Elektronische Signatur Rechtmäßigkeit

Rechtmäßigkeit

Ist DocuSign eSignature in Deutschland, der Schweiz und Österreich rechtsgültig?

Die Antwort ist einfach: Ja, das ist sie. Seit Juli 2016 gilt in Europa die eIDAS-Verordnung.  Sie bietet eine europaweit einheitliche Grundlage für vertrauenswürdige und dauerhaft nachweisbare elektronische Geschäftsprozesse in Europa. Die eIDAS-Verordnung ist geltendes Recht in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Schweiz ist zwar nicht Teil der EU, hat jedoch ein eigenes Bundesgesetz über die elektronische Signatur und Zertifizierungen, ZertES, welches mit eIDAS kompatibel ist. Unter anderem sagt die eIDAS-Verordnung, wenn es vor Gericht um Beweisfragen geht, darf der Beweiswert von elektronischen Signaturen nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil es etwas Elektronisches ist.

Mit den Lösungen von DocuSign können Sie elektronisch signieren und gleichzeitig alle Anforderungen der eIDAS erfüllen. eIDAS (Electronic IDentification, Authentication and Trust Services) ist ein EU-Gesetz, das die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt der Europäischen Union, einschließlich elektronischer Signaturtransaktionen, regelt. Es definiert zwei Arten von zertifikatbasierten Signaturen, die als fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen (oder AES und QES) bezeichnet werden und eine Legitimationsüberprüfung erfordern, bevor ein digitales Zertifikat ausgestellt wird.

Eine elektronische Signatur gestaltet das Unterzeichnen von Verträgen schnell, einfach und unkompliziert. DocuSign eSignature wurde in mehr als einer Milliarde Transaktionen in über 180 Länder verwendet, um rechtsgültige Verträge zu erstellen.


 

Wie entspricht DocuSign eSignature gesetzlichen Anforderungen?

DocuSign eSignature wurde entwickelt, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Sie ermöglicht Organisationen:

  • Die Identität von Unterzeichnern mit verschiedenen Identifikationsmethoden zu verifizieren
  • Die Art des Signaturstandards (AES, QES) auszuwählen
  • Die Absicht des Unterzeichners elektronisch zu unterzeichnen zu bestätigen
  • Signaturen mit Unterzeichnern und Dokumenten zu verknüpfen
  • Dokumente mit einem manipulationssicheren Siegel zu schützen, welches eine Kombination aus unabhängig zertifizierten, sicheren Systemprozessen und PKI-Technologie (Public Key Infrastructure) verwendet.
 

Ist DocuSign eSignature sicher?

DocuSign erfüllt einige der strengsten Sicherheitsstandards in der EU, in den USA und weltweit.

Wir verfolgen bei E-Signaturen einen Security-First-Ansatz, um sicherzustellen, dass alle Audit-Trails, Abschlusszertifikate und Kundendokumente in der DocuSign Agreement Cloud vor, während und nach der Signatur sicher und unverändert bleiben.

Reduziertes Risiko

Viele fragen sich: “Kann meine elektronische Signatur gefälscht, missbraucht oder kopiert werden?” Fakt ist: die herkömmliche handschriftliche Unterschrift ist anfälliger für Fälschung und Manipulation, da elektronische Signaturen viele Sicherheits- und Authentifizierungsebenen durchlaufen sowie ein vor Gericht zulässiger Transaktionsnachweis erstellt wird. 

E-Signaturen werden auch mit einem elektronischen Audit-Trail geliefert, der als Prüfpfad und Nachweis der Transaktion dient. Dieser Audit-Trail beinhaltet alle Informationen bezüglich des Dokuments, einschließlich der Details, wann es geöffnet, angezeigt und unterschrieben wurde.

Erfassung gerichtlich zulässiger Beweise

Mit eSignature erhalten Sie ein Abschlusszertifikat, das einen Nachweis der Unterzeichnung und des Zeugnisses liefert, indem wichtige Transaktionsinformationen wie IP-Adresse und Zeitstempel erfasst werden. Diese Informationen können, im Falle eines Rechtsstreits dazu beitragen, Beweise für die Transaktion zu liefern.

