Textform und Schriftform
Die Textform ist für Dokumente wichtig und daher in § 126b BGB geregelt. Worauf geachtet werden muss, erklärt unser Artikel leicht verständlich.
Was bedeutet Textform?
Der Begriff der Textform beschreibt, dass eine Vereinbarung niedergeschrieben und unmittelbar lesbar sein muss. In Deutschland gilt das Recht der Vertragsfreiheit, wodurch Verträge zum Beispiel auch informell, also mündlich oder mit einem Händedruck, abgeschlossen werden können.
Es gibt jedoch Dokumente, die im wortwörtlichen Sinne in Textform an alle Vertragsparteien übergeben werden müssen. Die Vorschrift zur Textform ist noch relativ jung und wurde erst im Jahr 2001 in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Dabei wird „eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben" (§ 126b BGB). Unterlagen, die in Textform eingereicht werden, benötigen somit keine Unterschrift. Hiermit wurde darauf eingegangen, dass Unterlagen immer häufiger digital versendet werden.
Beispiele für Rechtsgeschäfte in Textform
Zu Rechtsgeschäften in Textform gehören zum Beispiel Einwilligungs- oder Widerrufsbelehrungen, Geschäftsbedingungen, Garantieerklärungen oder Kündigungsschreiben (zum Beispiel beim Mobilfunkanbieter, wenn dies in den AGB festgehalten wurde).
Das Ende der Erklärung sollte durch Ihre Kontaktdaten oder einen abschließenden Satz erkennbar sein. Hier können Sie zum Beispiel Folgendes schreiben: „Hiermit endet das Schreiben" oder einfach nur „Ende des Schreibens".
Als dauerhafter Datenträger dienen sowohl analoge als auch digitale Medien:
E-Mail
Fax
Briefe
SMS
Nachrichten über Messenger wie WhatsApp, Telegram oder Signal
USB-Sticks
Festplatten
uvm.
Schriftform einfach erklärt
Vereinfacht könnte man die Schriftform als erweiterte Textform bezeichnen, die zusätzlich eine Unterschrift benötigt. Konkret liegt hier ein rechtliches Formerfordernis vor. Sowohl die ausstellende Person, als auch die andere(n) Vertragspartei(en) müssen Dokumente mit verpflichtender Schriftform unterzeichnen. Die eigenhändige Unterschrift muss zum Beispiel unter folgende Willenserklärungen mit gesetzlich vorgeschriebener Schriftform (§126 BGB):
Kündigung eines Arbeitsvertrags
Abschluss und Kündigung eines Mietvertrags
Ankündigung von Mieterhöhung
Eigenhändiges Erstellen eines Testaments
Betriebsrats-Sitzungsprotokolle
Wertpapiergeschäfte
Textform und Schriftform in der Praxis
Auch für den Gesetzgeber ist es sinnvoll, im alltäglichen (Geschäfts-)Leben mögliche Hürden zu beseitigen und Prozesse einfach zu halten. Aus diesem Grund erfordern die meisten Verbraucherverträge nur der Textform. Die Schriftform stellt unter den Formerfordernissen eine schwächere Form als beispielsweise die Beglaubigung oder Beurkundung dar.
Docusign eSignature bei Schrift- und Textform
Mit der elektronischen Signatur vereinfachen Sie Ihre Vertragsprozesse und sparen wertvolle Ressourcen. Mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnen Sie schnell und einfach Verträge, interne Dokumente und Vereinbarungen. Für Unterlagen mit Schriftform ermöglicht Ihnen in den meisten Fällen die qualifizierte elektronische Signatur eine rechtlich anerkannte Lösung.
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