Was ist ein Werkvertrag?

Definition und Beispiele

Kaufverträge, Mietverträge oder Arbeitsverträge – sie gehören alle in unseren Alltag und sind sowohl unter Privat- als auch Geschäftsleuten bekannt. Gelistet sind alle Arten von Verträgen im zweiten Buch des BGB. Und darunter finden sich auch einige Formen, die uns vielleicht weniger geläufig sind, obwohl sie uns regelmäßig begegnen. 

So zum Beispiel der Werkvertrag. Wenn externe Dienstleister beauftragt werden, um einen konkreten Auftrag bzw. ein Ziel zu erfüllen, wird ein Werkvertrag aufgesetzt. Seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehört der Werkvertrag bereits seit 1900 zum Deutschen Recht

Was Werkverträge genau sind, bei welchen Aufträgen sie eingesetzt werden und was Sie sonst noch dazu wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Was ist ein Werkvertrag einfach erklärt?

Auch wenn der Name Werkvertrag so manchen an einen Gewerkschaftsvertrag denken lässt, hat diese Vereinbarung eine andere Bedeutung. Doch was versteht man darunter? Die Definition des Werkvertrags lautet nach § 631 ff bürgerliches Gesetzbuch folgendermaßen:

„(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.”

Nach diesem Paragraph liegt ein Werkvertrag dann vor, wenn ein Unternehmen für die Herstellung bzw. Fertigstellung eines vorab vereinbarten Werks entlohnt wird. Hierbei verpflichtet sich der Auftragnehmer, ein festgelegtes Werk zu vollenden. Dabei kann es sich um die Produktion, Anpassung oder Entwicklung einer Sache oder eines Werks handeln, zum Beispiel bei einer Inspektion oder einem Gutachten

Beispiele und Merkmale von Werkverträgen 

Ein einfaches Beispiel ist die Reparatur eines Wasserhahns. Wenn Sie diesen Auftrag erteilen, wollen Sie bei Fertigstellung den Hahn auf- und zudrehen, die Temperatur einstellen können und das Wasser nur dann laufen lassen, wenn Sie es wünschen. Der Auftrag ist dann erfüllt, wenn der Wasserhahn einwandfrei funktioniert.

Bei Werkverträgen geht es darum, eine Vereinbarung über das Ergebnis zu treffen und dieses dann zu übergeben. Natürlich arbeiten die meisten Unternehmen mit Zielen, die sie erreichen möchten. Da wäre es doch eine einfache Lösung, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch mit einer Zielvereinbarung bzw. einem Werkvertrag einzustellen, oder? Ganz so einfach geht es nicht, denn für einen Werkvertrag müssen gewisse Bedingungen auf Unternehmensseite erfüllt sein. 

Diese Voraussetzungen gelten beim Werkvertrag:

  • Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer ist unternehmerisch selbständig und entscheidet allein über den Zeitaufwand, das eingesetzte Personal etc. 
  • Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Erstellung des Werks.
  • Die Leistung wird einmalig erbracht, wodurch der Vertrag nach Fertigstellung und Abnahme automatisch endet.
  • Der Auftragnehmer setzt seine eigenen Arbeitsmittel ein.
  • Er arbeitet unabhängig vom auftraggebenden Unternehmen und ist nicht Teil des Betriebsablaufs.
  • Der Auftraggeber muss das vereinbarte Werk abnehmen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen.

Die Erbringung eines konkreten Arbeitserfolges kann in verschiedenen Bereichen sinnvoll sein. Sehr häufig findet man Vereinbarungen über ein zu erbringendes Werk in den folgenden Bereichen:

  • Speditionen, Transportleistungen
  • Redaktion, Übersetzung 
  • Architektur 
  • Bausektor
  • Reparaturen, handwerkliche Aufträge
  • Design, kreative Aufträge
  • Software, IT
  • Gutachten

Werk- und Dienstvertrag – was ist der Unterschied? 

