eIDAS 2.0: Der Beschluss und Änderungen auf einen Blick
Lesen Sie nach, was eIDAS 2.0 für die digitale Identität bedeutet und was der Beschluss der Verordnung noch mit sich bringt. Jetzt informieren!
In diesem Jahr feiert die eIDAS-Verordnung ihr zehnjähriges Jubiläum. Seit einigen Jahren wird bereits über Neuerungen und Anpassungen der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste gesprochen. Im Dezember 2023 gab der Industrieausschuss des EU-Parlaments bereits seine Zustimmung, nun folgt das Plenum. Die Reform, meist als eIDAS 2.0 oder eIDAS 2021 bezeichnet, wird nun heiß diskutiert. Lesen Sie hier nach, was sich durch eIDAS 2.0 ändern soll und welche Auswirkungen dies auf die Digitalisierung in Unternehmen haben wird.
Was regelt die eIDAS-Verordnung?
Die eIDAS-Verordnung regelt die elektronische Identifizierung und den Einsatz von Vertrauensdiensten für elektronische Transaktionen in Europa. Das Ziel ist die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Vertrauensdienste, mit der die EU-Verordnung einen rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel und authentifizierte Dokumente schafft.
Das Kernelement: die Interoperabilität zwischen den nationalen Systemen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste zu verbessern, um in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten die digitale Wirtschaft zu stärken.
Was bedeutet eIDAS 2.0?
Seit der Verabschiedung der eIDAS-Verordnung im Jahr 2014 hat sich vieles verändert. Die Corona-Pandemie hat in vielen Unternehmen das Thema Digitalisierung beschleunigt und auch in vielen weiteren Sektoren wurde klar, dass es hier nachzubessern gilt und die Ziele der Verordnung nicht erfüllt wurden. Im Jahr 2021 wurde die erste Novelle vorgelegt. Hier sind die wichtigsten Punkte der Reform im Überblick:
Stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit
Anerkennung neuer Vertrauensdienste
Einführung der EUDI-Wallet
Stärkere länderübergreifende Zusammenarbeit
Sieht man sich die Umsetzung der ersten eIDAS-Verordnung in den europäischen Ländern an, ist meist von einem Flickenteppich die Rede. De facto blieb die digitale Entwicklung hinter den Erwartungen zurück, zudem wurden die verschiedenen Systeme in den unterschiedlichen EU-Staaten untereinander oft nicht anerkannt. Die Novelle soll hier für eine konsistente Lösung sorgen, die Mitglieder sollen jedoch weiterhin selbstbestimmt handeln können.
Anerkennung neuer Vertrauensdienste
Für mehr Verbrauchersicherheit soll Artikel 45 sorgen: Browseranbieter wie Chrome, Mozilla oder Safari werden verpflichtet, sogenannte Qualified Website Authentication Certificates (QWACs) zu akzeptieren. Ziel ist es, dadurch den Verbraucherschutz zu erhöhen, indem Phishing-Angriffe vereitelt werden: Die QWACs sollen demnach mit Zertifikaten sicherstellen, dass sich hinter den aufgerufenen Seiten auch die ausgewählten Unternehmen befinden.
Zu den neuen Vertrauensdiensten gehört auch die Erweiterung um die qualifizierte Attestierung elektronischer Attribute (QEAA). Dahinter steckt das Konzept, dass sich Menschen online nicht mehr nur damit identifizieren, wer sie sind: Neben dem Alter oder dem Namen sollen weitere Belege gesammelt werden, die zum Beispiel bei Bewerbungen, Mietangelegenheiten etc. relevant sind. Das könnte die Fahrerlaubnis, der Schulabschluss, aber auch die Heiratsurkunde sein. Ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter soll diese Nachweise sicher in der ID-Wallet hinterlegen – der größten Neuerung in der Reform.
Einführung der EUDI-Wallet
Mit der digitalen Brieftasche zieht eIDAS 2.0 sein Ass aus dem Ärmel. Ein Konzept, das den Einsatz einer digitalen Identität ermöglicht. Hier sollen in Zukunft alle persönlichen Nachweise elektronisch gespeichert und digital einsetzbar sein. Darunter fällt die elektronische Signatur, ein elektronisches Siegel, Gesundheitsdaten oder auch Bildungsnachweise. Das Ziel: Mindestens 80 Prozent der EU-Bevölkerung sollen bis 2030 eine solche digitale Identität besitzen und einsetzen können.
Das bedeuten die Neuerungen von eIDAS 2.0 für die Wirtschaft in Deutschland
Nach Jahren ungenutzter Synergien in den Mitgliedsstaaten soll nun das Thema digitale Identität vorangetrieben werden. Die Umstellung von analogen auf elektronische Funktionen ist vor allem im deutschen Mittelstand ein großes Thema. Seit Jahren wird die Notwendigkeit der Digitalisierung beschrieben, um international wettbewerbsfähig zu bleiben und Prozesse schlank und effizient aufzubauen.
Die länderübergreifenden Methoden können dabei helfen, Vertragsabwicklungen zu beschleunigen und alle notwendigen Unterlagen und Nachweise ohne bürokratische Hürden auszutauschen. Insbesondere in international agierenden Branchen sorgen die Reformen für Erleichterung, wenn denn eine konsistente Anerkennung von Anbietern erreicht wird.
Die Rolle der elektronischen Signatur bei eIDAS 2.0
Die elektronische Signatur ist ein zentrales Element der eIDAS-Verordnung – und bleibt dies auch weiterhin in der neuen Reform. Die Überarbeitung treibt das Thema digitale Identität im europäischen Binnenmarkt voran, das auf Grundlage von zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern arbeitet und die Sicherheitsstandards gewährleisten soll.
Bisher war der Einsatz von qualifizierten elektronischen Signaturen nur natürlichen Personen vorbehalten. Dass nun auch Unternehmen, Verwaltungsbehörden und Organisationen elektronische Siegel einsetzen können, stellt einen großen Zugewinn für Transaktionen auf B2B-Ebene dar – die auch Ihre Digitalisierung auf die Überholspur bringen kann.
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