Weitere Informationen zur Sicherheit von DocuSign eSignature finden Sie im DocuSign Trust Center.

 

Methoden zur sicheren Überprüfung der Identität des Unterzeichners

Unsere E-Signatur-Lösung bietet mehrere Optionen zur Überprüfung der Identität eines Unterzeichners, bevor dieser auf das Dokument zugreifen und unterschreiben kann.

Dazu gehören:

  • E-Mail-Adresse: Unterzeichner geben ihre E-Mail-Adresse ein, die dann mit der verwendeten E-Mail Adresse von der Einladung verglichen wird.
  • Zugangscode: Der Absender liefert einen einmaligen Passcode, den die Unterzeichner eingeben müssen.
  • Telefonanruf: Unterzeichner müssen eine Telefonnummer anrufen und ihren Namen und Zugangscode eingeben.
  • SMS: Unterzeichner müssen einen einmaligen Passcode eingeben, der per SMS gesendet wird.
  • Ausweisüberprüfung: Unterzeichner werden anhand Ihres amtlich ausgestellten Lichtbildausweises oder europäischen eID überprüft.

In Situationen, in denen zusätzliche Methoden der Signaturgültigkeit erforderlich sind, bieten einige Anbieter zwei weitere Methoden für elektronische Signaturen an, die den eIDAS-Anforderungen der EU entsprechen:

  • Advanced Electronic Signature (AES): Erfordert ein hohes Maß an Sicherheit, Identitätsprüfung und Authentifizierung, um eine Verbindung zum Unterzeichner herzustellen. Sie erhält außerdem eine zertifikatbasierte digitale ID (X.509 PKI), die von einem vertrauenswürdigen Dienstleister ausgestellt wurde.
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Eine QES ist eine noch sicherere Version einer fortgeschrittenen Signatur (AES), die ein qualifiziertes digitales Zertifikat enthält, das von einem qualifizierten Vertrauensdienstleister (QTSP) über ein Gerät zur Erstellung qualifizierter Signaturen ausgestellt wurde. Sie gleicht rechtlich gesehen einer handschriftlichen Signatur. Als ein qualifizierter Vertrauensdienstleister (QTSP) auf der EU-Vertrauensliste bietet DocuSign mehrere Optionen für die QES mit einem breiten Spektrum an Methoden zur Legitimationsüberprüfung.  

Weitere Informationen zur QES finden Sie in unserem Blog.

 

In welchen Ländern sind elektronische Signaturen legal?

Elektronische Signaturen sind weltweit gesetzlich anerkannt.

In mehr als 180 Länder wurden Verträge bereits mit DocuSign unterzeichnet. Sie können Verträge in 44 Sprachen unterzeichnen und in 14 Sprachen senden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Handbuch zur Legalität von elektronischen Signaturen.

 

Mehr zur eIDAS-Verordnung und weshalb diese wichtig ist

eIDAS steht für Electronic Identification, Authentication and Trust Services und ist ein EU-Gesetz, das die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im europäischen Binnenmarkt, einschließlich elektronischer Signaturtransaktionen, überwacht. Es schafft ein vorhersehbares regulatorisches Umfeld für ein einfacheres grenzüberschreitendes Geschäft.

Die eIDAS-Verordnung trat 2016 in Kraft und ist europaweit gültig. Sie beseitigte Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Lage von E-Signaturen in der EU, sodass elektronische Signaturen vor Gericht zulässig sind und ihnen die rechtliche Wirkung nicht verweigert werden kann, nur weil sie in elektronischer Form vorliegen.

Mehr über eIDAS und die Rechtslage in Deutschland erfahren Sie in unserem Blog.

 

VERZICHTSERKLÄRUNG: Informationen auf dieser Webseite dienen nur allgemeinen Informationszwecken und nicht als Rechtsberatung. Die Gesetze zur elektronischen Signatur können sich schnell ändern, sodass DocuSign nicht garantieren kann, dass alle Informationen auf dieser Webseite aktuell und korrekt sind. Sollten Sie spezielle rechtliche Fragen zu den Informationen auf dieser Webseite haben, sollten Sie sich an einen zugelassen Anwalt in der Nähe wenden. Letzte Aktualisierung: April 20, 2021

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