längeren Pause erneut einzusetzen.

Was ist Leiharbeit?

In verschiedenen Branchen entwickelt sich Leiharbeit zu einem strategischen Instrument der Personalplanung. Während sie in den letzten Jahren ihren schlechten Ruf zunehmend ablegt, bietet sie heute für beide Seiten eine flexible Option: Für Unternehmen ermöglicht sie schnelle Anpassungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, für Arbeitnehmende oft den Fuß in die Tür zu einem neuen Job.

Zeitarbeitsfirmen übernehmen dabei die Rolle des Arbeitgebers und zahlen das vereinbarte Entgelt. Anders als beim Werkvertrag steht hier die Überlassung der Arbeitskraft für einen bestimmten Zeitraum im Fokus. Durch vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Einsätzen entwickeln sich Leiharbeitende oft zu wertvollen Fachkräften - eine Chance sowohl für den potenziellen Kandidat als auch das Unternehmen.

Was ist eine Zeitarbeitsfirma bzw. Personalleasing?

Die moderne Arbeitswelt erfordert flexible Personallösungen - hier setzen Zeitarbeitsfirmen an. Als spezialisierte Personaldienstleister beschäftigen sie Fachkräfte und stellen diese anderen Unternehmen zeitlich begrenzt zur Verfügung.

Beim Personalleasing entsteht ein professionelles Dreiecksverhältnis: Die Zeitarbeitsfirma fungiert als Arbeitgeber, zahlt Gehälter und übernimmt die Personalverwaltung. Der Mitarbeiter erbringt seine Arbeitsleistung beim Kundenunternehmen, behält aber seinen festen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma.

Diese Form der Zusammenarbeit bietet Unternehmen die Möglichkeit, schnell auf Auftragsspitzen zu reagieren oder Vakanzen zu überbrücken. Für Arbeitnehmer eröffnet sie Chancen, verschiedene Branchen kennenzulernen und durch vielfältige Einsätze wertvolle Berufserfahrung zu sammeln.

Arbeitnehmerüberlassung und die elektronische Signatur

Flexibilität ist das große Stichwort, wenn es um Leiharbeit geht. Unter Einhaltung der AÜG-Regelungen und der rechtzeitigen Anpassung an tarifvertragliche Bestimmungen profitieren sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer von diesem Modell: Mit wenig Aufwand holen Sie Verstärkung für Ihr Team, wenn es gebraucht wird. Denken Sie unbedingt daran, dass der Vertrag in Schriftform vorliegen und unterzeichnet werden muss – das geht auch mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Erfahren Sie hier mehr über Docusign eSignature und die drei Signaturtypen .

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