Der Werkvertrag kann also wörtlich genommen werden, denn es geht bei der Vertragserfüllung um einen vorher vereinbarten Erfolg, der erreicht werden muss. 

Doch was ist der Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag? Der Dienstvertrag stellt quasi das Gegenstück zum Werkvertrag dar, bei dem nicht die erbrachten Leistungen, sondern die Arbeitszeit bezahlt wird. Um beim Beispiel des Wasserhahns zu bleiben, könnten Sie also eine Stunde bei einem Sanitärunternehmen buchen. Dieses wäre jedoch nicht verpflichtet, in dieser Zeit den Wasserhahn wieder in Ordnung zu bringen. Werkverträge und Dienstverträge unterscheiden sich in der Vergütung nach Zeitaufwand und Vergütung als Werklohn.

Werkvertrag erstellen: Das gehört in den Vertrag

Um Ihren Vertrag so sicher wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, alle relevanten Angaben in die Vereinbarung mit aufzunehmen. Dazu gehören beim Werkvertrag unter anderem folgende Inhalte:

  1. Nennung aller involvierten Vertragsparteien
  2. Beschreibung und Vereinbarung des Werks
  3. Detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs
  4. Vereinbarung des Werklohns und dessen Fälligkeit
  5. Abgabefrist und Abnahmeprozess
  6. Haftung, Gewährleistung- und Garantieansprüche im Fall von Mängeln
  7. Kündigungsfrist

Generell gilt bei Verträgen aller Art, dass Vorlagen, insbesondere aus dem Internet, nur bis zu einem gewissen Grad sinnvoll sind und keine rechtssichere Lösung darstellen. Je nach Werk sollten noch weitere Inhalte festgehalten werden. Zum Beispiel können Nutzungsrechte bei kreativen Arbeiten eine wichtige Rolle spielen oder eine Regelung zur Hinzunahme Dritter als sinnvoll erachtet werden.

Die Abnahme des Werks

Ist das vereinbarte Vertragswerk fertiggestellt, erfolgt die Abnahme, wodurch die nächsten rechtlichen Schritte in Kraft treten. Mit der Abgabe erklärt der Auftragnehmer, dass er seinen Verpflichtungen fristgerecht nachgekommen ist und das Werk entsprechend der Vorgaben aus der Vereinbarung erfüllt hat. Der Auftraggeber ist nun verpflichtet, die Leistung innerhalb einer vereinbarten Frist abzunehmen und die vertraglich festgelegte Vergütung zu bezahlen. Versäumt er diese Frist, gilt das Werk als abgenommen. Zudem beginnt mit der Abnahme auch der Zeitpunkt für etwaige Gewährleistungsansprüche und die Haftung. Die Abnahme kann aber auch unter besonderen Umständen verweigert werden.

  • Das Arbeitsergebnis weist erhebliche Mängel auf
  • Der Auftragnehmer versäumt die Frist zur Fertigstellung
  • Das Werk erfüllt nicht die Vertragsvereinbarungen

§ 634 BGB gibt hierzu eine Übersicht für die Rechte der Besteller: Treffen ein oder mehrere Gründe zu, muss der Auftraggeber nach § 637 BGB eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verlangen und Fehler beseitigen lassen. Sollte diese Frist nochmals versäumt werden, ist erst eine Abnahmeverweigerung möglich. Die Rechte bei möglichen Mängeln stellen die Nacherfüllung, Selbstvornahme des Werks, Minderung der vereinbarten Vergütung oder in besonders schwerwiegenden Fällen die Vereinbarung über angemessenen Schadensersatz dar. Für den Fall, dass ein bestimmter Erfolg bzw. ein Werk aufgrund immaterieller Beschaffenheit nicht übergeben werden kann, tritt § 646 in Kraft und verlangt die Vollendung des Werkes.

Kündigung des Werkvertrags

Beide Parteien haben jederzeit die Möglichkeit, den Werkvertrag zu beenden. Für die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber gelten keine festen Vorschriften, während der Auftragnehmer einen wichtigen Grund gemäß § 648 a BGB vorlegen muss. Hierbei kann mit dem Argument der Zumutbarkeit diskutiert werden. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund das Vertragsverhältnis, muss er die vereinbarte Vergütung zahlen. 

Andersherum entstehen nur Kosten für die bisher erbrachte Leistung, die eventuell aufwändig ermittelt werden müssen. Mit der Abnahme durch den Auftraggeber und einer Schlussrechnung von Seiten des Auftragnehmers kann somit ein Vertrag vorzeitig aufgelöst werden. Bisherige Arbeiten am Werk können die Auftragnehmer nach Vereinbarung anrechnen lassen.

Vor- und Nachteile des Werkvertrags

Der Werkvertrag kann eine praktische und sinnvolle Lösung sein, wenn Ressourcen gebraucht werden, die nicht zum Kernunternehmen gehören und nur projektbezogen oder punktuell benötigt werden. Auf der anderen Seite können sie aber auch zu Reibungen im Arbeitsablauf führen und Risiken mit sich bringen. Wägen Sie daher immer gut ab, ob ein Werkvertrag für Sie die richtige Lösung ist.

Vorteile des Werkvertrags

  • Beauftragtes Unternehmen ist allein für die Fertigstellung verantwortlich, dadurch entfällt z. B. auch Personalverantwortung wie Urlaubsvertretung, Überstunden etc.
  • Kalkulierbare Kosten durch vorab vereinbartes Honorar
  • Recht auf Schadensansprüche und Verbesserungen, wenn das Ergebnis nicht den Vorgaben entspricht

Nachteile des Werkvertrags

  • Wenig bis keine Flexibilität bei Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags
  • Kein Einfluss auf die Arbeit des Auftragnehmers
  • Eventuell langwierige rechtliche Auseinandersetzung bei Nichteinhaltung der Fristen oder mangelhaften Ergebnissen

Sonderformen des Werkvertrags

Der Werkvertrag selbst hat eine lange Geschichte, die bis in das römische Recht zurückführt und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch von Beginn an eine wichtige Rolle eingenommen hat. In der modernen Zeit haben sich daher über die Zeit hinweg Sonderformen des Vertrags gebildet, die in der Praxis häufig eingesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:

Freie Mitarbeit

Auch freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen eine Sonderform dar. Hier ist es besonders wichtig, zwischen Dienst- und Werkvertrag zu unterscheiden. Freie Mitarbeit ist kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Entsprechend können Unternehmen hier von einer projektbasierten Zusammenarbeit profitieren. Oft wird die freie Mitarbeit auch in Form von Arbeitnehmerüberlassungen und Leiharbeit gestaltet.  

Reisevertrag

Ein Reisevertrag schützt Reisende vor Stornierungen und sonstigen Mängeln, die bei einer Reise auftreten können. Der Werkerfolg stellt hierbei die Reise dar, die in der Gesamtheit der Reiseleistungen erfüllt werden muss. 

Bau- und Planungsverträge 

Werkverträge und ihre Sonderformen kommen häufig bei Baustellen zum Einsatz, da hier mit vielen verschiedenen Auftragnehmern an einem Projekt gearbeitet wird. Der Bauvertrag regelt beispielsweise Reparatur- und Renovierungsleistungen. Planungsverträge werden vom Bauherrn in Auftrag gegeben und beziehen sich unter anderem auf die Überwachung, Beaufsichtigung oder auch Mängelbeseitigung eines Bauprojekts. 

Transportleistung

Hierbei geht es um den Transport von Gütern oder je nach Vereinbarung auch von Personen. Die sichere und pünktliche Beförderung bilden dabei den Auftrag. Die Art des Transportmittels ist zum Beispiel bei Frachtverträgen unerheblich.

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